Hallo Wissende,
ich habe mir am 12.06.10 ein Auto angeschaut und den Kaufvertrag dann auch unterschrieben. Vereinbart warBezahlung am Tage der Abholung. Das ist am gestrigen Tage nun auch passiert… Auto nochmals angeschaut, alle Sachen übergeben bekommen und bezahlt.
Nach ca. 96km Fahrt bei ca. 130-140 kmh auf der Autobahn hatte ich eine Panne(Motor oder Turbolader etc) und musste mich abschleppen lassen.
Verkauft wurde mir das KFZ als checkheft gepflegt aber meist lag der Verkäufer ca. 2000km über dem Wartungsintervall. Auch im letztenIntervall… der wäre schön fällig gewesen, also hab ich einen Preisnachlass bekommen und mir nen Termin ausgemacht bei Fachwerkstatt.
Dazu bin ich ja nun nicht zu gekommen … nach 96km war Schluss mit der Heimfahrt.
Lange Rede kurzer Sinn, besteht für mich die Möglichkeit irgendwie aus dem Vertrag zu kommen? Laut Verkäufer ist das Auto absolut in Ordnung gewesen, er hat sogar den TÜV am Vortag noch machen lassen.
Ich denke nicht, hast du mal jemanden bei dem Auto nachschauen lassen was kaputt gegangen ist wenn es kurzfristig passiert ist denke ich nicht das du aus dem Vertrag rauskommst aber wenns ein Fehler ist der über lange Zeit auftritt hat dir das der Käufer verschwiegen und du kannst von dem Vertrag zurücktreten, denke ich! mfg Addy
Ihr habt einen Kaufvertrag geschlossen. Nun ist hierbei eine Sache ganz wichtig. Steht irgendwo in dem Vertrag, dass er den Wagen ohne Garantie verkauft? Falls ja, hast du denke ich schlechte Karten. Wenn davon nichts steht, hat der Verkäufer einzustehen für den Schaden. Beim Händler ist es ganz einfach geregelt. Immer 1 Jahr, EGAL was drauf steht(es sei denn es steht mehr als ein jahr drauf, aber 1 jahr minimum, auch wenn weniger drauf steht). Zurück zu deinem Problem. Wenn Im Vertrag keine Garantie steht tut es mir sehr leid für dich. Da musst du auf die Kulanz des Verkäufers hoffen. Ansonsten ist es ein Garantie/Gewährleistungsfall.
Hoffe es hat dir geholfen. Schreib doch mal bitte ob von der Garantie im Vertrag steht
ein Kauf eines Fahrzeugs von Privat ist immer ohne Garantie oder Gewährleistung. Ist aber dem Verkäufer nachzuweisen das er den Defekt kannte, könnte man ihm rein rechtlich arglistige Täuschung unterstellen und damit wäre der Kaufvertrag nichtig, dies sollten sie aber mit einem Rechtsanwalt klären. Eine Rechtsberatung ist in der Regel kostenfrei. Der Anwalt sagt ihnen dann schon ob sie Erfolg haben werden oder ob es aussichtlos ist.
MfG Tommy2001x
Wenn im Vetrag steht- gekauft wie gesehen- hast Du schlechte Karten!!! Die Kilometerleistung mit dem Intervallheft hättest Du früher vergleichen und stutzig werden können! Gruß Ingo Drücke Dir aber die Daumen!!!