Automatische Mieterhöhung

Ist es so, dass eine automatische Mieterhöhung nur vorkommen kann, wenn diese im Mietvertrag für einen bestimmten Zeitraum festgelegt, also eine Mietstaffelung vereinbart wurde? Oder kann Miete sich auch dann automatisch erhöhen, wenn der Mietspiegel für die Gegend eine andere Höhe ausweist?

Hallo Odette, eine automatische Mieterhöhung ist nur dann möglich, wenn beide Parteien die Mieterhöhungen vorher festgelegt haben, z.B. in einem sog. Staffelmietvertrag.- Ansonsten gilt: eine Mieterhöhung ist nicht automatisch möglich, sondern der Vermieter muß ein sogenanntes Mieterhöhungsverlangen an den Mieter richten und dies auch begründen. Als Begründung kann er dann den höheren Mietspiegel der betreffenden Stadt/Gemeinde nennen, darf die (Kalt-) Miete aber nicht mehr als 20% innerhalb eines Zeitfensters von 3 Jahren anheben.- Nach Einzug in eine neue Wohnung ist vor Ablauf eines Jahres überhaupt keine Mieterhöhung statthaft.–
Gruß, Achim