Autokauf von Privat: Und dann?

Hallo!

Ich habe erst kürzlich den B-Klasse-Führerschein gemacht und habe nun mein erstes Auto (von einem Privatverkäufer) im Ausblick. Wenn alles gut läuft, werde ich es auch gleich vor Ort kaufen (zwei mal hinfahren wäre doof, da das Auto fast 2h Autostunden von mir entfernt ist). Doch was passiert dann? Bleibt das Kennzeichen vom Vorbesitzer dran, bis ich es umgemeldet habe? Oder muss der Verkäufer eines besorgen? Oder sogar ich? Wie verhält sich das überhaupt mit dem Ummelden oder Anmelden? Was muss ich beachten, damit beim Autokauf von Privat alles glatt und ordnungsgemäß abläuft? Vielen Dank für eure Hilfe!

Hallo, derzeitige Kennzeichen für die Überführung dran lassen ist Entscheidung des Verkäufers (Vertrauenssache das Du das Fahrzeug so schnell als Möglich auf deinen Namen ummeldest). Wenn nicht und der Verkäufer das Fahrzeug vorher abmeldet musst Du vorher über deine zukünftige Versicherung tel. eine Versicherungsbestätigungsnummer für ein Kurzkennzeichen geben lassen. Dann kannst Du zu jedem Verkehrsamt gehen und dir ohne weitere Unterlagen ein Überführungs-Kennzeichen erstellen lassen. Kostet etwa 50€ für Alles (Versicherung und Schilder und Gebühren). Diese Schilder gelten 5 Tage und dienen zur Überführung zu dir nach Hause. Dann gehst Du zu deinen zuständigen Verkehrsamt zu Hause mit allen Unterlagen (Brief, KfZ.-Schein und Abmeldebestätigung) und lässt das fahrzeug auf deinen Namen zu. Evtl verrechnet deine´Versicherung sogar die Kosten für das Kurzkennzeichen wenn Du das Fahrzeug endgültig auf deinen Namen anmeldest. Viel Glück Oliver