Hallo,
bei alten Autos sind Kaufverträge mit Hand und Fuß sehr wichtig, selbst wenn das Auto im abgemeldeten Zustand übergeben wird, weil man immer noch als letzter Halter eingetragen ist und man - falls das Auto beispielsweise illegal irgendwo entsorgt wurde -, haftbar gemacht würde (letzter Halter!). In dem Fall schützt nur ein Kaufvertrag, in dem die Personalausweisnummer festgehalten ist.
Was aber ist, wenn jemand nur einen abgelaufenen Personalausweis vorlegen kann? Und jemand anderes vorbeigeschickt wird zum Unterschreiben („im Auftrag“)? Identifiziert werden kann jemand ja auch mit einem abgelaufenen Pass. Aber würde dann die Gültigkeit des Vertrags angezweifelt werden?
Muß ein solcher Vertrag immer eigenhändig unterschrieben werden?
MfG
Winter