Hallo!
Wenn man nun privat an Privat ein Auto verkaufen möchte, so gibt es im Internet diverse Kaufvertragsvordrucke (unter anderem von seriösen Quellen wie ADAC als Mitgliedsbonus). Dort steht meistens folgender Passus:
Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, sowie bei Körperschäden.
Mich interessiert jetzt die Stelle mit den Körperschäden… was genau soll das bedeuten? Heißt das, dass man als Verkäufer haftbar gemacht werden kann, wenn sich jemand an dem gekauften Auto stößt, oder sich darin verletzt? Oder gibt es da eine einschlägige Gerichtsentscheidung, die festgelegt hat, dass man das nicht ausschließen kann?
Vielen Dank schon einmal und liebe Grüße!
Mich interessiert jetzt die Stelle mit den Körperschäden…
was genau soll das bedeuten? Heißt das, dass man als Verkäufer
haftbar gemacht werden kann, wenn sich jemand an dem gekauften
Auto stößt, oder sich darin verletzt? Oder gibt es da eine
einschlägige Gerichtsentscheidung, die festgelegt hat, dass
man das nicht ausschließen kann?
Na ja, dass man das (formularmäßig) nicht ausschließen kann, ergibt sich aus dem Gesetz. Das Problem bei formularmäßigen Klausen ist: Wenn sie nicht ganz wirksam sind und man den unwirksamen Teil nicht einfach wegstreichen kann, so dass der Rest sinnvoll stehen bleiben kann, dann ist die ganze Klausel unwirksam. Die Ausnahmen, die du zitierst, müssen also genannt werden, damit überhaupt ein Gewährleistungsausschluss wirsam zustande kommt.
Gemeint ist damit übrigens nur ein Körperschaden, der sich als Folge eines Sachmangels darstellt. Sich im Auto zu stoßen, fällt wohl eher unter eigene Dummheit, jedenfalls grundsätzlich. Anders wäre es z.B., wenn auf Grund eines Sachmangels ein Unfall geschieht, bei dem sich der Käufer stößt und verletzt.