Automatische Abmeldung von der Arge?

Hallo!
Ich habe hier eine etwas vertrackte Situation:
Es geht um einen Bekannten. Er war längere Zeit Arbeitslos und hat Hartz 4 von der Arge bezogen. Jetzt hat er seit etwas mehr als einer Woche einen neuen Job bei einer Zeitarbeitsfirma. Diese hat ihn an einen Betrieb vermittelt in dem er sich absolut nicht wohl fühlt. Ich gehe jetzt nicht auf Einzelheiten ein, aber er möchte auf jeden Fall da weg und hält es nicht mehr aus.
Wir haben hin und her überlegt, mit Kündigung, Sperre usw. sind aber nicht wirklich auf einen grünen Zweig gekommen.
Jetzt meinte er, seine Frau hätte ihn gar nicht von der Arge abgemeldet, deswegen ist er jetzt der Meinung, er könne ganz normal kündigen (er ist ja auch noch in der Probezeit) und würde ohne Unterbrechung weiter Hartz 4 beziehen.
Stimmt das? Hat die Zeitarbeitsfirma nicht dem Amt bescheid gesagt, da er ja jetzt auch dort sozialversichert ist oder sowas? Was würde denn jetzt passieren, wenn er morgen die Kündigung abgibt?
Vielen Dank für eure Hilfe!

  1. Er muss sich bei Arbeitsaufnahme von der ARGE abmelden. Zu Unrecht Sozialleistungen beziehen ist eine Straftat.
  2. Die Firma meldet ihn nicht ab, das darf sie nicht - außer, wenn sie zB Eingliederungszuschüsse oä für Deinen Bekannten von der ARGE bekommt - dann erfährt die ARGE von der Arbeitsaufnahme.
  3. Die ARGE kann einen Abgleich der Arbeitsdaten vornehmen Dann würde sie von der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit des Bekannten erfahren.
  4. Falls bisher die Leistungen der ARGE noch kommen, würde ich SOFORT zu einem Anwalt gehen (Beratungsschein, 20 Euro)und fragen, welches Verhalten am wenigsten Strafe nach sich zieht.

Gruß
strandperle02

hallo! also zunächst stellt sich erstmal die frage,ob es da nicht ärger gibt, da der bekannte sich nicht ordnungsgemäß von der arge abgemeldet hat,da er ja einen job gefunden hat. zweitens ist es nicht so einfach, mal so diesen job zu kündigen, denn die arge wird sich darüber nicht freuen. dein bekannter müsste dann einen sehr glaubwürdigen grund nachweisen, warum er nicht mehr in dieser firma arbeiten will. man kann natürlich keinen zwingen,einen job auszuführen, der irgendwelche disskriminierungen, mobbing oder ähnnliches vorweist. auch lohndumping muss man sich nicht gefallen lassen. am besten ist, er geht zur arge und legt die karten auf den tisch, denn es kommt sowieso raus,wenn er einfach so kündigt. er erspart sich da aber sanktionen, die das amt dann verhängen kann. lg.

Hallo Shanny,
es wird zu einer Sperre kommen.
Ich bin sicher dass Du ärztliche Hilfe brauchst bei dem Problen.
Das ist der einzige Weg um Sperren, und das ausgrenzen der Krankenversicherung zu verhindern.
Google mal nach Hartz IV Forum, da wird dir auch geholfen oder auch hier:
http://www.sozialhilfe24.de

mfg falkoo

Hallo Shanny,
regulär hätte sich dein Bekannter bei der Arge abmelden müssen. Es ist nicht üblich, das Areitgeber den neueingestellten Mitarbeiter irgendwo abmelden. Rein thoeretisch hat die Arge also keine Kenntnis von seiner Arbeitsaufnahme.
Wenn der Stand der Dinge nun nicht bekannt ist, sollte er doch einfach mal bei seiner Krankenkasse nachfragen, ob seitens der Arge eine Abmeldung erfolgte. Der neue Arbeitgeber wird die Anmeldung sicher erst bei der ersten Lohnzahlung vornehmen. Spätestens dann würde es Ärger mit der Arge geben und eventuell Sozialbetrug unterstellt werden. Also klärt das. Die Kündigung würde ich, wenn es so unerträglich ist, durchziehen. Wem nutzt es, wenn er davon krank wird. Die Psyche ist nicht zu unterschätzen.

