Autokennzeichen rausfinden?

Hi,

Ich muss nur dringend den Halter (sprich, Vermietfirma) eines Wagens rausfinden - ich hab nur das Kennzeichen, es war angeblich ein Pkw, aber ich bin mir da nicht so sicher. Ich hatte das Fahrzeug scheinbar mal gemietet:

Ich hab’ mal ein Auto (Mietwagen) falsch geparkt (Baustelle war dort gerade eingerichtet worden, ich dachte, ich befände mich gerade noch ausserhalb - aber, shit happens).

Der Wagen wurde ‚abgeschleppt‘ und ne Strasse weiter geparkt.

Viele, viele Monate später kam ein Gebührenbescheid, ca 150 euro Abschleppkosten.

Dann ein zweiter, nochmal ca 125 euro, scheinbar für den Polizeieinsatz von ca 6 min (steht drauf - 8.24 - 8.30).

Nun, erst als ich eine Mahnung für BEIDE Gebührenbescheide bekam, stellte ich fest, dass es sich um zwei VERSCHIEDENE Daten und Autokennzeichnen handelt!

Das zweite war eine ‚abgebrochene Abschleppaktion‘.
Ich hatte weder nen Zettel am Auto, noch sonstwas. Ausserdem kann ich mich nicht erinnern, zu dem Datum (ca 10 Tage nach dem anderen, gleiche, sehr enge, Strasse) einen Pkw (wie auf dem Schreiben steht) gemietet zu haben. Einen Transporter hatte ich, ob genau an dem Datum weiss ich nicht.

Also, mir wurde gesagt, wo ich diese Auskünfte bekommen könnte.
Nur, da die ‚Widerspruchsfrist‘ schon abgelaufen ist (wie sollte ich auch etwas widersprechen, von dem ich nichts merkte - sprich, dass es sich um ein zweites Fahrzeug an derselben Adresse handelte), wollen die mir nichts sagen.

Sprich, selbst wenn ich NICHT die Fahrerin des Autos gewesen WÄRE, müsste ich jetzt zahlen, weil ich nicht widersprochen habe.

Ich bat an, netterweise selbst rauszufinden, wer der Fahrzeughalter ist (sprich, welche Firma), damit ich dann bei der Firma nachfragen kann, welche Art Wagen der mit dem Kennzeichen ist.

Der Herr weigerte sich aber, mir zu sagen, ob und wie ich das rausfinden kann.

Also, weiss jemand, wie ich das anstellen kann?

1000 Dank & Gruss,
Isabel

Moin,
wenn Du bei einem netten Herrn in grüner Tracht in seiner Dienststelle fragst, wie Du den Lümmel mit dem Kennzeichen yy-xx 0815 erwischt, weil der Töffel Dir durch seine Pfützenfahrt das neue Kleid versaut hat. Dann ist Dir geholfen. :wink:)
Gruß
Dirk m.

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Hallo!

Der Gebührenbescheid ist ein Verwaltungsakt. Wenn man gegen einen VA während der Widerspruchsfrist nichts unternimmt, dann wird er bestandskräftig, es sei denn, man hat das Versäumnis nicht zu vetreten. Dass man einen Bescheid nicht richtig liest, fällt nicht hierunter.
Das heißt: Er ist in Stein gemeißelt. Es bringt Dir überhaupt nichts mehr, jetzt noch was zu unternehmen. Das ist der Sinn der Widerspruchsfrist, Rechtssicherheit zu schaffen.

Frank

Hi

beim Mietwagen wird das Kennzeichen im Vertrag festgehalten.
Ebenso kannst Du bei den Mietfirmen anfragen, welches Auto zu dem genannten Zeitpunkt hattest & welches Kennzeichen dieses war.

In Sachen Einspruch etc. - keine Ahnung,frag doch da mal eher Rechtschutzversicherung etc.

Gruß
Blue

Hallo!

beim Mietwagen wird das Kennzeichen im Vertrag festgehalten.
Ebenso kannst Du bei den Mietfirmen anfragen, welches Auto zu
dem genannten Zeitpunkt hattest & welches Kennzeichen dieses
war.

Also wenn man das mal lebensnah betrachtet: Die Mietfirma bekommt einen Gebührenbescheid, gibt an, dass zu diesem Zeitpiunkt Herr/Frau XY den Wagen hatte, diese Person bekommt den Bescheid. Was soll denn eine Nachfrage bei der Firma dann anderes ergeben, als dass man selbst das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt gehabt hat?
Im übrigen sag ich gerne noch einmal: Wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, ist die eben abgelaufen. Das ist der Sinn der Widerrufsbelehrung. Wenn man den Bescheid nicht genau prüft, obwohl unten drunter steht, dass man einen Monat Zeit dafür hat, kann man sich nachher nicht beschweren. Das erfolglos durchgeführte Widerspruchsverfahren ist Voraussetzung für jedes weitere Vorgehen gegen einen Gebührenbescheid.

Frank

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