Autokauf Schriftlicher Vertrag per email

Liebe Gemeinde,

ich habe folgende Fragen: Verkäufer bietet über Plattform im Internet ein Auto zum Verkauf an.

Es meldet sich ein Käufer und will das Fahrzeug sofort und ungesehen für einen festen Betrag kaufen. Der Käufer (Firma) schickt dem Verkäufer per mail schriftlich die Bestätigung des mündlichen Kaufvertrages und gibt einen voraussichtlichen Abholtermin an, bei dem ein „richtiger“ Kaufvertrag unterschrieben wird und die Geldsumme in bar bezahlt wird.

Frage 1 : Das Fahrzeug steht mittlerweile abgemeldet im öffentlichen Verkehr. Falls das Fahrzeug nun abgeschleppt wird, wer ist der Eigentümer? Termin zur Abholung wurde ja bereits überschritten.

Frage 2 : Wie lange muß der Verkäufer auf die vereinbarte Ausstellung des „echten Kaufvertrages mit gültiger Unterschrift und Geldübergabe Geldübergabe“ warten ?

Danke ans Forum

Liebe Gemeinde,

ich habe folgende Fragen: Verkäufer bietet über Plattform im
Internet ein Auto zum Verkauf an.

Es meldet sich ein Käufer und will das Fahrzeug sofort und
ungesehen für einen festen Betrag kaufen. Der Käufer (Firma)
schickt dem Verkäufer per mail schriftlich die Bestätigung des
mündlichen Kaufvertrages und gibt einen voraussichtlichen
Abholtermin an, bei dem ein „richtiger“ Kaufvertrag
unterschrieben wird und die Geldsumme in bar bezahlt wird.

Frage 1 : Das Fahrzeug steht mittlerweile abgemeldet im
öffentlichen Verkehr. Falls das Fahrzeug nun abgeschleppt
wird, wer ist der Eigentümer? Termin zur Abholung wurde ja
bereits überschritten.

Ist die Übergabe des Fahrzeuges noch nicht erfolgt (nach §§ 903,929 BGB) hat sich an den Eigentumsverhältnissen nichts geändert. So genanntes Abstraktions- und Trennungsprinzip. Der Käufer befindet sich lediglich ggf. im Annahmeverzug.

Frage 2 : Wie lange muß der Verkäufer auf die vereinbarte
Ausstellung des „echten Kaufvertrages mit gültiger
Unterschrift und Geldübergabe Geldübergabe“ warten ?

Kaufverträge können ohne Einhaltung einer schriftform geschlossen werden. Demnach ist bereits der mündliche Kaufvertrag ein „echter“ Kaufvertrag.

Danke ans Forum