Gruß Caro

Hallo,

als ALG2-Bezieher ist man verpflichtet, dem Jobcenter leistungsrelevante Veränderungen umgehend nachweislich mitzuteilen. Er muss also dem JC schleunigst eine Veränderungsmitteilung zukommen lassen und sowohl sein Arbeitsverhältnis als auch das Einkommen bekanntgeben (Formulare „Einkommensnachweis“ und „Mitteilung über Veränderungen“ gibt es hier:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen… )

Sein Arbeitgeber ist die Zeitarbeitsfirma. Wenn er Probleme am zugewiesenen Einsatzort hat, sollte er das entsprechend bei der Zeitarbeitsfirma vorbringen und seine Bedenken (sachlich und gut begründet) erläutern und um Zuteilung einer anderen Stelle bitten.

Stellt sich die Zeitarbeitsfirma quer und ignoriert „gute Gründe“, müsste er sich mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim Jobcenter zusammensetzen und mit ihm das Problem klären.

Von allem Anderen kann man nur abraten. Er ist per Gesetz verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um seine ALG2-Bedürftigkeit zu verringern bzw. zu beenden. Das anrechenbare Einkommen aus seinem Lohn verringert seine Bedürftigkeit. Durch Eigenkündigung ohne wichtigen Grund erhöht er eigenmächtig seine Hilfebedüftigkeit (und dass ein „wichtiger Grund“ für die Kündigung vorliegt, bzw. dass der Job unzumutbar ist… das müsste von ihm erstmal dargelegt bzw. „bewiesen“ werden können…)
http://hartz.info/index.php?topic=4593.0

Kündigt er von sich aus ohne Absprache mit dem Sachbearbeiter, müsste er mit einer entsprechenden Leistungskürzung rechnen: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__31a.html

Dass das Jobcenter von der Kündigung erfährt, davon würde ich mal ausgehen. Falls ihm die Zeitarbeitsstelle vom JC vermittelt wurde, dürfte das ziemlich sicher der Fall sein. Falls er sich den Job selbst gesucht hat und bereits nach 1 Woche kündigt, würde es mich sehr wundern, wenn die Zeitarbeitsfirma nicht (schon rein aus Prinzip) 'mal beim Jobcenter durchbimmeln würde. Zudem hätte er auch noch mit Problemchen zu rechnen, weil er die Arbeitsaufnahme nicht wie vorgeschrieben gemeldet hat.

LG

Shanny,

Nachtrag:

Er sollte nicht selbst kündigen. Ich gehe aber davon aus dass bei Krankheit ihm gekündigt wird. Ist die Krankheit nachweisbar, dann kommt er um Sanktionen herum.

Er sollte sich dringend abmelden bei der Arge, sonst wird ihm Leistungsbetrug unterstellt. Wie es mit seiner Arbeit weiter geht steht auf einem anderen Blatt.

mfg falkoo

Hallo,

daß die Firma ihn beim HiobCenter abmeldet, ist ein Irrglaube. Das wäre seine Angelegenheit gewesen. Da dein Bekannter noch inna Probezeit ist, würde ich mich an seiner Stelle krank melden. Dann gibts nachher keinen bzw. nicht noch mehr Ärger, wenn die Sache irgendwann rauskommt.

Die Versuchung, das doppelte Geld zu behalten, hat einiges für sich, :wink:)

LG

Martin

Hallo Shanny,

ich weiß nicht wer diese Gerüchte der automatischen Abmeldung in die Welt gesetzt hat. Vielmehr ist es doch so, dass jede Veränderung in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen unverzüglich dem Jobcenter mitgeteilt werden muss. Tut man dies nicht, kann es passieren, dass man sich wegen Schwarzarbeit oder auch Sozialbetrug verantworten muss.

