Autolack beim Händler mit Lacknebel wiederbekommen

Ich hatte mir eine kleine Delle in den rechten Kotflügel geholt. Ich den Wagen (von April 2012) zu dem Händler gebracht bei dem wir den Wagen auch gekauft haben. Er hat den Schaden behoben. Ich habe den Wagen an einem Samstag abgeholt und war froh. Ich parke den Wagen zu Hause in der Garage und auf der Arbeit in einer Tiefgarage. Am Samstagabend bin ich im Regen nach Hause ghefahren und der Scheibenwischer hörte sich an, als wenn er über etwas drüber wischen würde. Ich stellte am Montag auf dem Weg zur Arbeit fest das der linke Außenspiegel etwas „blind“ war. Abends habe ich versucht den Spiegel zu reinigen, zu 80% hatte ich es geschafft. Am Donnerstag war strahlender Sonnenschein. Wenn ich aus der Tiefgarage auf der Arbeit herausfahre, fahre ich direkt gegen die Sonne. Dabei ist mir aufgefallen das die Scheibe auch „blind“ war. Ich dachte vorher noch es wäre Dreck. Als ich versuchte die Scheibe zu reinigen, faste ich auf den Lack und stellte fest das er sich rauh anfühlte. Ich habe dann dem Händler eine mail geschrieben. Da ich keine Antwort erhalten habe, bin ich Freitagnachmittag hingefahren. Der Meister schaute sich es an und meinte er vermute Lacknebel, aber komisch auf der Seite wo der Kotflügel ausgebessert wurde war nichts, er hat sich auch sehr gewundert.
Ich habe ihm das Auto am Montag (gestern) gerbacht. Nun rief er an und meinte es sei kein Lacknebel sondern ich muss irgendwie in einem Ascheregen gewesen sein. Der Wagen ist jetzt beim Lackaufbereiter. Augenscheinlich ist der Lack bei ihm auf dem Hof geschädigt worden. Denn da am rep. Kotflügel nichts ist, muss der Kotflügel abgewesen sein. Wenn nun der Händler auf eine Rechnung besteht ist er im Recht?
Ich meine nicht. 1. Ist es auf seinem Hof passiert. 2. Habe ich nicht Auftrag gegeben den Wagen zum aufpolieren zu geben.

Hallo Elke,

solange nichts unterschrieben ist dürfte auch nichts passieren. Da der Händler die Aufbereitung in Auftrag gegeben hat wird er wohl auch die Kosten dafür übernehmen. Werkstätten sind gegen so etwas in der Regel versichert. Man nennt das Handel-/Handwerkversicherung. Wichtig ist hier, dass der Schaden passiert solange das Fahrzeug sich in der Obhut der Werkstatt befindet. Und so wie Du das schilderst müsste es hier so sein.
Nach Asche hört sich das aber nicht an. Vielmehr passt Deine Vermutung das es sich um irgendeinen Sprühnebel handelt. Das Ergebnis ist eine rauhe Oberfläche, so wie geschildert. Deshalb voraussichtlich auch gleich der Reinigungsauftrag. Genaueres könnte man aber erst am Fahrzeug sagen. Also, erst einmal Ruhe bewahren und abwarten was die Werkstatt jetzt daraus macht. Viele Erfolg und beste Grüße, Roland

Ich hatte mir eine kleine Delle in den rechten Kotflügel
geholt. Ich den Wagen (von April 2012) zu dem Händler gebracht
bei dem wir den Wagen auch gekauft haben. Er hat den Schaden
behoben. Ich habe den Wagen an einem Samstag abgeholt und war
froh. Ich parke den Wagen zu Hause in der Garage und auf der
Arbeit in einer Tiefgarage. Am Samstagabend bin ich im Regen
nach Hause ghefahren und der Scheibenwischer hörte sich an,
als wenn er über etwas drüber wischen würde. Ich stellte am
Montag auf dem Weg zur Arbeit fest das der linke Außenspiegel
etwas „blind“ war. Abends habe ich versucht den Spiegel zu
reinigen, zu 80 atte ich es geschafft. Am Donnerstag war
strahlender Sonnenschein. Wenn ich aus der Tiefgarage auf der
Arbeit herausfahre, fahre ich direkt gegen die Sonne. Dabei
ist mir aufgefallen das die Scheibe auch „blind“ war. Ich
dachte vorher noch es wäre Dreck. Als ich versuchte die
Scheibe zu reinigen, faste ich auf den Lack und stellte fest
das er sich rauh anfühlte. Ich habe dann dem Händler eine mail
geschrieben. Da ich keine Antwort erhalten habe, bin ich
Freitagnachmittag hingefahren. Der Meister schaute sich es an
und meinte er vermute Lacknebel, aber komisch auf der Seite wo
der Kotflügel ausgebessert wurde war nichts, er hat sich auch
sehr gewundert.
Ich habe ihm das Auto am Montag (gestern) gerbacht. Nun rief
er an und meinte es sei kein Lacknebel sondern ich muss
irgendwie in einem Ascheregen gewesen sein. Der Wagen ist
jetzt beim Lackaufbereiter. Augenscheinlich ist der Lack bei
ihm auf dem Hof geschädigt worden. Denn da am rep. Kotflügel
nichts ist, muss der Kotflügel abgewesen sein. Wenn nun der
Händler auf eine Rechnung besteht ist er im Recht?
Ich meine nicht. 1. Ist es auf seinem Hof passiert. 2. Habe
ich nicht Auftrag gegeben den Wagen zum aufpolieren zu geben.

Sorry,
das übersteigt meine Kenntnisse.
Grüße
mr.timer

Hallo Elke2006,

kann dir leider nicht weiter helfen.

