Schön das es ein Forum gibt, in dem man Rat holen kann.
Ich betone Rat, da es in Gerichten immer um kleine Details ankommt aber ich versuche einen Fall so gut wie möglich zu schildern
Wenn jemand ein Auto kauft von jemanden Privat sagen wir ein gebrauchtes Baujahr 2000 ab diesem Zeitpunkt einen neuen TÜV erhalten hat. Derjenige besichtigt das Auto alles sieht gut aus ausser ein Klackern, da stört demjenigen nicht den es hat ja neuen TÜV geht nach Hause und der Frau gefällts nicht. Bevor er ins Ebay reinstellt lässt er es in einer Werkstatt nochmals prüfen. Auktion läuft und der Käufer kommt auch und fährt probe und hört auch das Geräusch. Auch er nimmt es mit. Danach passiert es Motorschaden nach kurzer Strecke.
Wie denkt über diese Geschichte
Hallo,
Wenn jemand ein Auto kauft von jemanden Privat sagen wir ein
gebrauchtes Baujahr 2000 ab diesem Zeitpunkt einen neuen TÜV
erhalten hat. Derjenige besichtigt das Auto alles sieht gut
eine frische Hauptuntersuchung sagt nicht wirklich viel über den Gesamtzustand des Autos. Insbesondere, da den TÜV die Verkehrssicherheit, nicht aber Motorgeräusche interessieren.
aus ausser ein Klackern, da stört demjenigen nicht den es hat
ja neuen TÜV geht nach Hause und der Frau gefällts nicht.
Bevor er ins Ebay reinstellt lässt er es in einer Werkstatt
nochmals prüfen. Auktion läuft und der Käufer kommt auch und
fährt probe und hört auch das Geräusch. Auch er nimmt es mit.
Er hat im Ebay Auktionstext wahrheitsgemäß das Motorgeräusch erwähnt? Wenn nicht, könnte das problematisch werden: http://dejure.org/gesetze/BGB/442.html
Wenn der Verkäufer den Mangel erwähnt hat und der Käufer diesen bei Vertragsschluss kannte, ist die Sache klar. Dann hat der Käufer keinen Anspruch. Hat er ihn nicht erwähnt, könnte der Käufer Arglist unterstellen. Da bei einem Verkauf über Ebay der Vertragsabschluss mit Ende der Auktion stattfindet, kann es dem Käufer eigentlich egal sein, wenn er später, also bei Abholung, aber nach Vertragsschluss, einen Mangel entdeckt.
Danach passiert es Motorschaden nach kurzer Strecke.
Wichtig ist, was tatsächlich wer wusste und was nachweislich bekannt und vereinbart war.
Fehlt im Auktionstext ein Hinweis auf das Geräusch sieht es tendenziell schlecht aus für den Verkäufer.
Gruß
S.J.