Autokauf von Privat: Und dann?

Hallo!

Ich habe erst kürzlich den B-Klasse-Führerschein gemacht und habe nun mein erstes Auto (von einem Privatverkäufer) im Ausblick. Wenn alles gut läuft, werde ich es auch gleich vor Ort kaufen (zwei mal hinfahren wäre doof, da das Auto fast 2h Autostunden von mir entfernt ist). Doch was passiert dann? Bleibt das Kennzeichen vom Vorbesitzer dran, bis ich es umgemeldet habe? Oder muss der Verkäufer eines besorgen? Oder sogar ich? Wie verhält sich das überhaupt mit dem Ummelden oder Anmelden? Was muss ich beachten, damit beim Autokauf von Privat alles glatt und ordnungsgemäß abläuft? Vielen Dank für eure Hilfe!

Immer langsam mit den Pferden.
Erstmal würde ich prüfen ob und wer die Wartungsarbeiten an dem Fahrzeug ausgeführt hat und ob die Kiste auch wirklich bei jeder Geschwindigkeit einwandfrei läuft. Siehe einen Beitrag weiter unten!!!
Dann würde ich mir schriftlich, im Kaufvertrag zusichern lassen, dass das Fahrzeug keine Unfallschäden hat.
Erst wenn das alles geklärt ist geht es weiter.
Mit der Kopie des Fahrzeugscheines eine Versicherung abschließen und mit der Doppelkarte der Versicherung oder einer von der Versicherung genannten Nummer,
dem Fahrzeug mit der bisherigen Nummertafel,
Pesonalausweis,
Führerschein,
zur Zulassungstelle fahren,
alte Nummer abmontieren,
rein zur Ummeldung,
Zettel mit Angabe der neuer Nummer abholen,
Nummertafel anfertigen lassen,
Nummerntafel zum Schalter,
TÜV und Landesaufkleber aufkleben lassen,
Nummerntafeln am Fahrzeug befestigen.
Und wenn dann noch Geld vorhanden ist, zur nächsten Tanke.

MfG Wolfgang

Hallo! Erst mal Danke für die Anwort!

Das das Fahrzeug erstmal begutachtet werden muss und der Kaufvertrag auch ausgefüllt werden muss, steht außer Frage. Mir ging es eher darum: Wie soll ich denn eine Versicherung für das Auto abschließen, wenn ich noch garnicht weiß, ob ich es vor Ort auch wirklich kaufen werde? Wie gesagt, die Entfernung von mir Zuhause und dem Standort des Autos sind ca 150km. Ich kann da schlecht zwei- oder drei Mal hinfahren. Ist es möglich, mit dem alten Nummernschild vom Vorbesitzer zu mir nachhause zu fahren und dann bei mir im Ort umzumelden? Wie sieht das mit Um- oder Abmelden oder Zulassen überhaupt aus?

Hallo Aktivfisch101,

Ist es möglich, mit dem alten Nummernschild vom Vorbesitzer zu mir nachhause zu fahren und dann bei mir im Ort umzumelden? Wie sieht das mit Um- oder Abmelden oder Zulassen überhaupt aus?

Es gibt mehrere Möglichkeiten wie man so einen Kauf mit ab.- um.- und Anmeldung abwickeln kann. Wie das im Endeffekt abläuft hängt aber auch vom Verkäufer ab. Deswegen kann man hier keine endgültige Aussage Treffen wie das bei dir ablaufen würde.

Ohne jetzt auf die wichtigen Dinge vom Kaufvertrag und Überprüfung des Fahrzeugs einzugehen, möchte ich hier nur die deine Frage nach der Ab.- und Anmeldung beantworten

Möglichkeit 1

Das einfachste für dich wäre wenn der Verkäufer bereit wäre das Fahrzeug zu verkaufen solange es noch angemeldet ist. Allerdings birgt so etwas für den Verkäufer immer die Gefahr dass er eventuell Probleme bekommen kann und sich dann unter Umständen erst mal mit verschiedenen Ämtern und Versicherung herumärgern muss. Aus diesem Grunde würde ich als Verkäufer ein Auto niemals verkaufen solange es noch auf mich angemeldet ist. Sollte der Verkäufer aber bereit sein diese Gefahr einzugehen und dir das Auto zu übergeben solange es noch auf ihn angemeldet ist, dann kannst du folgendes machen.

Du fährst mit dem Auto nach Hause. Dort schließt du eine Versicherung entweder vor Ort bei einem Vertreter ab, oder über Internet nach einem Versicherungsvergleich.

Von der Versicherung bekommst du eine Nummer genannt die du dir notieren musst (früher bekam man dafür eine Versicherungsdoppelkarte für die Zulassung). Diese Nummer brauchst du bei der Zulassungsbehörde als Nachweis dass das Auto versichert ist.

