Ein Autokäufer A findet bei einem großen Online Portal ein Fahrzeug und macht einen Termin zur Besichtigung mit dem Verkäufer B.
Bei der Probefahrt fällt A auf das das Fahrzeug unruhig läuft und das die Motortempanzeige nicht funktioniert. B sagt das die veraute Gasanlage zur Wartung muss und der unruhige Lauf dann weg sein wird und das ihm die fehlerhafte Tempanzeige noch nicht aufgefallen sei. B berichtet weiterhin das er mit dem Fahrzeug vor ca. 1 Jahr Öldruckprobleme hatte diese aber bei VW behoben wurden. A hat ein gutes Gefühl und kauft das Fahrzeug.
A fährt mit dem Fahrzeug ein paar Tage später in die Werkstatt und lässt die Temperaturanzeige überprüfen. Es stellt sich raus das nur ein Tempgeber erneurt werden muss. Mit nun intakter Anzeige bemerkt A das der Motor nie richtig auf Temperatur kommt und dadurch ein erhöhter Verbrauch zu bemerken ist. A fährt wieder in die Werkstatt und lässt das Thermostat am Motor wechseln das dafür zuständig ist den großen Kühlkreislauf zu öffnen bzw. zu schließen. Nachdem das erledigt ist fährt A ca. 10 km auf die Autobahn und siehe da der Motor kommt auf Temperatur und der Verbracuh geht zurück, das Problem ist nur das nun die Öldruckwarnung kommt und der Motor abgestellt werden muss.
Und wieder bringt A das Fahrzeug in die Werkstatt und nach ca. 1 Woche Analyse steht fest das der Motor einen Schaden aufweist der vorher nicht auffiel da der Motor nicht auf Temperatur kam und das Öl immer etwas zähflüssiger blieb als vor der Thermostat Reparatur.
Nun fühlt sich A betrogen und nimmt Kontakt mit B auf um zumindest eine Kostenaufteilung zu erwirken, leider ohne Erfolg.
A steht jetzt vor der Situation einen Anwalt einzuschalten ist sich aber bewusst das es bei Privatkauf schwierig sein wird. Wie seht ihr das hat A hier eine Chance auf Rückabwicklung oder Schadenersatz? A würde das Auto auch behalten wenn B sich an den Reperaturkosten von ca. 1500 € beteiligt.
Und wieder bringt A das Fahrzeug in die Werkstatt und nach ca.
1 Woche Analyse steht fest das der Motor einen Schaden
aufweist der vorher nicht auffiel da der Motor nicht auf
Temperatur kam und das Öl immer etwas zähflüssiger blieb als
vor der Thermostat Reparatur.
Nun fühlt sich A betrogen und nimmt Kontakt mit B auf um
zumindest eine Kostenaufteilung zu erwirken, leider ohne
Erfolg.
A steht jetzt vor der Situation einen Anwalt einzuschalten ist
sich aber bewusst das es bei Privatkauf schwierig sein wird.
Wie seht ihr das hat A hier eine Chance auf Rückabwicklung
oder Schadenersatz? A würde das Auto auch behalten wenn B sich
an den Reperaturkosten von ca. 1500 € beteiligt.
Da hat A einfach Pech gehabt, bzw. er war nicht schlau genug sich über den Zustand des Fahrzeuges vor dem Kauf genau zu informieren,(Werkstattcheck bei Probefahrt) oder Mängel beseitigen zu lassen.
Der Verkäufer B muss kein Fachmann sein, und den Zustand des Fahrzeuges genau kennen, so wie es aussieht hat er auch nichts verschwiegen. Es wird unmöglich sein B ein Verschweigen von Mängeln nachzuweisen. Somit haftet der private Verkäufer auch nicht.
P.S Ich bin selbst fast ein Jahr mit einem kaputten Thermostat rumgefahren weil man es im Sommer einfach nicht gleich merkt.
