angenommen eine Frau ( keine Kentnisse) kauft bei einem privaten (von Beruf selbstständiger Schrotthändler) ein Auto, fahrt damit etwa 20km und dann fehlt Öl wie auch Kühlwasser.
Fährt mit dem Auto zu ATU und die stellen fest dass das Fahrzeug absolut nicht verkehrstauglich ist, obwohl TÜV gerade mal 5 Monate her.
Es wäre in diesem Zustand kein TÜV mehr möglich, Auto fährt so nicht mehr lange.
Im Kaufvertrag von Privat steht dass das Auto Mängelfrei sei, ferner steht darin dass wenn ein Mangel verschwiegen wurde die Garantie nicht mehr ausgeschlossen sei.
Meine Frage nun: Wie kann hier weiter verfahren werden? Es kann doch nicht sein dass lt Kaufvertrag ein Mangelfreies Fahrzeug verkauft wurde und nach 20km ein Totalschaden wegen zB Kühlmittelverlustes, Ölverlustes droht.
Meine Frage nun: Wie kann hier weiter verfahren werden? Es
kann doch nicht sein dass lt Kaufvertrag ein Mangelfreies
Fahrzeug verkauft wurde und nach 20km ein Totalschaden wegen
zB Kühlmittelverlustes, Ölverlustes droht.
nur, weil die Betriebsflüssigkeiten nicht bis zum Anschlag aufgefüllt sind, liegt noch lange kein Mangel vor. Ein Autobesitzer muß bei seiner Karre auch gelegentlich nach den Flüssigkeitsständen schauen. Warum das bei einem frisch gekauften Fahrzeug nicht so gehandhabt wurde, wird vor Gericht kaum zu erklären sein.
angenommen eine Frau ( keine Kentnisse) kauft bei einem
privaten (von Beruf selbstständiger Schrotthändler) ein Auto,
Ist denn das die Möglichkeit ? Wer so leichtsinnig unterwegs ist, darf sich nicht wundern, wenn ihm so etwas passiert. Jetzt das Geschäft auf dem juristischen Wege wieder rückgängig zu machen wird erheblich komplizierter, als beim Kauf jemanden mitzunehmen, der weiß, wo man beim Auto hingucken muß.
Meine Frage nun: Wie kann hier weiter verfahren werden?
Schnellstens zum Anwalt, aber ob der noch etwas retten kann, läßt sich naturgemäß aus der Ferne nicht beurteilen.
Am besten von der Werkstatt einen ausführlichen Bericht über die festgestellten Mängel besorgen. Wenn nicht sogar gleich zur DEKRA öder dem TÜV fahren.
Danach erstmal selbst mit dem Händler reden, und wenn alles nichts hilft zur Polizei/ Anwalt.
nur, weil die Betriebsflüssigkeiten nicht bis zum Anschlag
aufgefüllt sind, liegt noch lange kein Mangel vor.
naja, ganz so kann man das nicht sagen.
mir passierte ähnliches.
Ich kaufte vor Jahren einen Gebrauchtwagen beim Händler.
Dann war die Zylinderkopfdichtung defekt.
Der Händler reparierte es auf seine Kosten und vergaß Öl nachzufüllen.
Ich habe den Ölstand nicht kontrolliert weil ich davon ausging, das der Händler nach so einer Reparatur automatisch Öl nachfüllt.
Den daraus resultierenden Motorschaden beglich der Händler ohne wenn und aber.
Allerdings magst du bei einem Kauf von Privat recht haben.
also die Flüssigkeiten fehlten da die Frau kein Öl zuhause hatte fuhr sie zu ATU und zum Bosch dienst (je 2km) dort wurde festgestellt das die Kiste komplett am Arsch ist. Tragende Teile gerostet gebrochen nie mehr wirtschaftlich TÜV zu bekommen ist.
Es geht also nicht um die Flüssigkeiten sondern die waren Anlass der Prüfung des Fahrzeuges.
