Autokauf rückgängig machen

Guten Tag,
habe vor 1 Woche einen gebrauchten Audi gekauft! Auto ist ohne Tüv und hat laut verkäufer 185 tkm,
wie sich am nächsten Tag herausstellte hatte das Autoallerdings mind. 100tkm mehr, bewiesen durch eine Reperaturhistorie von Audi!
nach einem kurzem werkstattbesuch stellten sich auch noch einige Mängel heraus, obwohl der Verkäufer mündlich zusicherte ohne probleme durch den Tüv zukommen!
wollte mich mit dem verkäufer einigen aber er sagte, er muß erst mit seinem vorbesitzer reden, da er nichts von dem manipulierten KM-Stand wisse. und jetzt meldet er sich nicht mehr!
hab ich irgendeine Möglichkeit,vom Kauf zurückzutreten oder Geld für die Reparatur bzw. die verschwiegene KM geltend machen???

Viele Dank Basti

Hallo, wenn Sie beweisen können, dass der Tachostand falsch ist, können Sie problemlos den Wagen an die Werkstatt zurückgeben. Notfalls allerdings nur mit Anwalt, wenn der Verkäufer sich stur stellt.
MfG kahlken

Hallo, danke.
nur es ist keine werkstatt sondern ein privatverkäufer und im kaufvertrag hat er den km stand nicht ausgefüllt, haben wir in der eile vergessen! aber am tacho und in der beschreibung ist es geschrieben!
kann ich ihn trotzdem zurückgeben??

mfg basti

hallo basti,

wurde das auto privat oder beim händler gekauft und wurde der km stand schriftlich in einem vertrag fixiert ?

mfg
karl schubert

hallo menzelotti,
wenn du das fzg. über einen aneige (zeitung oder internet)gekauft hast, müsste ja ein km stand darin gestanden haben. gleichzeitig ist wenn du einen ´zeugen dabei hattest der bestätigen kann, das der verkäufer dir den falschen km stand genannt hat, würde ich wie folgt vorgehen:
version1) mit einer rechtschutzversicherung: anwalt übergeben und betrugsanzeige wegen tachomanipulation machen
version 2) ohne rechtschutz, anzeige direkt bei der polizei, anwaltschaftl. beratung einholen (die kostet nicht viel), dem verkäufer per einschreiben schildern das am tacho manipuliert wurde du den kauf rückgängig machen willst, deine kosten geltetd machen inkl. nebenkosten wie anmeldung und abmeldung, fahrtkosten die entstanden sind und eine frist von 7 tagen mit enddatum setzen. sollte er sich nicht bewegen, dann anwalt.

gruß las