Nun gehst du mit dem alten KFZ Schein + KFZ Brief + letzten TÜV und ASU Bericht + alte Kennzeichen + dein Ausweis + der Nummer von der Versicherung + Geld (ca.100 €) zu der Zulassungsbehörde für deinen Wohnort. Dort kannst du dann das Auto auf deinen Namen ummelden. Manchmal brauchst du zusätzlich noch eine ausgefüllte Abbuchungserlaubnis, damit die KFZ-Steuer von deinem Konto abgebucht werden kann. Aber meistens bekommt man die auch schon ausgefüllt bei der Zulassungsbehörde und braucht nur noch unterschreiben.

Von der Zulassungsbehörde bekommst du eine Bescheinigung für dein neues KFZ Kennzeichen. Mit dieser Bescheinigung kannst du dir in unmittelbarer Nähe (manchmal im gleichen Gebäude) beim Schildermacher deine neuen KFZ Kennzeichen machen lassen. Mit diesen neuen Kennzeichen musst du dann wieder zur Zulassungsbehörde und dir die Kennzeichen abstempeln (TÜV und Zulassung) lassen. Bei der Gelegenheit kannst du dir gleich die Umweltplakette ausstellen lassen.

Möglichkeit 2
Wird bei dir aber kaum zutreffen

Wenn das Fahrzeug schon abgemeldet ist, und du dir vor der Fahrt dort hin schon sicher bist dass du das Auto tatsächlich kaufst, dann soll der Verkäufer dir vor der Fahrt dort hin eine Kopie vom alten KFZ Schein (per Fax, per Mail oder per Post) schicken. Mit den Daten aus dieser Kopie kannst du eine Versicherung für ein Kurzzeit Kennzeichen abschließen. Mit der Bestätigung der Versicherung gehst du zur Zulassungsbehörde und lässt dir ein Kurzzeit Kennzeichen ausstellen.

Mit diesen Kurzzeit Kennzeichen kannst du dann zum Verkäufer fahren und das Fahrzeug abholen. Bei dir zu Hause versicherst du dann das Auto am besten bei der Versicherung wo du vorher das Kurzzeit Kennzeichen versichert hast. Dann wird die Versicherungsprämie für das Kurzzeit Kennzeichen mit der Prämie für dein Auto verrechnet, so dass du dann nicht zweimal Versicherung bezahlen musst.

Bei der Zulassungsbehörde geht es dann genauso wie bei Möglichkeit 1 weiter. Nur dass du diesmal die alten Kennzeichen nicht mit zur Zulassungsbehörde bringen musst, da das Auto ja schon abgemeldet ist.

Möglichkeit 3

Wenn das Fahrzeug schon abgemeldet ist, und du dir vor der Fahrt dort hin nicht sicher bist ob du das Auto tatsächlich kaufst, dann bleibt dir nichts anderes übrig als später noch mal dort hin zu fahren um das Auto abzuholen.

In diesem Fall nimmst du nach der Besichtigung die notwendigen Papiere (alten KFZ Schein + KFZ Brief + letzten TÜV und ASU Bericht) mit nach Hause. Dort geht es dann im Prinzip wieder genauso wie bei Möglichkeit 1. Nur dass du diesmal die alten Kennzeichen nicht mit zur Zulassungsbehörde bringen musst, da das Auto ja schon abgemeldet ist.

Mit deinen neuen (von der Zulassungsbehörde abgestempelten) KFZ Kennzeichen kannst du dann das Auto abholen und die Kennzeichen dort montieren.

Auf alle Fälle solltest du darauf achten dass du vom Verkäufer alle notwendigen Papiere bekommst, sonst hast du nachher die Probleme wenn du das Auto auf deinen Namen anmelden musst.

Gruß und viel Erfolg
N.N

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Möglichkeit 4
Moin,

die vierte Möglichkeit wäre, sofern das Auto schon abgemeldet ist:
Du kennst jemanden der einen PKW mit Anhänger fahren kann/darf, besorgst Dir beim Anhängerverleih einen Trailer und nimmst das Auto dann auf dem Trailer mit nach Hause.

Gruss Jakob

Möglichkeit 2
Kurzzeit Kennzeichen

Hallo,
fuer ein Kurzzeitkennzeichen braucht man keine Fahrzeugdaten. Wenn es ein gewoehnlicher PKW ist, reicht die Info PKW und das damit erstellte Kurzzeitkennzeichen kann man an den 5 Tagen an jeden PKW ranhaengen zum Ueberfuehren. Kosten 50…80 EUR.
Gruss Helmut