Automatische Mitgliedsverlängerung zulässeig?

Hallo zusammen,

folgender Fall: Es wurde ein Wiederholungssemester bei der VWA belegt. Wegen Umzug wurde das nächste Semester nicht gebucht. Die VWA fordert jetzt aber das Geld für das (laufende) Folgesemester, weil lt. VWA „Anmeldungen für die Folgesemester (Rückmeldungen) nur bei Änderungen erforderlich sind“, d. h. es wird automatisch verlängert.

Ist das rechtens? Welche Möglichkeiten bestehen, die Forderung zurückzuweisen, da die Leistung ja nicht in Anspruch genommen wurde?

Die VWA verweist darauf, dass das Semester gutgeschrieben wird. Wegen Umzug ist eine weitere Belegung aber gar nicht möglich!

Danke im voraus!

Titania

Hi
für so was gibt es Geschäfts- bzw. Studienbedingungen.
Da müsste das doch drin stehen.

Gruß
HaweThie

Ich wüsste nichts, was gegen die Rechtswidrigkeit sprechen sollte. Wir haben in Deutschland Vertragsfreiheit, und wenn die so was behaupten, wird es wohl so in den AGB stehen, und wenn es in den AGB stellen, ist es eben Vertragsbestandteil.

Levay

Hallo Titania,

kannst vermutlich Ihnen nur deinen Fall so schildern wie er ist und auf Kulanz hoffen, dass sie dir das Geld oder einen Teil davon erlassen. Also nicht auf rechtlichem, sondern auf menschlichem Wege…

Gruß Carolin