Liebe Forumsteilnehmer,
ich möchte einen gebrauchten Pkw kaufen.
Habe seit mehr als 10 Jahren keine Kfz mehr als Halter, also auf meinen Namen zugelassen.
Wenn ich den Wagen auf meinen Namen versichere, dann zahle ich 140 %, glaube ich.
Wie kann ich die Versicherungskosten niederiger halten?
Könnte ich den Wagen z.B. von einem Familienmitglied/Freund, welches über einen eigenen Wagen (Halter) verfügt zulassen? Falls ja: was ist zu beachten? Und: welcher Prozentsatz gilt dann?
Vielen Dank für Eure Links bzw. Antworten.
Grüsse aus Lüneburg
Heiner Gierling
Hallo Heiner,
erstmal eine Gegenfrage:
Hat es vor mehr als 10 Jahren einen Versicherungsvertrag gegeben, bei dem Du der Versicherungsnehmer warst?
Wenn ja, bei welcher Gesellschaft und in welcher Schadenfreiheitsklasse bist Du gewesen?
Sollte ein SFR von damals auf Deinen Namen vorhanden sein, so kann man diesen wieder reaktivieren. Dazu gib ich dann gerne weitere Auskünfte.
Falls nein, gibt es noch verbesserte Zweitwageneinstufungen, die man eventuell in Anspruch nehmen könnte. Dies ist aber von vielen verschiedenen Faktoren abhängig und dazu habe ich heute morgen keine Zeit mehr.
Ich kann Dir auch gerne telefonisch Auskünfte erteilen, wenn Du möchtest, aber frühestens morgen früh.
Gruß
Ralf
ich möchte einen gebrauchten Pkw kaufen.
Habe seit mehr als 10 Jahren keine Kfz mehr als Halter, also
auf meinen Namen zugelassen.
Wenn ich den Wagen auf meinen Namen versichere, dann zahle ich
140 %, glaube ich.
Wie kann ich die Versicherungskosten niederiger halten?
Könnte ich den Wagen z.B. von einem Familienmitglied/Freund,
welches über einen eigenen Wagen (Halter) verfügt zulassen?
Falls ja: was ist zu beachten? Und: welcher Prozentsatz gilt
dann?
Vielen Dank für Eure Links bzw. Antworten.
Grüsse aus Lüneburg
Heiner Gierling
Hallo Heiner,
wie Ralf schon schrieb ist es möglich, das dein 10 Jahre alter vertrag wieder aktiviert werden kann. Machen zwar nicht alle Gesellschaft aber es ist der beste Weg.
Könnte ich den Wagen z.B. von einem Familienmitglied/Freund,
welches über einen eigenen Wagen (Halter) verfügt zulassen?
Das wäre also die Zweitwagenregelung. Das macht nur Sinn, wenn du den Vertrag auch übernehmen kannst. Wo du am ehesten Chancen hast sind bei Verträgen über Vater, Mutter oder Frau. Es gibt da noch einige Beschränkungen (gleiche Wohnort, Anbindung an den Versicherer, etc.) die aber von Gesellschaft zu Gesellschaft verschieden sind.
Tip vin mir: Such dir deine Unterlagen von vor 10 Jahren raus und lauf bei deiner Versicherung auf. Die solen sich mal damit auseinandersetzen. Wenn die nein sagen, auf zur nächsten oder einen guten Makler aufsuchen.
Liebe Grüße
Martin
Danke für Eure Antworten
Hallo Antwortende,
ich hatte 1994 einen SF 9 mit 45 %.
Meine derzeitige Versicherung (VGH in Niedersachsen) würde den Vertrag nur reaktivieren, wenn er nicht älter als 7 Jahre ist …
Habe diese Standardvariante erst einmal in Frage gestellt und um Prüfung gebeten. Bin gespannt, was die möglich machen, um einen langjährigen Kunden zu halten, der nicht nur eine Versicherung unterhält.
Grüsse aus Lüneburg
Heiner Gierling