Hallo, ich habe folgende Frage ich habe vor 2 Wochen unser Auto verkauft. Mit Kaufvertrag, keine Garantie, auf Privatkauf hingewiesen und auch rein geschrieben „gekauft wie gesehen“.
Nun schreibt der Käufer mir folgende Email
Heute habe ich die Untersuchungsergebnissse vom Renault aus der Werkstatt
erhalten, und aus diesem Grund wende ich mich nocheinmal an Sie.
Hiermit möchte ich vom Kaufvertrag für das Fahrzeug, Renault Megane,
zurücktreten, und erbitte Ihre Einwilligung.
Die Begründung dafür sind erhebliche Mängel, die Sie verschwiegen haben.
Laut Werkstatt ist das Fahrzeug mit diesen Bremsen nicht Fahrbereit ( Sicherheit! ).
Die Mängel, die wir besprochen hatten, haben wir in Kauf genommen.
Als Anhang sende ich Ihnen eine Kopie der Mängelliste von der Werkstatt mit.
Es kann auch gerne ein Gutachten über die Mängel erstellt werden.
Sollten Sie nicht gewillt sein, diesen Vorschlag anzunehmen, oder sollten Sie nicht
reagieren auf dieses Schreiben, dann sehe ich mich gezwungen, rechtliche
Schritte einzuleiten, und die Sache meinem Anwalt zu übergeben.
Wir haben den Käufer auf sichtbare Mängel hingewiesen und auch gezeigt, er ist auch Probegefahren und hat auch alles so zur Kenntnis genommen. Das Auto hat auch noch TÜV und sind selbst damit rumgefahren und da war nix mit Bremsen usw.
Nun meine Frage was soll ich tun? Bin ich im Recht? Das Auto ist auch 17 Jahre alt.
Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich freuen.