Hallo,
Max Mustersteuerzahler hat sein Haupteinkommen als Angestellter.
Er betreibt noch eine kleine Landwirtschaft zusammen mit seiner Schwester als GbR (abweichendes Wirtschaftsjahr).
Zusammen mit einem Freund betreibt er eine PV-Anlagen-GbR auf einem gemieteten Dach.
Seine Frau bezieht Mieteinkünfte aus einer Immobilie, die einer Erbengemeinschafts-GbR gehört.
Muss Max nun in seiner persönlichen Steuererklärung alle GbR-Einkünfte angeben (evtl. schätzen) oder wird sein Steuerbescheid dann jedes Mal von Amts wegen geändert, wenn die Bescheide für die Gesellschaften eintrudeln ?
Grüsse
Hans