Ich muss mir im April einen Auto zulegen, werde mich aber
im August erst selbständig machen. (Vorher geht nicht)
Frage: Kann man den Privatwagen ab August ins
Firmenvermögen übergeben und die ausgewiesene Mwst.
zurückfordern oder muss die Zeit bis dahin überbrückt
werden. Was ist in dem Fall sinnvoll ?
Hallo!
Tut mir leid, dazu kann aber ein Steuerberater mehr sagen, ich leider nicht.
Gruß
Philipp
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