Autom.Kündigung Geschäfts-Kto.bei Gewerbeabmeldg.?

Hi,
wenn ich ein Gewerbe angemeldet habe und mir daraufhin ein Geschäftskonto eröffnet habe - wird mir dieses Konto dann automatisch von der Bank gekündigt, wenn ich das Gewerbe später wieder abmelde? Oder kann ich das Geschäftskonto auch halten, wenn ich Gewerbelos geworden bin?

Ich danke euch für eine Antwort.
Brigitte

PS: Sorry, ich hatte das Posting erst versehentl. bei „Jobs“ gesetzt. Bin da irgendwie im Brett verrutscht. Daher nochmal hier - im, wie ich meine, richtigeren Brett

Unabhängig davon, wann die Bank überhaupt von der Gewerbeabmeldung Kenntnis erlangt: Welchen Sinn macht es ein Geschäftskonto aufrecht zu erhalten, wenn kein Gewerbe mehr ausgeübt wird? Dies verursacht doch nur unnötige Kosten in Form von Kontoführungsgebühren.

Oder willst Du Das Geschäftskonto als Privatkonto „missbrauchen“, weil die Kontoführungsgebühren Deiner Bank beim Geschäftskonto günstiger sind?

Oder aber geht es eventuell gar nicht um das Konto als solches, sondern um eine auf dem Konto eingeräumte Kreditlinie für die selbständige Tätigkeit, die Du behalten möchtest?

Ein paar Informationen mehr wären nicht schlecht, um eine fundierte Antwort geben zu können.

Gruß

Thomas

Zuerst Danke für Deine Antwort.

Um erstmal auf deine Fragen zu antworten: Mein Privatkonto ist günstiger als das Geschäftskonto - daher kein geplanter Missbrauch als Geschäftskonto.
Das Konto hat keine Kreditmöglichkeit. Da ich höllischen Respekt vor Krediten hab, hab ich´s so eingerichtet, dass ich bei dem Konto nicht unter Null rutschen darf.

Also warum will ich´s aufrecht erhalten? Evtl. möcht ich eine andere Richtung der Selbständigkeit angehen. Dann hätte ich direkt ein Konto und muss es nicht ab- und dann wieder neu anmelden. Würd ich mir den Weg sparen. Und da das Konto nicht so teuer ist, wären - rein rechnerisch - die Aufwände für Ab-/Anmeldung sicher teuerer. Ich weiß aber noch nicht wann (+ ob überhaupt) ich den anderen Weg gehen kann/will.
Deswegen würd ich´s gern erstmal halten. Erfährt eine Bank denn überhaupt, wenn ich das Gewerbe abmelde, oder interessiert die das gar nicht?

gruss, brigitte

Hallo Brigitte,

Erfährt eine Bank
denn überhaupt, wenn ich das Gewerbe abmelde, oder
interessiert die das gar nicht?

Nein, die Bank wird hierüber nicht automatisch benachrichtigt. Bei Handelregisterpflichtigen Gewerben erfährt sie es aber über das Handelsregister. Problematisch ist dies alles aber, insbesondere wenn das Konto keine Kreditlinie hat, nicht. Solange die Bank jemand hat, der brav die Kontoführungsgebühr zahlt, ist es ihr recht. Im Übrigen sieht es ja auch so aus, dass jedes Gewerbe eine gewisse Liquidationsphase hat und durchaus noch nach Abmeldung Zahlungsverkehr herrschen kann (Steuerberater will bezahlt werden, Gemeinde will für die Abmeldung selbst Gebühren, …).

Habe momentan selbst den Fall, dass ich eine aus Studienzeiten noch bestehende GbR endlich aufgelöse und da liegt die Abmeldung auch schon etwas zurück, aber bis alles wirklich komlett auseinander gesetzt ist, wird es noch dauern. Und so lange bleiben die beiden Konten auch noch bestehen. Das verbleibende Guthaben wird erst ganz zum Schluss ausgezahlt, wenn niemand mehr kommen kann und noch Geld haben will.

Gruß vom Wiz

Hallo Brigitte,

wenn es so ist wie Du beschrieben hast, wird es Deiner Bank wohl relativ egal sein, solange Du Deine Kontoführungsgebühren zahlst.

Als ich sagte, dass Deine Bank es sowieso früher oder später merkt, habe ich an die zurückgehenden Geschäftsumsätze auf dem Konto gedacht. Aber die sind insbesondere dann wichtig, wenn Du auch einen Kreditrahmen in Anspruch nimmst.

Falls Die laufenden Kontoführungsgebühren wirklich niedriger als die Kosten für Auflösung des bisherigen und Eröffnung eines neuen Kontos sind, solltest Du das Konto tatsächlich zunächst aufrecht erhalten.