Autokauf Privat-Privat, Rückgabe?

Wir haben ein Problem und hoffen, dass man uns hier weiterhelfen kann.

Wir haben letzten Dienstag (05.Februar) ein Auto von privat gekauft. Er hat gesagt, es sei alles ok. Ist dann auch frisch durch den TÜV gekommen und wir haben es am gleichen Tag noch bekommen.

Wir haben es dann angemeldet und am Freitag konnte ich dann das erste Mal damit fahren.
Auf dem Rückweg von der Arbeit nach Hause ist dann das erste Mal die Servolenkung ausgefallen. Passiert bei fast jeder Fahrt. Manchmal 2 , 3 mal hintereinander, mal kann ich auch 10 km ohne Ausfall fahren.

Das ist ein sehr schwerwiegender Defekt, der die Sicherheit beeinträchtigt. Und das MUSS er vorher gewusst haben. Schließlich ist es gleich am ersten Tag aufgefallen und tritt nicht grade selten auf.

MEINE FRAGE lautet nun:

Kann ich den Wagen zurückgeben bzw eine Reparatur fordern? Wir haben nur einen handgeschriebenen Vertrag. Es ist keine Gewährleistung rausgenommen. Dann muss er das doch machen oder?

Wenn er nicht darauf eingeht, was für Möglichkeiten habe ich dann? Eine Rechtschutzversicherung haben wir. Bleibe ich dann dennoch auf Kosten sitzen?

Wie setze ich ihn am besten darüber in Kenntnis? Wenn ich hinfahre, bringt es was meinen Mann mitzunehmen, damit ich evtl einen Zeugen habe? Oder gleich mehrere?

Gibt es Fristen, die ich zu beachten habe?

Bin total enttäuscht.

Vielleicht kann mir ja jemand helfen.

Sorry bei Autos kenn ich mich nicht aus…hier geht es wohl darum…das der Verkäufer beweisen muss…das der Mangel vorher nicht vorhanden war…ansonsten wär das ja arglistige Täuschung…wobei ja manchmal Fehler auch plötzlich auftreten können…ansonsten bitte einen Anwalt fragen…man kann auch vorab einen Internetanwalt anrufen…

Liebe Grüsse
sunnyhexe

Hallo Svenja, zunächst hast Du nur eine Chance auf versteckten Mangel anzuzeigen. Gleichzeitig würde ich den MAngel dem Verkäufer mitteilen und entweder den Kaufvertrag wegen versteckten MAngel Rückgängig machen.Zunächst würde ich den Verkäufer kontaktieren, Fzg. stehen lassen sonst nutzt Du es und nimmst den Mangel in KAuf. Je nachdem wie er reagiert würde ich da Du ja eine Rechtschutzversicherung hast Dir einen Anwalt suchen, die Erstberatung ist Kostenfrei. Solltest Du Dich dann vertreten lassen und eine Selbstbeteiligung haben, kannst Du diese beim Verkäufer geltent machen. Wenn Du den Wagen dennoch behalten willst sollte der Verkäufer die kompletten Kosten tragen, nicht mündlich sondern schriftlich. Am besten er selber gibt die Rep in Auftrag bei einer Werkstatt Deiner Wahl!! Gruß