ich habe mal eine Frage. Angenommen jemand arbeitet in einem Kalendarjahr über ein paar Wochen und vom Arbeitgeber werden auch erst einmal die Sozialabgaben entrichtet, wie beim normalen Bruttoverdienst üblich. Allerdings wird in dem jährlichen Zeitraum nicht dieser eine Verdienstsatz überschritten, so dass Brutto = Netto ist. Wird dann nach einem Kalendarjahr automatisch die Rückzahlung getätigt oder geschieht dies nur nach Aufforderung?
Ansonsten gilt:
Automatisch kommt keine Erstattung vom Finanzamt. Wenn man zur Abgabe einer Steuererklärung per gesetz verpflichtet ist, dann muss man so der so eine Erklärung beim FA abgeben. Ansonsten kann man mit Einreichen der Steuererklärung einen Antrag auf Veranlagung stellen und so eine Erstattung erwirken, sofern es was zu erstatten gibt. Das kann man aber nur herausfinden, wenn man es mal durchrechnet.