Autokauf Unfallschaden Regressanschpruch

Hallo,
ich habe mir vor 1 3/4 Jahren ein gebrauchten Golf 4 von einem Händler gekauft. Im Vertrag steht das das Auto einen leichten Seitenschaden hatte. Der PKW hat einen Vorbesitzer gehabt. Laut Vorbesitzer ist auf einem Parkplatz vorne rechts jemand reingefahren, also nichts Weltbewegendes. Jetzt kommt mein eigentliches Problem. Mittlerweile fällt mir auf das fast das ganze Auto Orangenhaut hat, die Türen links und die C Säule rechts anlackiert worden sind die Heckklappe schliesst nur wenn ich sie richtig kräftig zuschlage, die Spaltmaße nicht richtig passen und z.T. der Klarlack abgeht.Und jetzt meine eigentliche Frage: Wer weiss wie lange ich nach einem Gebrauchtwagenkauf gegen den Händler wegen dieser Sachen angehen kann? Ich wäre Euch sehr verbunden wenn Ihr mir weiterhelfen könntet.
Und vielen Dank schon einmal im voraus.

Hallo,

hier geht es um Kaufrecht - keine Versicherungsfrage.

Grüße, M

Hallo,

hier geht es um Kaufrecht - keine Versicherungsfrage.

Grüße, M

Hi Masch,
ersteinmal Danke für Deine Antwort. Das dies um Kaufrecht geht weiss ich ja. Nur ist es denn Rechtens 1 3/4 Jahre nach dem Kauf noch dagegen anzugehen. Und hat man da noch irgendeine Chance zu gewinnen sollte es zu einem Verfahren kommen?
LG Danny