Autokauf: Vorschaden verschwiegen

Ich habe von privat ein Gebrauchtwagen gekauft.

Im Kaufvertrag steht: Schaden linke Seite: Kotflügel hinten links lackiert

Jetzt hat mich eine Werkstatt darauf aufmerksam gemacht, dass die ganze linke Seite lackiert wurde und dass Spaltmasse nicht mehr stimmen und vom Aufprall die Spur hinten verstellt ist.

Frage: Muss mir der Verkäufer Schadenersatz leisten, wenn ich Ihn darauf verklage? Der Kauf ist jetzt 4 Monate her.

Und ?
Man hat doch auch darüber gesprochen, was hat der Verkäufer denn dazu erklärt, was das für ein Schaden war.
Es ist ja nicht so, dass er einen Schaden verschwiegen hat.

Und, Nachlackierung/Neulackierung bedeutet ja nicht „Unfallschaden“, man kann auch Kratzer und Roststellen ausbessern und muss dann lackieren.

Und wieso sieht man keine ungleichen Spaltmaße ? Sie sind also optisch gar nicht auffällig und wieso sollten sie dann eine Preisminderung rechtfertigen ?

Und die Spur ? Das kann von einem Aufprall her rühren muss es aber nicht. Man kann auch mal über einen Kantstein fahren und es ist was verzogen und verstellt.
Wichtig wäre doch, ob man einen Zusammenhang mit dem Unfall herstellen kann und ob man das dem Verkäufer noch anlasten kann. Er wusste wohl gar nichts davon und beim Fahrverhalten ist es unauffällig.

Hauptsache man kann es einstellen.

MfG
duck313

Ihre Antwort beantwortet leider nicht meine Fragen.

Anhand der nicht mehr passenden Spaltmaße und der Lackierung der ganzen Seite wurde der Vorschaden nicht korrekt angegeben.

nehmen wir das mal als Tatsache so hin.

Was wäre nun der Schaden ?
Ein zu hoher Kaufpreis ? Nachbesserungskosten, die man erstattet haben will ?
Und will man denn den Wagen eigentlich behalten ?

Also ich denke, wenn ich den Wagen als Unfallwagen verkaufe ist er 2-3 t€ weniger wert.

Hallo,

wenn nur diese Formulierung im Kaufvertrag steht, dann lese ich daraus:

Es gab einen (wie auch immer gearteten) Schaden an der linken Seite.
Es wurde der Kotflügel hinten links lackiert.

Man könnte meinen:
Mit der Lackierung des Kotflügels ist der Schaden allumfänglich, abschließend, sach- und fachgerecht behoben worden.

Steht da aber nicht!

Da steht: Schaden linke Seite. Da steht ja noch nicht mal, dass dieser behoben wurde.