Zurück zu Deinem Anliegen:
Als erstes sollte die Meldung ans Jobcenter nachgeholt werden, um oben beschriebene Folgen zu vermeiden (ein Anruf - auch von Bekannten – oder eine Postkarte reicht erst mal, wenn keine persönliche Vorsprache möglich ist). Ich warne dringend davor den Job unter den Tisch fallen zu lassen. Spätestens, wenn die Meldung bei der Krankenkasse erfolgt, fliegt alles auf (Zeitarbeitsfirma und Jobcenter zahlen Sozialbeiträge).
Wenn Dein Bekannter sich in der Firma nicht wohl fühlt sollte er zunächst mit seinem zuständigen Vermittler in der Zeitarbeitsfirma sprechen. Vielleicht kann er dann in eine andere Firma vermittelt werden oder das Problem kann anders gelöst werden.
Sollte trotz aller Bemühungen keine Lösung möglich sein, wird es wohl auf eine Aufhebung des Arbeitsvertrages hinauslaufen. Auf keinen Fall darf er einfach so kündigen.
Zu klären wäre auch, ob ein wichtiger Grund vorliegt, den das Jobcenter auch anerkennt, denn sobald der Grund für eine Kündigung in seiner Person liegt (er selbst die Kündigung herbeiführt) und das in der Arbeitsbescheinigung steht, kann dies zu Sperren oder Kürzungen führen. Jeder muss sich nach Kräften bemühen, nicht von Sozialleistungen abhängig zu werden, verlangt das SGB.
Ich persönlich finde diese Bestimmungen auch mehr als fragwürdig, da sie mich an eine moderne Form der Sklaverei erinnern. Jeder hat doch ein Anrecht auf ein menschenwürdiges Dasein; steht schon im GG. Leider sind wir aber noch weit entfernt vom bedingungslosen Grundeinkommen oder anderen sozialverträglichen Lösungen. Daher macht das Beste draus.
Hoffentlich konnte ich helfen. Wenn noch Fragen offen sind… Melden.
LG
Franz57

Hört sich an/Kommt rüber wie „Beschei…en“ Arbeit ist anstrengend und auf Kosten von Steuerzahlern lebt es sich besser. Er wird bei einer seriösen ZAF automatisch angemeldet und versichert. Das Geld was zuviel kam, wird er schulden. Das geht hin bis Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Bleib ehrlich, da passiert nix.

Warum soll seine Frau ihn abmelden??? Ist er nicht alt genug seine Angelegenheiten WIE EIN MANN zu regeln? Ist er nicht zurechnungsfähig, dass sie Entscheidungen treffen soll.

Damit kommt ihr nicht durch, Hoffe ich. Wenn er morgen kündigt, kriegt er kein ALG1 und wird von der ArGe durch die Mangel gezogen.

Hallo,

ein heißes Eisen.
Ich würde nicht kündigen da dies sicherlich zumindest eine Sanktion der ARGE bringen würde.
Ich kenne nicht die Situation in welcher sich dein Bekannter auf der Arbeit befindet um einen effektiven Rat geben zu können.

Fakt ist jedoch das Lohnzahlungen auch für 2 Wochen anstehen selbst wenn er kündigt, spätestens hier würde die ARGE das sehen ebenso durch die Steueranmeldung käme zum Vorschein das dein Bekannter in Arbeit stand. Es der ARGE verschweigen zu wollen ist äußerst gefährlich.

Sollte auf der Arbeit etwas nicht mit rechten Dingen zugehen würde ich mich an den Betriebsrat wenden oder ggf. mit der Gewerkschaft oder einem Anwalt sprechen um mich beraten zu lassen.
Einen Beratungsschein bekommt man auf dem zuständigen Amtsgericht so das max. 10 Euro für die Anwaltsberatung fällig würden.

Hilfreich wäre es wenn ihr hier etwas mehr an Informationen zur Verfügung stellen würdet.

Hallo,

es könnte schon zu Problemen kommen, wenn dein Bekannter eine Arbeit aufgenommen hat, ohne der ARGE Bescheid zu geben. Dazu ist er nämlich verpflichtet. Ansonsten können auch hier Sanktionen eintreten.

Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, der ARGE Bescheid zu geben. Es wird jedoch durch Überschneidungen bei der Krankenversicherung ans Licht kommen, daher sollte dein Bekannter umgehend mit seinem Sachbearbeiter in Kontakt treten!

Sofern dein Bekannter kündigt, wird geprüft, ob ein wichtiger Grund dafür vorlag. Ist dies nicht der Fall, muss er auch hier mit Sanktionen rechnen.

Gruß

Hallo,
die Leistungsgewährung nach dem SBG II ist leider nicht mein Spezialgebiet. Dass der Arbeitgeber sich an das Jobcenter wendet ist undenkbar. Aber durch einen Datenabgleich mit der Rentenversicherung könnte die Arbeitsaufnahme beim Jobcenter bekannt werden. Aber wenn die Kündigung gerechtfertigt ist, muss er halt in der Probezeit kündigen und den Grund dem Jobcenter erklären.
l.G.

