Hallo, Ihr mit dem Auto,
wir sind vor 3 Jahren umgezogen, haben aber das Kfz-Kennzeichen beibehalten.
Darf datt ?
Iss do einklich egal, an wen man die Kfz-Steuer bezahlt, oder ?
fragt Martin
Hallo, Ihr mit dem Auto,
wir sind vor 3 Jahren umgezogen, haben aber das Kfz-Kennzeichen beibehalten.
Darf datt ?
Iss do einklich egal, an wen man die Kfz-Steuer bezahlt, oder ?
fragt Martin
Hallo,
wir sind vor 3 Jahren umgezogen, haben aber das
Kfz-Kennzeichen beibehalten.
Das ist möglich insofern Ihr innerhalb des Zulassungsbezirks umgezogen seit.
Iss do einklich egal, an wen man die Kfz-Steuer bezahlt, oder
Darum geht es nicht. Seid Ihr in einen anderen Zulassungsbezirk gezogen, so müßt Ihr nach spätestens 3 Monaten das FAhrzeug ummelden.
gruß
dennis
Hallo,
wir sind vor 3 Jahren umgezogen, haben aber das
Kfz-Kennzeichen beibehalten.Das ist möglich insofern Ihr innerhalb des Zulassungsbezirks
umgezogen seit.Iss do einklich egal, an wen man die Kfz-Steuer bezahlt, oder
Darum geht es nicht. Seid Ihr in einen anderen
Zulassungsbezirk gezogen, so müßt Ihr nach spätestens 3
Monaten
ich dachte binnen 14 Tagen ?
das FAhrzeug ummelden.
gruß
dennis
Man kann sein Auto an einem Zweitwohnsitz anmelden, soweit so einer besteht! Dann hast du die freie Auswahl, wo die Versicherung günstiger für dich ist! Bei mir sind es z.B. rund 50 Euro, die ich dadurch spare!
Gruß
Falke