Hallo zusammen,
folgender Fall: Es wurde ein Wiederholungssemester bei der VWA belegt. Wegen Umzug wurde das nächste Semester nicht gebucht. Die VWA fordert jetzt aber das Geld für das (laufende) Folgesemester, weil lt. VWA „Anmeldungen für die Folgesemester (Rückmeldungen) nur bei Änderungen erforderlich sind“, d. h. es wird automatisch verlängert.
Ist das rechtens? Welche Möglichkeiten bestehen, die Forderung zurückzuweisen, da die Leistung ja nicht in Anspruch genommen wurde?
Die VWA verweist darauf, dass das Semester gutgeschrieben wird. Wegen Umzug ist eine weitere Belegung aber gar nicht möglich!
Danke im voraus!
Titania