Ich habe - kurz gesagt - Mist gebaut und verpennt und nun heute einen „Bescheid über Zwangsgeldfestsetzung“ im Briefkasten wegen Steuererklärung -.- Jaja, dumm, ich weiß.
Nun habe ich die Erklärung eine Stunde nach Rausfischen des Schreibens online abgeschickt. Und jetzt? Laut §335 AO würde ja jetzt von der Vollstreckung abgesehen, oder? Wenn ja - muss ich noch etwas tun oder passiert das automatisch mit Eingang der Steuererklärung?
(Bitte beschimpft mich nicht wegen Dumm-Dusseligkeit, ich habe es einfach verpennt, mehrmals…Verdrängungsmechanismen funktionieren leider einwandfrei…)