Autokauf von Privat zu Privat ***Käufer will zurücktreten****

Hallo, ich habe folgende Frage ich habe vor 2 Wochen unser Auto verkauft. Mit Kaufvertrag, keine Garantie, auf Privatkauf hingewiesen und auch rein geschrieben „gekauft wie gesehen“.

Nun schreibt der Käufer mir folgende Email

Heute habe ich die Untersuchungsergebnissse vom Renault aus der Werkstatt
erhalten, und aus diesem Grund wende ich mich nocheinmal an Sie.
Hiermit möchte ich vom Kaufvertrag für das Fahrzeug, Renault Megane,
zurücktreten, und erbitte Ihre Einwilligung.
Die Begründung dafür sind erhebliche Mängel, die Sie verschwiegen haben.
Laut Werkstatt ist das Fahrzeug mit diesen Bremsen nicht Fahrbereit ( Sicherheit! ).
Die Mängel, die wir besprochen hatten, haben wir in Kauf genommen.
Als Anhang sende ich Ihnen eine Kopie der Mängelliste von der Werkstatt mit.
Es kann auch gerne ein Gutachten über die Mängel erstellt werden.
Sollten Sie nicht gewillt sein, diesen Vorschlag anzunehmen, oder sollten Sie nicht
reagieren auf dieses Schreiben, dann sehe ich mich gezwungen, rechtliche
Schritte einzuleiten, und die Sache meinem Anwalt zu übergeben.

Wir haben den Käufer auf sichtbare Mängel hingewiesen und auch gezeigt, er ist auch Probegefahren und hat auch alles so zur Kenntnis genommen. Das Auto hat auch noch TÜV und sind selbst damit rumgefahren und da war nix mit Bremsen usw.

Nun meine Frage was soll ich tun? Bin ich im Recht? Das Auto ist auch 17 Jahre alt.

Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich freuen.

Hallo,

Ja, sie sind im Recht. ABER, sollte der Käufer es schaffen, ihnen einen Täuschungsversuch nachzuweisen, bringt „gekauft wie gesehen“ natürlich nichts.

Es kommt auf den Mängelbericht an. Also, ob ein durchschnittlicher Autofahrer die Mängel feststellen konnte oder nicht.

Ich würde vorschlagen, -sofern ihr Gewissen rein ist- die Rücknahme zu verweigern. Die genauen Gesetzestexte werden bestimmt von anderen Experten gepostet.

Viel Glück

Hallo, man haftet bei privatverkauf nur wenn bekannte mängel verschwiegen wurden u.a. auch bekannte unfallschäden. bei einem auto mit 17 jahren, probefahrt und besichtigung, würde ich es nicht aktzeptieren wenn die mängel keine bekannten waren. waren zeugen bei der abwicklung dabei? ich sehe da das pech im kaufenden, es ist leider so, dass ein auto von 17 jahren kein neuwagen ist, dazu war er auch günstig. wenn alle versprochenen aussagen eingehalten wurden würde ich es ablehnen. schönheitsrep. oder gar rost sind kein grund, aufgrund der probefahrt ablehnen würde ich sagen. ich sage immer wer so einen alten „schrott“ kauft muss mit allem rechnen, sorry ist aber so. nicht böse gemeint.