Hallo,ein Junge kauft von seinem Freund ein Auto.Dieser Freund ist Autohändler.Er verkauft seinem Freund das Auto privat mit der Klausel:Gekauft wie gesehen.
Der Freund/Autohändler hatte vorher das Auto selber gekauft um es wieder zu verkaufen.Nach kurzer Zeit (3 Mon.)stellt sich raus das der Motor im Ar… ist.Hat der Junge noch eine Chance das der befreundete Händler den Wagen zurück nehmen muss?
Hallo,
Hallo,ein Junge kauft von seinem Freund ein Auto.Dieser Freund
ist Autohändler.Er verkauft seinem Freund das Auto privat mit
der Klausel:Gekauft wie gesehen.
die Klausel ist nichtssagend, denn diese ist selbstverständlich. Ein damit amateurhaft versuchter Ausschluss der Gewährleistung wäre unzulässig.
Der Freund/Autohändler hatte vorher das Auto selber gekauft um
es wieder zu verkaufen.Nach kurzer Zeit (3 Mon.)stellt sich
raus das der Motor im Ar… ist.Hat der Junge noch eine Chance
das der befreundete Händler den Wagen zurück nehmen muss?
Zunächst müsste der Junge beweisen, dass der Defekt auf einen Sachmangel - und nicht etwa auf Fehlgebrauch, Verschleiß, mangelnde Wartung etc. - zurück zu führen ist. Kann er das, hat er Ansprüche gegen den Verkäufer, sofern der Mangel dem Käufer nicht schon bei Kauf bekannt war. Die Ansprüche erstrecken sich aber zunächst darauf, dass der Verkäufer nacherfüllen muss, was in dem konkreten Fall wohl auf eine Reparatur hinauslaufen dürfte.
Das Hauptproblem dürfte hier sein, überhaupt einen Anspruch geltend zu machen.
Gruß
S.J.
Hallo,ein Junge kauft von seinem Freund ein Auto.Dieser Freund
ist Autohändler.
Er verkauft seinem Freund das Auto privat mit
der Klausel:Gekauft wie gesehen.
Diese Klausel heißt nicht, dass der Autohändler damit aus der Haftung ist.
Der Freund/Autohändler hatte vorher das Auto selber gekauft um
es wieder zu verkaufen.Nach kurzer Zeit (3 Mon.)stellt sich
raus das der Motor im Ar… ist.
Hat der Junge noch eine Chance
das der befreundete Händler den Wagen zurück nehmen muss?
Ging der Motor kaputt weil er bei Kauf bereits mit „Mängeln“ behaftet war und aus „Altersschwäche“, fehlender Wartung etc.?
Oftmals ist es möglich, mit dem Vorbesitzer in Kontakt zu treten und sich zu erkundigen, was der PKW bereits an Mängeln hatte und was der jetzige Autohändler davon hätte wissen müssen.
Schönen Tag noch.
Wenn es ein „befreundeter“ Händler ist und der Schaden nicht recht eindeutig auf unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen ist, sollte er sich zumindest auf eine Nacherfüllung einlassen - sprich: den Schaden reparieren. Miteinander Reden hilft manchmal… Alles andere ist bereits geschrieben.