Automatisch unbefristeter Arbeitsvertrag?

Hallo,

Ich habe eine Frage bzgl. meiner Arbeitssituation.

Ich wurde nach der Ausbildung für ein halbes Jahr von meinem Ausbildungsbetrieb übernommen (bis 31.12.2010)
Vor 2 Monaten wurde mir (nach 5maliger Nachfrage) endlich eine verlängerung um 1 weiteres Jahr gewährt.

Ich hätte zwar lieber einen unbefristeten Vertrag erhalten ,aber das Leben ist ja nun mal kein Wunschkonzert :wink:

Allerdings wurde mir bis jetzt noch kein Vertrag zur Unterschrift vorgelegt und ich bezweifele das dies auch noch geschehen wird. Die Firma geht mit solchen Sachen sehr locker um.

Nun meine Frage :
Am 04.01.2011 werde ich morgens früh an der Zeiterfassung anstempeln.Wenn ich bis dato noch keinen Vertrag vorliegen hatte und trotzdem anstempeln werde und mich niemand an der Arbeit hindert bzw. mich jemand zur Arbeit auffordert… liegt dann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vor ?
Wie ist hier die rechtliche Lage?

Ich weiß das es mit Sicherheit Reibereien mit der Firma geben könnte, jedoch wurde ich in jeglicher Hinsicht (trotz sehr guter Leistungen) während und nach der Ausbildung in allen Belangen hingehalten , es wurde hinausgezögert, selbst meine Abschlussprüfung wurde dadurch gefährdet.

Ich möchte einfach wissen was das Recht vorsieht. Ich hoffe ich konnte meine Situation ausreichend schildern um eine vernünftige Antwort zu ermöglichen.

Vielen Dank

Lieber Tommi09,
wenn Sie einen Arbeitsvertrag (schriftlich) bis zum 31.12.10 haben, dann endet dieser auch damit. Ohne einen neuen schriftlichen Arbeitsvertrag darüber hinaus, würde ich am 4.1.11 nicht zum Arbeiten erscheinen.
Es sei denn, Sie haben eine mündliche Zusage im Beisein von Zeugen erhalten, dass Sie für weitere 12 Monate übernommen werden. Darin werden ja bekanntlich auch weitere Details fixiert, z.B. Arbeitszeiten, Tätigkeit, Kündigungsfristen, Bezahlung etc.
Rechtlich sicher ist nur ein schriftlicher Vertrag. Ich empfehle Ihnen ganz dringend, sich diesen umgehend zu besorgen. Sonst stehen Sie evtl. mit leeren Händen da.
Viele Grüße
H.-J.Brockerhoff

Sie sollten bis zum 2.1.2011 den Kopf einziehen und für den Briefträger (Einschreiben) nicht erreichbar sein. Ist bis zum 2.Jan. keine offizielle Kündigung ausgesprochen worden, verlängert sich Ihr Arbeitsverhältnis entsprechend Tarifvertrag oder dem vorliegenden Vertrag. Frohes Fest Peter A. Hoppe

Hallo,
sofern an diesem 04.01. auch ein Weisungsbefugter da ist, wäre das letztendlich ein unbefristeter Vertrag.

Und am besten du rührst dich dann einfach nicht und läßt die Zeit ins Land gehen.

Kritisch wird es erst dann, wenn dir dann tatsächlich die Verlängerung vorgelegt wird. Dann mußt du entscheiden, ob du es drauf ankommen läßt und nicht unterschreibst (quasi Streß provozieren) oder halt doch unterschreibst.

Sollte irgendjemand irgendwann meinen, dass ja dein Enddatum dann der 31.12.2011 wäre, kannst du dann zu dem Zeitpunkt immer noch auf „Feststellung eines unbefristetetn AV“ klagen.

VG
Kerstin

Als Nichtjurist kann ich natürlich keine rechtsverbindliche Auskunft geben. Ich weiß jedoch, daß Verlängerungen befristeter Verträge immer problematisch sind und die Arbeitsgerichte relativ hohe Anforderungen an die Befristungsvoraussetzungen stellen. Stehen denn in Ihrem ersten befristeten Vertrag Gründe für die Befristung? Ich kopiere Ihnen einen Link zu einer kleinen Übersicht der Befristungsgründe: http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/arb…

Mein Rat wäre: 1.) wenn Sie v o r dem Jahreswechsel einen weiteren befristeten Vertrag erhalten, prüfen Sie nach obiger Übersicht, ob er für Sie akzeptabel wäre. Würden Sie unterschreiben und dann im Herbst nächsten Jahres nach Beratung mit einem Arbeitsrechtler (wegen der Befristungsgründe) zu dem Ergebnis kommen, daß der Vertrag nicht geltendem Recht entspricht, stunden die Aussichten auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis m. M. nach gut.

