Autokaufvertrag i.A. und mit abgelaufenem Perso?

Hallo,

bei alten Autos sind Kaufverträge mit Hand und Fuß sehr wichtig, selbst wenn das Auto im abgemeldeten Zustand übergeben wird, weil man immer noch als letzter Halter eingetragen ist und man - falls das Auto beispielsweise illegal irgendwo entsorgt wurde -, haftbar gemacht würde (letzter Halter!). In dem Fall schützt nur ein Kaufvertrag, in dem die Personalausweisnummer festgehalten ist.

Was aber ist, wenn jemand nur einen abgelaufenen Personalausweis vorlegen kann? Und jemand anderes vorbeigeschickt wird zum Unterschreiben („im Auftrag“)? Identifiziert werden kann jemand ja auch mit einem abgelaufenen Pass. Aber würde dann die Gültigkeit des Vertrags angezweifelt werden?
Muß ein solcher Vertrag immer eigenhändig unterschrieben werden?

MfG
Winter

Hallo,

Was aber ist, wenn jemand nur einen abgelaufenen
Personalausweis vorlegen kann? Und jemand anderes
vorbeigeschickt wird zum Unterschreiben („im Auftrag“)?
Identifiziert werden kann jemand ja auch mit einem
abgelaufenen Pass. Aber würde dann die Gültigkeit des Vertrags
angezweifelt werden?

Dann nimmt man den PERSO dessen,der VOR einem steht…

Ein abgelaufener Personalausweis kann nämlich auch von einem Toten stammen…in den seltensten Fällen fordern nämlich die Gemeinden
den Perso zurück…

mfg

Frage erledigt

Dann nimmt man den PERSO dessen,der VOR einem steht…

Ein abgelaufener Personalausweis kann nämlich auch von einem
Toten stammen…in den seltensten Fällen fordern nämlich
die Gemeinden
den Perso zurück…

Hallo,

da dies kein Brett ist, in dem persönliche Dinge geklärt werden sollen, nur soviel: die Frage hat sich erledigt (in dem Sinn, wie Du es schreibst). Nicht immer steckt eine böse Absicht dahinter. Aber gerade beim Fahrzeughandel muß man eben aufpassen.

Gruß
Winter