Autokauf Privat-Privat, Rückgabe?

Wir haben ein Problem und hoffen, dass man uns hier weiterhelfen kann.

Wir haben letzten Dienstag (05.Februar) ein Auto von privat gekauft. Der Verkäufer hat gesagt, es sei alles ok. Ist dann auch frisch durch den TÜV gekommen und wir haben es am gleichen Tag noch bekommen.

Wir haben es dann angemeldet und am Freitag konnte ich dann das erste Mal damit fahren.
Auf dem Rückweg von der Arbeit nach Hause ist dann das erste Mal die Servolenkung ausgefallen. Passiert bei fast jeder Fahrt. Manchmal 2 , 3 mal hintereinander, mal kann ich auch 10 km ohne Ausfall fahren.

Das ist ein sehr schwerwiegender Defekt, der die Sicherheit beeinträchtigt. Und das MUSS er vorher gewusst haben. Schließlich ist es gleich am ersten Tag aufgefallen und tritt nicht grade selten auf.

MEINE FRAGE lautet nun:

Kann man den Wagen zurückgeben bzw eine Reparatur fordern? Es gibt nur einen handgeschriebenen Vertrag. Es ist keine Gewährleistung rausgenommen. Dann muss der Verkäufer das doch machen oder?

Wenn der Verkäufer nicht darauf eingeht, was für Möglichkeiten habe ich dann? Eine Rechtschutzversicherung ist vorhanden. Bleibt man dann dennoch auf Kosten sitzen?

Wie setzt man den verkäufer am besten darüber in Kenntnis? Wenn man hinfährt, bringt es was jemanden mitzunehmen, damit man evtl einen Zeugen hat? Oder gleich mehrere?

Gibt es Fristen, die zu beachten sind?

Bin total enttäuscht.

Vielleicht kann ja jemand helfen.

Hi

Warum schreiben Sie nicht mal den Auto-Type dabei ?

z.b. bei einigen Opel Corsa geht da ein Unterdruck-Schlauch defekt , ( Porös , undicht , Haarrisse )
Die Reparatur kostet keine 50,- Euro

für 50,- Eiuro lohnt sich kaum der geringste Aufstand

gruss

Toni

Hallo,

1.) FAQ 1129 und
2.), wenn Rechtschutz vorhanden ist, Termin beim RA,…

si