Autokauf Unfallfrei nun doch nicht Unfallfrei !

Will hoffen ihr habt Rat für mich!

Käufer A(PRIVATPERSON) hat ein PKW gekauft!
Bei Vorabgesprächen am TEL wurde auch versichert das das Auto Unfallfrei sei vom Verkäufer B(PRIVATPERSON).

Der Kaufvertrag wurde vor Ort bei einer Besichtigung abgeschlossen.
Anwesend die Frau des Käufers A der Mann und der Verkäufer B.

Der Wagen steht unter einem Carport war etwas Staubig!

Daheim angekommen wurde der Wagen erst mal gewaschen und dabei wurde vom Käufer A festgestellt das die komplette LI Seite mal neu Lackiert wurde.
(Nebelspuren,Nicht richtig abgeklebt,Riefen vom Schmirgelpapier wurden erkannt).

Daraufhin habe hat der Käufer A ein Magnet (Pinnwand) genommen und die LI Seite abgetastet ob er überall hält. Das war nicht der Fall! Im hinteren Bereich der B-Säule wurde ordentlich gespachtelt.
Also ein Unfallschaden!

Darauf hin hat der Käufer A den Vorbesitzer C angerufen.
Der bestätigt die Vermutung. UNFALLSCHADEN !!

der Käufer A hat nun eine Kopie von dem Vertrag des Vorbesitzers!

WICHTIG!Der Kaufer auf diesen Vertrag ist aber nicht Verkäufer B!

Der Käufer A hat dann den Verkäufer B angerufen und ihn mit der Sache konfrontiert und er beteuert das in seinem Besitz der Wagen unfallfrei gewesen ist. So steht es auch nur in mein Vertag.
Er will auch nicht den Preis mindern oder den Wagen zurück nehmen.
Wie kann man bei diesen Fall vorgehn.

Mfg niknuk

Kurz und einfach:

A verkauft ein Auto an B.
B weiß, auch durch den Kaufvetrag belegbar, dass das Auto einen Unfall hatte.

B verkauft nun an C und schreibt im Kaufvertrag „In der Zeit, in der ich mir das Auto gehörte, hat es keinen Unfall gehabt.“
Das wäre eine unübliche Formulierung.
Üblich wäre, dass B schreibt, dass das Fahrzeug nach seiner Kenntniss unfallfrei ist.

Trotzdem wäre B in der Pflicht, selber und ohne Aufforderung den C darauf hinzuweisen, dass das Fahrzeug während des Besitzes durch den A einen (wohl auch schweren und nicht sachgemäß reparierten) Unfall hatte.

„Auch beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs kann der Käufer, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als „Bagatellschäden“ gekommen ist.“

Ganzes Urteil:

http://autokaufrecht.info/2007/10/abgrenzung-zwische…

Will hoffen ihr habt Rat für mich!

Käufer A(PRIVATPERSON) hat ein PKW gekauft!
Bei Vorabgesprächen am TEL wurde auch versichert das das Auto
Unfallfrei sei vom Verkäufer B(PRIVATPERSON).

Der Kaufvertrag wurde vor Ort bei einer Besichtigung
abgeschlossen.
Anwesend die Frau des Käufers A der Mann und der Verkäufer B.

Der Wagen steht unter einem Carport war etwas Staubig!

Daheim angekommen wurde der Wagen erst mal gewaschen und dabei
wurde vom Käufer A festgestellt das die komplette LI Seite mal
neu Lackiert wurde.
(Nebelspuren,Nicht richtig abgeklebt,Riefen vom
Schmirgelpapier wurden erkannt).

Daraufhin habe hat der Käufer A ein Magnet (Pinnwand) genommen
und die LI Seite abgetastet ob er überall hält. Das war nicht
der Fall! Im hinteren Bereich der B-Säule wurde ordentlich
gespachtelt.
Also ein Unfallschaden!

Darauf hin hat der Käufer A den Vorbesitzer von B angerufen.
Der bestätigt die Vermutung. UNFALLSCHADEN !!

der Käufer A hat nun eine Kopie von dem Vertrag des
Vorbesitzers von Verkäufer B!

WICHTIG!Der Kaufer auf diesen Vertrag ist aber nicht Verkäufer
B!

Der Käufer A hat dann den Verkäufer B angerufen und ihn mit
der Sache konfrontiert und er beteuert das in seinem Besitz
der Wagen unfallfrei gewesen ist. So steht es auch nur in mein
Vertag.
Er will auch nicht den Preis mindern oder den Wagen zurück
nehmen.
Wie kann man bei diesen Fall vorgehn.

Mfg niknuk

Denke so ist es verständlicher!