Automatisch neuer Vertrag durch Verlust?

Guten Tag,

mal ein Beispiel. Mister X kauft sich eine 10-er Karte fürs Schwimmbad für 20 EURO, diese wird am Eingang gestempelt. Er geht fünf mal hin und verliert dann seine Karte durch eigenes verschulden. Er möchte zum Schwimmbad und dort die restlichen 5 mal erneut haben. Ihm ist klar, dass eine Bearbeitungsgebühr anfallen wird. Jetzt stellt sich aber raus, dass man nicht die 5 mal kaufen kann, sondern es geht nur für eine Gebühr von 30 EURO eine neue 10-er Karte. Das heißt also, er hat die restlichen 5 mal, die er noch hingehen könnte, auch nicht mehr und muss außerdem noch eine erhöhte Gebühr zahlen.
Ist sowas überhaupt rechtens? Müsste er nachweisen, dass er noch 5 mal das Schwimmbad benutzen darf, oder besteht darauf keinerlei Anspruch mehr? Angenommen, dies würde auch so in den AGB des Bades stehen, müsste Mister X dann damit leben, oder gibt es da eine andere Möglichkeit für ihn?
Und ist das Schwimmbad nicht verpflichtet, sich zu notieren oder irgendwie zu erfassen, dass Mister X so und so oft die Karte schon benutzt hat oder gibt es dazu keinerlei Verpflichtung? Danke für die Antworten

Das ist bei den Wertkarten leider wie ein Verlust von Bargeld…

hallo,
wie schon geschrieben, den Verlust wird er selbst tragen müssen. Die Frage:

Und ist das Schwimmbad nicht verpflichtet, sich zu notieren
oder irgendwie zu erfassen, dass Mister X so und so oft die
Karte schon benutzt hat oder gibt es dazu keinerlei
Verpflichtung?

kann man mit einem klaren „Nein“ beanworten.
Was mir nicht einleuchtet:

mal ein Beispiel. Mister X kauft sich eine 10-er Karte fürs
Schwimmbad für 20 EURO,

Jetzt stellt sich aber raus, dass man nicht die
5 mal kaufen kann, sondern es geht nur für eine Gebühr von 30
EURO eine neue 10-er Karte.

Warum sollte die neue Karte nun auf einmal teuerer sein?

Grüßerle
Richard