Gruß
Andreas

Hallo
ich kenn mich in Sachen Lack nicht so ganz aus.
Wenn es ein seriöser Händler ist kümmert er sich drum.
Wenn er eine Rechnung stellt würde ich sie nur unter Vorbehalt (schriftlich festhalten) bezahlen. Da sie aber keinen Auftrag gegeben haben haben dürfte alles kein Problem sein.
Sorry mehr kann ich nicht

Meiner Ansicht nach würde ich anregen, dass der „Lackaufbereiter“, auf dessen Hof sich der Schadensfall ereignet hat, das Auto entweder kostenlos in Ordnung bringt oder dass dieser Betrieb den Schaden seiner eigenen Haftpflichtversicherung meldet (so eine Versicherung hat der Betrieb sicher). Sie selbst haben ja keinen Auftrag für eine „Reparatur“ erteilt, sondern Ihre Werkstatt hat das Auto dort zur Schadensbehebung abgeliefert, wo der Schaden entstanden ist. Falls die sich querstellen hoffe ich nur, dass Sie noch Zeugen haben, die den Schaden gesehen haben, z. B. der Meister Ihrer Werkstätte, der Ihnen die Nachricht vom Ascheregen überbracht hat.
Keine Auftragserteilung - keine Rechnungsannahme. Aber hier liegt doch augenscheinlich ein Versicherungsfall vor. Notfalls halt anwaltlichen Rat einholen (Rechtsschutz?)

Hallo Elke,

dumm gelaufen, das.
Leider ist auch der Ablauf danach recht ungünstig geregekt worden.
Wenn nun das Auto beim Lackaufbereiter ist, ist wohl anzunehmen, daß das ‚Beweismittel‘ vernichtet ist.
Für den Fall eines Rechtsstreites hättes Du sicher nachweisen müssen, daß es sich um Lacknebel handelt.
Dazu wäre eine Probe sicher nötig und/oder nützlich.
Doch nun?

Normalerweise werden auch bei Teillackierungen die Autos kpl. verpackt - der Grund wird hier nun klar.
Aus Zeit- und Kostengründen ist wohl nur die zu lackierende Seite geschützt worden.
So läßt sich der Nebel auf der ‚falschen Seite‘ erklären.

Schade…

Hallo Elke!

  1. Wenn du deinem Händler aktuell nicht den Auftrag erteilt hast, dein Auto zu säubern, musst du von der rechtlichen Seite auch nichts bezahlen. Die Frage ist, ob er was dafür verlangt und wenn ja, ob eine gütliche Einigung möglich ist (gute Werkstätten findet man nicht an jeder Ecke).
  2. Leider passiert es in Lackierbetrieben immer wieder, dass das zu reparierende Fahrzeug nur teilweise abgedeckt wird und sich dann Farbnebel aus der Lackierkabine auf den nicht abgedeckten Flächen niederschlagen kann. Ob es Farbnebel oder etwas anderes ist, lässt sich daran erkennen, ob nur dein Auto oder auch andere aus deinem Einzugsbereich davon betroffen sind - das wäre bei Umwelteinflüssen der Fall.
  3. Sobald du mit deinem Auto beim Händler vom Hof fährst, wird die Haftungsfrage bei Umwelteinflüssen diffus. Jeder Meter auf öffentlichen Straßen gibt dem Händler das Recht, die Verantwortung von sich zu weisen, da du nicht beweisen kannst, dass es bei ihm geschehen ist. Es könnte ja auch unterwegs passiert sein…

LG, Gerd

Hallo Elke 2006,
dies ist wohl eher eine Frage an einen Juristen. Und da ist immer die Frage, was ist beweisbar. In diesem Fall wird wohl Aussage gegen Aussage stehen. Da du den Schaden nicht sofort beim Abholen des Autos bemerkt und beanstandet hast, kann der Schaden überall passiert sein.
Viele Grüße
Falk

Meiner Meinung nach liegt die Haftung beim Händler, denn auf seinem Gelände ist es passiert. Vor einigen Jahren ist so etwas ähnliches bei meinem Schwager passiert. Er hatte sein Auto auch zur Reparatur in einer Werkstatt und dort bekam es lauter kl. weiße Punkte. Und es stellte sich heraus daß in der Nähe ein Auto lackiert wurde und der Farbnebel auf das Auto flog. Der Händler mußte dafür haften und hat es dann auf seine Kosten reinigen lassen.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Mit vielen Grüssen Rosemarie

Hallo Elke,
da versucht der Meister dir einen Bären aufzubrummen. Bei einer Aschewolke hätten mehrere Autos in der Umgebung getroffen worden sein müssen.
So ein Schaden lässt sich natürlich durch einen Gutachter leicht feststellen.
Wenn Du nicht den Auftrag erteilt hast, musst Du auch nicht bezahlen. Habe es nicht ganz verstanden. Welche Firma hat den Schaden verursacht. Steht der Wagen jetzt dort?

Wenn es Mündlich mit der Schadensregulierung nicht klappt. Einschreiben mit Rückschein hinschicken. Dem Verursacher muss die Gelegenheit gegeben werden, den Mangel selbst zu beseitigen.

Evtl. würde ich deine Autoversicherung informieren. Je nachdem Vollkasko oder Teilkasko. Auch wenn Du nur die normale Haftpflicht hast, denen fällt mit Sicherheit etwas ein.
Viel Erfolg
Jürgen Stirnberg

Hallo Elke2006,

Tut mir leid, aber ich kann in diesem Fall nicht helfen.

MfG
Winfried Lauer

Hallo Elke,
bei Rechligen Fragen kenne ich mich nicht so gut aus, ich bin mehr der Typ für mechanische Fragen.
Tut mir leid daß ich dir nicht weiterhelfen kann.
Gruß Oli