Hi Shanny,

aufgrund des Datenschutzes darf die Arge gar nicht mit dem Arbeitgeber kommunizieren, es sei denn der Leistungsempfänger hat dem explizit zugestimmt.
Man wird nicht automatisch aus dem Leistungsbezug abgemeldet. Man teilt seine aktuellen und zukünftigen Einnahmen mit. Aufgrund dieser Angaben und Nachweisen wird errechnet ab wann man ggf. keinen Anspruch mehr hat. Dann gibt es einen Aufhebungs und Erstattungsbescheid. Sollte dieser Bescheid nicht erstellt worden sein, ist man noch im Leistungsbezug, obwohl man ggf. kein Geld bekommt.
Wenn er kündigt hat er seine Hilfebedürftigkeit mutwillig erhöht, erhalten, herbeigeführt. Das hat eine Leistungskürzung zur Folge. Das gleiche gilt für einen Aufhebungsvertrag o.ä.
Wenn er seine Anstellung nicht angibt, hat er Leistungen zu unrecht bezogen.
Schwierige Situation.
Gruß
R.

Hallo Shanny,

vorab erst einmal, kein Arbeitgeber meldet normalerweise dem Amt, dass ein Arbeitnehmer bei ihm angefangen hat.
Es kommt raus, wenn die Krankenkasse es dem Amt meldet, dass sie 2 Anmeldungen haben, einmal übers Amt und einmal vom Arbeitgeber. Dies dauert aber einige Wochen oder manchmal sogar Monate.
Der Bezieher von ALG II Leistungen hat innerhalb von 2 Wochen alle Veränderungen beim Jobcenter (und bei seinem Vermittler, was arbeiten betrifft!) anzuzeigen und das immer am besten schriftlich zwecks Nachweis.
Steht alles in dem kleinen Heftchen, welches jeder Antragsteller bei Ausgabe des Antrags erhält, liest aber leider selten jemand - dadurch würden viele Probleme gar nicht erst enstehen!

Nun zu deinem Problem:
Einfach so kündigen kann er nicht. Er läuft Gefahr ( und das fast sicher), dass er dann eine Speere bzw. eine sanktion bekommt. Günstigerweise vielleicht erst mal einen Krankenschein… Wenn er dann gekündigt wird, ist es ja das was er wollte, würde ich aber nicht drauf warten. Mit der Probezeit hat die Kündigung auch nicht viel zu tun. Er, genau wie der AG hat genauso Kündigungsfristen einzuhalten. Nur das der AG ihn kündigen kann, ohne Angabe von Gründen!

Er sollte schnellstmöglich mit seinem Vermittler sprechen. Es gibt immer wieder solche Fälle, in dem der Vermittler nach dem Gespräch mit dem Arbeitnehmer, keine Strafen einleitet, wenn dieser selber kündigt. Das muss aber eben vorher abgesprochen werden!

Wenn du noch Fragen haben solltest, melde dich einfach.

Liebe Grüße

Biene80

also mit einer Kündigung seinerseits wäre ich sehr vorsichtig, irgendwie hängen die alle zusammen und es ist nicht sicher das das aa rausbekommt, das er gearbeitet hat und selbst gekündigt hat, er soll mit der zeitarbeitsfirma reden und versuchen irgendwo anders unterzukommen oder soll evtl. abklären ob man das als probezeit nimmt ohne bezahlung, es ist immer günstig dem aa bescheid zu geben ich habe manchmal das gefühl dort ist alles was mit den arbeitslosen gemacht und kontrolliert wird sehr gläsern, also vorsicht

Guten Morgen.

Das Jobcenter würde prüfen ob eine Sanktion eintritt. Da er selber kündigt, wird er eine Geldkürzung erhalten. Der Lohn der Beschäftigung wird in dem Monat angerechnet, in dem er zufließt.

Als erstes sollte er unbedingt das Gespräch mit der Leihfirma suchen. Es ist nämlich auch im Interesse der Leihfirma das der Arbeitnehmer sich wohl fühlt und gute Arbeit leistet. Sie würde sonst eventuell einen Imagesverlust erleiden.
Wenn er selbst kündigt, dann bekommt er eine Sperre. Er braucht nicht denken, das es niemand bemerkt. Es findet mittlerweile ein ständiger Datenabgleich statt.
MfG