Das die Frau einen Fehler machte braucht mir keiner zusagen das weiss ich auch.
Im Vertrag steht aber ganz deutlich drin dass wenn Mängel verschwiegen wurden die gewährleistungshaftung greift.
Im Kaufvertrag von Privat steht dass das Auto Mängelfrei sei,
ferner steht darin dass wenn ein Mangel verschwiegen wurde die
Garantie nicht mehr ausgeschlossen sei.
also ich kann kaum glauben, dass das so im Vertrag steht…
Zitat:
[…] ATU und die stellen fest dass das Fahrzeug absolut nicht
verkehrstauglich ist.
Bei ATU wäre ich mir da nicht so sicher. Die behaupten vielleicht, daß der Wagen nicht verkehrstauglich ist, obwohl er verkehrstauglich ist, um an fette Reparaturaufträge zu kommen. Aber das ist wieder ne andere Geschichte …
Fazit: Man sollte den Wagen einem unabhängigen Sachverständigen zeigen.
angenommen eine Frau ( keine Kentnisse) kauft bei einem
privaten (von Beruf selbstständiger Schrotthändler) ein Auto,
fahrt damit etwa 20km und dann fehlt Öl wie auch Kühlwasser.
Fährt mit dem Auto zu ATU und die stellen fest dass das
Fahrzeug absolut nicht verkehrstauglich ist, obwohl TÜV gerade
mal 5 Monate her.
Hi,
mmh, diese Werkstatt ist dafür bekannt, nicht immer ganz korrekt zu arbeiten. Hat man schon mal eine Zweitmeinung, beispielsweise bei TÜV oder DEKRA eingeholt?
Ich bin nur Laie, aber mir scheint es doch unwahrscheinlich zu sein, das sich der Zustand in so kurzer Zeit so dramatisch verschlechtert, wenn nicht äußere Einflüsse (Unfall) dazu führen.
Im Kaufvertrag von Privat steht dass das Auto Mängelfrei sei,
ferner steht darin dass wenn ein Mangel verschwiegen wurde die
Garantie nicht mehr ausgeschlossen sei.
also ich kann kaum glauben, dass das so im Vertrag steht…
So steht es im ADAC Mustervertrag:
„Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus
Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen
Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen
beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.“
Im Kaufvertrag von Privat steht dass das Auto Mängelfrei sei,
ferner steht darin dass wenn ein Mangel verschwiegen wurde die
Garantie nicht mehr ausgeschlossen sei.
also ich kann kaum glauben, dass das so im Vertrag steht…
So steht es im ADAC Mustervertrag: […]
und? Es stellt sich nicht die Frage, was in irgend einem Mustervertrag, sondern was genau in diesem Vertrag steht.
Im Kaufvertrag von Privat steht dass das Auto Mängelfrei sei,
ferner steht darin dass wenn ein Mangel verschwiegen wurde die
Garantie nicht mehr ausgeschlossen sei.
ist absolut nicht da gleiche wie:
„Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung
verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche
aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder
vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines
Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben,
Körper und Gesundheit.“
Lies mal faq:1152 zum Unterschied zwischen Garantie und Sachmangelhaftung.
Gruß
loderunner (ianal)
Zitat:
[…] ATU und die stellen fest dass das Fahrzeug absolut nicht
verkehrstauglich ist.
Bischen mehr als zu wenig Öl ist ist also schon.
Ja, ein bißchen mehr und dennoch gar nichts. Da steht nichts von „tragenden Teilen“ und auch sonst nichts, warum das Fahrzeug nicht verkehrstauglich ist. Genauso könnte „nicht fahrtauglich“ gemeint gewesen sein und das ist ein Fahrzeug auch schon ohne die notwendigen Betriebsflüssigkeiten.
Das Problem ist mal wieder, daß der Sachverhalt nicht hinreichend präzise beschrieben worden ist. Nimmt man den Sachverhalt so, wie er dort steht, ist es nicht recht, trifft man Annahmen, auch wieder nicht. Wie man es macht, macht man es falsch.