Ich habe ein Kumpel der ist vom Chef aufgefordert worden die Autokennzeichen seiner Kunden aufzuschreiben.
Jetzt meine Frage:
Ist das erlaub oder ich dies nicht rechtens oder können sich dadurch auch eventuell rechtlich Folgen nach sich ziehen.
Würde mich auf eine Antwort sehr freuen.
Autokennzeichen sind nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sogenannte personenbezogene Daten, da es möglich ist, die Daten einer jedenfalls bestimmbaren Person zuzuordnen. Diese Daten dürfen nur unter engen Bedingungen erhoben und genutzt werden. Im einzelnen bestimmt dies § 4 des BDSG: http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/__4.html. Untechnisch ausgedrückt muss ein berechtigtes Interesse vorliegen (Ordnungswidrigkeit, Straftat, Parken auf privatem Grundstück usw) oder der Betroffene hat eingewilligt. Die rechtlichen Folgen einer unberechtigten Datenerhebung ergeben sich aus §§ 6,7 BDSG (Auskunft, Löschung und evtl. Schadensersatz).
Also ich wüßte nicht, was daran nicht rechtens sein soll…
Schließlich kann er mit den Nummern nix anfangen. Er hat ja keinen Zugriff auf das KBA (Kraftfahrzeug-Bundesamt)
Aber ich muss ehrlich sagen… sicher bin ich mir ned.
am AUFSCHREIBEN der Kennzeichen kann ich erst mal nichts verbotenes erkennen. So richtig geheim sind die ja nicht.
Die spannende Frage ist, was passiert mit den Daten?
Adressanfragen um Kunden anzuschreiben?
Anzeige wegen Falschparken?
Oder ganz harmlos mal auswerten wo die Kunden so herkommen, also wo es evtl. auch Sinn macht mehr oder weniger Werbung zu verteilen.
Andere Firmen machen das z.B. indem sie beim Bezahlen an der Kasse die Kunden nach der PLZ fragen. Wäre dann auch ganz harmlos und egal.
bei dem Tipp mit dem BDSG wäre zu beachten, dass das alles nicht gilt, wenn diese Daten nicht in eine EDV eingegeben werden. Eine handschriftliche Liste mit Autokennzeichen von Kunden unterfällt nicht dem BDSG.
Nach § 1 BDSG gilt das BDSG nur für „nicht-öffentliche Stellen, soweit sie die Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben oder die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien verarbeiten, nutzen oder dafür erheben, es sei denn, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten.“
Das reine notieren von Autonummern ist unbedenklich, das zusammenführen von Kundendaten und Autonummer wiederung ohne Genehmigung etwas zweifelhaft, sofern die Daten nicht benutzt werden, oder nur für Internas benutzt werden dürfte es kein Problem darstellen.
Generell sollten aber die Kunden darüber informiert werden.