Das:
„Bei der Probefahrt fällt A auf das das Fahrzeug unruhig läuft und das die Motortempanzeige nicht funktioniert“
und das:
„A hat ein gutes Gefühl und kauft das Auto.“
passt doch nicht zusammen, da warst du einfach zu blauäugig.
Wenn die Möhre schon bei der Probefahrt nicht richtig läuft, wieso kauft man dann trotzdem?
Das war nun kein versteckter Mangel den der Verkäufer da verschwiegen hat. Auf den Reparaturkosten bleibst Du wohl alleine sitzen.
Ja mag sein das A sich hier hat auf eine Aussage eines Leihen eingelassen. Der bei der Probefahrt aufgefallene unruhige Lauf ist ja schon behoben das lag nicht an dem Schaden der jetzt zum Vorschein kam.
Der jetzt festgestellte Motorschaden ist auf eine unzureihende Ölung zurück zu führen die B verschwiegen hat und das kann man ihm doch zu lasten legen. Und das B 2 Jahre mit einem defekten Thermostat fährt und einen erhöhten Bezinverbrauch van 20-30% nicht bemerkt hat ist für A völlig unglaubwürdig.
dem Fahrzeug vor ca. 1 Jahr Öldruckprobleme hatte diese aber
bei VW behoben wurden.
…
das Problem ist nur das nun die Öldruckwarnung kommt und der
Motor abgestellt werden muss.
Wenn das in einer Vertragswerkstatt behoben wurde, wird man als Laie wohl davon ausgehen, daß es erledigt ist. Wenn der selbe (?) Schaden nach so kurzer Zeit erneut auftritt, könnte man sich vielleicht an die Schiedsstelle für das KFZ-Gewerbe oder direkt einen unabhängigen Gutachter wenden, ob die Werkstatt da korrekt gearbeitet hat. Dann aber schnell, bevor 12 Monate um sind.
Man könnte auch mal Onkel Gockel befragen, ob das Problem bei dem Modell bekannt ist.
Und wieder bringt A das Fahrzeug in die Werkstatt und nach ca.
1 Woche Analyse steht fest das der Motor einen Schaden
aufweist der vorher nicht auffiel da der Motor nicht auf
Temperatur kam und das Öl immer etwas zähflüssiger blieb als
vor der Thermostat Reparatur.
Das ist ja auch ein Problem das A hat. Beim Kauf hat B gesagt das Problem wurde vor 1 Jahr behoben, jetzt sagt B auf einmal das es schon 2 Jahre her ist.
Naja A geht heute mal zum Anwalt und lässt sich beraten.
Das war nun kein versteckter Mangel den der Verkäufer da
verschwiegen hat. Auf den Reparaturkosten bleibst Du wohl
alleine sitzen.
es wäre zu prüfen, ob das thermostat vieleicht mutwillig blockiert wurde, um so das öl dick zu halten. wenn das so wäre, und die indiezien sprechen dafür, dann war das argwillige täuschung.
aber bestimmt sind die beweismittel weg???
Bei der Probefahrt fällt A auf das das Fahrzeug unruhig läuft
und das die Motortempanzeige nicht funktioniert. B sagt das
die veraute Gasanlage zur Wartung muss und der unruhige Lauf
dann weg sein wird und das ihm die fehlerhafte Tempanzeige
noch nicht aufgefallen sei. B berichtet weiterhin das er mit
dem Fahrzeug vor ca. 1 Jahr Öldruckprobleme hatte diese aber
bei VW behoben wurden. A hat ein gutes Gefühl und kauft das
Fahrzeug.
Was steht zum Thema Sachmängelhaftung im Kaufvertrag?
Welche bekannten Mängel wurden im Kaufvertrag erwähnt?
A steht jetzt vor der Situation einen Anwalt einzuschalten ist
sich aber bewusst das es bei Privatkauf schwierig sein wird.
Beim Privatverkauf hat man genauso für Sachmängel zu haften wie ein Unternehmer. Nur hat man das Recht, diese Haftung auszuschließen.