Autokauf Privat, Rücktritt?

Guten Tag,
wenn man ein Auto von Privat zu Privat kauft und während der Überführungsfahrt tritt nach nicht einmal 100km ein Motorschaden auf. Selbst wenn am Vortag noch der TÜV ohne Beanstandung gemacht wurde, das Auto laut Verkäuferaussage Topgepflegt und in Ordnung sein soll, besteht da die Möglichkeit aus so einem Vertrag rauszukommen?

Selbst wenn am Vortag noch der TÜV ohne Beanstandung gemacht wurde, das Auto laut Verkäuferaussage Topgepflegt und in Ordnung sein soll, besteht da die Möglichkeit aus so einem Vertrag rauszukommen?

Die Möglichkeit eines Rücktrittes vom Kaufvertrag hat man pauschal nicht. Allerdings muss der Wagen auch die beschriebenen Eigenschaften aufweisen, die im Vertrag angegeben wurden. Wenn da steht, dass er topgepflegt wurde, dann hat der VK auch dafür zu sorgen, dass dies bei Übergabe so ist.

Weiter ist hier der § 444 BGB zutreffend:
http://dejure.org/gesetze/BGB/444.html

???

  1. woran siehst du denn, dass ein mangel arglistig verschwiegen wurde ? die erfolgreiche tüv-untersuchung deutet vielmehr darauf hin, dass der wagen gepflegt war.

  2. woher weißt du, dass ein haftungsausschluss wirksam vereinbart wurde ?

Wenn die Haftung für Sachmängel wirksam ausgeschlossen wurde, eher nicht (außer der Verkäufer wusste, dass der Motor kurz vorm Verrecken war und hat es veschwiegen, aber das muss man erstmal nachweisen können).

Wenn diese Haftung NICHT ausgeschlossen wurde, dann hast Du vielleicht Glück.
Man muss dann erstmal die Ursache des Motorschadens klar darlegen können, denn augenscheinlich war der Motor bei Gefahrübergang ja nicht defekt. Lässt sich die URsache klar definieren (also nicht: „Keilriemen übergesprungen wegen mangelnder Spannung ODER Überdrehzahl“), dann liegt wohl ein Sachmangel vor. Dann hat man die üblichen Rechte, Stichworte: Nachbesserung/Minderung/Wandelung.

Dem TÜV wären Anzeichen eines drohenden Motorschadens - sofern überhaupt bemerkbar und erkannt - übrigens egal.