Ich habe ein Auto gekauft beim Händler „an der Ecke“ und 1 Jahr europaweite Garantie ausgehandelt. Im Vertrag ist das auch so festggehalten, aber der Händler will mir kein Garantiezertifikat ausstellen oder Garantiebedingungen aushändigen. Er sagt, sein Unternehmen selbst gibt die Garantie und nicht eine Versicherung und im Schadenfall soll ich anrufen und „wir regeln das dann“. Reicht es, dass die Garantieklausel im Vertrag aufgeführt ist, ich meine, falls es hart auf hart kommen sollte vor Gericht im Garantiefall? Oder benötigt man zwingend ein Zertifikat und die Bedingungen, in denen die Garantieleistungen genau geregelt sind? Ich habe Bedenken, dass der Händler mich im Garantiefall im Stich lässt und alles ablehnt, da es ja keine genaue Umschreibung gibt. Was meint ihr?
benötigt man zwingend ein Zertifikat und die Bedingungen, in
denen die Garantieleistungen genau geregelt sind?
Die Garnatiebedingungen und auch in welchen Fällen die Garantie einspringt sollte man schriftlich vereinbaren… Ansonsten kann der Händler sagen: das fällt aber nicht unter Garantieleistungen.
Ich kenne das nur so. Bestes bsp. eine Bekannte kaufte einen Astra Bertone plus ein bissl Tuning… Tja… das Fahrwerk ging innerhalb der Garantie hops, die Felgen durften eigentlich nicht gefahren werden auf diesem Fahrzeug, der Anlasser,Temperaturfühler und das Schloss auf der Fahrerseite ging ebenfalls innerhalb des Jahres über`n Jordan… Alles aber abgesichert gewesen über die Garantie bzw. den Vertrag. Somit musste das Autohaus dafür aufkommen.
Ich würde mir alles nur schriftlich geben lassen, ansonsten kann er immer sagen: Das beinhaltet die Garantie nicht.
Hallo Fragewurm,
benötigt man zwingend ein Zertifikat und die Bedingungen, in
denen die Garantieleistungen genau geregelt sind?Die Garnatiebedingungen und auch in welchen Fällen die
Garantie einspringt sollte man schriftlich vereinbaren…
Ansonsten kann der Händler sagen: das fällt aber nicht unter
Garantieleistungen.
Sagen kann er das, aber es kommt dann schlussendlich darauf an, welche Meinung der Richter zu diesem Punkt hat.
MfG Peter(TOO)
Sagen kann er das, aber es kommt dann schlussendlich darauf
an, welche Meinung der Richter zu diesem Punkt hat.MfG Peter(TOO)
Muss es denn soweit kommen? Das heißt Kosten und sehr viel Zeit, was man vorab schon unterbinden könnte…
MfG Sonela
Hallo,
also ich würde das recht locker sehen. Wenn die Garantie im Kaufvertrag bestätigt wird, ist doch alles klar, oder?
Bei den „normalen“ Gebrauchtwagengarantien sind doch jede Menge Sachen ausgeschlossen. Auch muss man meist einen gewissen Betrag selber zuzahlen.
Wenn der Händler nichts ausschließt ist doch alles OK, oder?
Und wenn er im eventuellen Schadensfall nicht zahlen will, ist es relativ egal, was man alles für Dokumente in der Hand hat, ohne Gericht kommt man dann eh nicht raus.
Beste Grüße
Guido
Hallo Sonela,
Sagen kann er das, aber es kommt dann schlussendlich darauf
an, welche Meinung der Richter zu diesem Punkt hat.
Muss es denn soweit kommen? Das heißt Kosten und sehr viel
Zeit, was man vorab schon unterbinden könnte…
Auch wenn du es schriftlich hast, bei Meinungsunterschieden gibt es nur diesen Weg.
Es kann auch sein, dass manche Klauseln gar nicht gültig sind.
MfG Peter(TOO)
Auch wenn du es schriftlich hast, bei Meinungsunterschieden
gibt es nur diesen Weg.
Es kann auch sein, dass manche Klauseln gar nicht gültig sind.MfG Peter(TOO)
Hi Peter,
Das auf jedenfall…wobei es, meiner! Erfahrung nach, eher seltener zum Gericht geht… Es reicht meistens ein sehr „nettes“ Gespräch aus.
Das mit den klauseln ja…am besten Vertrag mit Beschreibung nehmen, ab zum Anwalt prüfen lassen und dann, wenn nötig ändern…dann is man auf der sicheren Seite. Kostet nur Zeit, a wengl Geld(wenn keine volle RS vorhanden bzw. je nach RS-„Klauseln“ *schmunzel*) und Nerven…
MfG Sonela
Vielen Dank für eure Antworten. Nach weiteren ausführlichen Recherchen (also Stunden) im Internet bin ich darauf gestoßen, dass eine Garantie immer genau beschrieben und schriftlich festgehalten werden muss. Ist so im BGB festgelegt. Habe den Händler darauf angesprochen, der absolut korrekt reagiert hat und wir haben zusammen etwas erarbeitet. Das Problem hat sich also gelöst und in einem freundlichen Gespräch konnten wir alles klären und der Händler war sehr entgegenkommend was ja auch wieder für ihn spricht. Bin absolut zufrieden.