2.) Wenn Sie nach dem Jahresanfang noch keinen Vertrag erhalten haben - herzlichen Glückwunsch! Sie haben natürlich immer einen Arbeitsvertrag, wenn Sie die Arbeit anbieten und dafür Entgelt erhalten. Sollten Sie dann einen weiteren befristeten Vertrag erhalten (im Februar oder März) - nicht unterschreiben, sondern damit zum Fachanwalt gehen. Die Chancen für eine Unbefristung stehen meiner Meinung nach gut. Ob es nach dem 1.1. eine automatische Unbefristung gibt, kann ich leider nicht beantworten.

Hallo,

nun die Frage kann ursprünglich mit einem „Ja“ beantwortet werden. Trotzdem sollte man vorher nch einmal nachfragen. Das die Firma mit so etwas locker umgeht scheint algemein bekannt zu sein, von daher absichern. Sonst kann das ganze zu einem Rechtsstreit führen. Natürlich besteht dann tatsächlich ein unbefristeter B´Vertrag, wenn im befristeten ncht ausdrücklich das Ende deklariert ist. Also noch mal nachlesen.

VG I. Fischer

Hallo, hier ist ungefähr der selbe sachverhalt, diese antwort ist von einem Rechtsanwalt.
Ich hoffe es hilft dir.

Der Vertrag könnte in diesem Fall nach § 15 V TzBfG tatsächlich unbfristet verlängert worden sein; ich gehe davon aus, dass Sie mit Wissen des Arbeitgebers über den 15.02. hinaus gearbeitet haben.

Diese Wirkung tritt aber nur ein, wenn der Arbeitgeber nicht rechtzeitig der Verlängerung widersprochen hat. Dieser Widerspruch bedarf keiner besonderen Form, so dass das Angebot einer weiteren befristeten Arbeitsvertrages als ein solcher Widerspruch auszulegen ist.

Zu klären ist dann, ob der Widerspruch noch als unverzüglich zu werten ist. Faustregel ist, dass sich „unverzüglich“ am § 121 BGB orientiert und danach regelmäßig eine Überlegungsfrist von längstens einer Woche ab Kenntnis angemessen ist. Letztlich kommt es insoweit aber immer auf die Umstände des Einzelfalls und die jeweilige Interessenlage der Parteien an, welche Frist angemessen ist. Wenn der Arbeitgeber die weitere Befristung schlicht „verpennt“ hat, spricht vieles dafür, dass der jetzige Widerspruch nicht mehr unverzüglich ist.

U.U. kommt es auf diese Frage jedoch gar nicht an, wenn die bisherigen Befristungen sachgrundlos erfolgt sind. In diesem Fall muss eine Verlängerung des Vertrages innerhalb der Laufzeit der Befristung erfolgen. Erfolgt die Verlängerung -wie hier- erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit, handelt es sich um einen Neuabschluss, der § 14 II 2 TzBfG ohne Sachgrund nicht zulässig ist. Folge einer unzulässigen Befristung wäre, dass der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen gilt, § 16 TzBfG. Das neue Angebot würde dann u.U. quasi durch die „Hintertür“ ebenfalls zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis führen.

Ich empfehle Ihnen, sich von Ihrem Arbeitgeber nicht unter Druck setzen zu lassen und Ihre bisherigen Arbeitsverträge und das neue Angebot durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Nach obiger Einschätzung bestehen Anhaltspunkte, dass Ihre Interessen durchgesetzt werden können, sofern sich nach konkreter Prüfung nicht etwas anderes ergibt.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick in der Sache verschafft zu haben. Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.

Hallo,
diese Fragen kann ich leider nicht beantworten. ich würde mich auf jedenen fall an einen RA wenden.

Sorry, LG Maike

Hallo,

das BGB sieht vor das es noch nicht einmal einen Arbeitsvertrag benötig um beschäftigt zu werden. Alleine die Übergabe der Steuerkarte ist einem Vertrag gleichzusetzen.

Wenn Du nach Ablauf Deiner Vertragslaufzeit keine schriftliche Aufforderung seitens des Arbeitgebers bekommst und nach der Laufzeit eingesetzt wirst, geht Dein Vertrag automatisch in einen unbefristeten Vertrag über.

Ausserdem muss Dich Dein Arbeitgeber auffordern Dich beim Arbeitsamt Arbeitslos zu melden da Dein Vertrag ja ausläuft.

Ich rate Dir in jedem Fall Dich mit dem Betriebsrat oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Verbindung zu setzen.

Viele Grüße

Byrdi