Automatische Verlängerung bei befristetem Vertrag?

Hallo,

folgende Situationen seien angenommen:

Fall 1:

Arbeitnehmer A hat einen befristeten Arbeitsvertrag bis 30.11. Er erscheint am 1.12. trotzdem wieder zur Arbeit.

Verändert sich dadurch das befristete Arbeitsverhältnis automatisch in ein unbefristetes?

Fall 2:
A hat befristeten Arbeitsvertrag bis 30.11. Er erscheint in den folgenden Tagen (mehrere!) trotzdem wieder zur Arbeit. Der Arbeitgeber B sieht ihn dabei mehrfach und äußert sich nicht dazu.

Wird dadurch automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geschlossen?

Fall 3:
A hat einen befristeten Arbeitsvertrag bis 30.11. B hat ihn aber noch bis 22.12. im Dienstplan eingeteilt.

Ergibt sich dadurch automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis oder wird der alte befristete Arbeitsvertrag nur bis zum 22.12. verlängert? Oder besteht überhaupt kein Arbeitsvertrag mehr?

Nach meinem momentanen Wissenstand ergibt sich bei Fall 1 kein neues Arbeitsverhältnis. Dazu müsste schon das wiederholte Erscheinen am Arbeitsplatz sowie die Duldung des Arbeitsgebers nötig sein. Folglich wäre bei Fall 2 ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden. Juristisch einwandfrei begründen kann ich es aber leider nicht. Bei Fall 3 würde es m.M.n. zu einer Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages kommen, aber keinesfalls zu einem unbefristeten.

Wenn mir das einer gleich noch mit Paragraphen erklären kann, wäre mir sehr geholfen.

Viele Grüße
Merlinchen

Hallo

Fall 1:

Arbeitnehmer A hat einen befristeten Arbeitsvertrag bis 30.11.
Er erscheint am 1.12. trotzdem wieder zur Arbeit.

Verändert sich dadurch das befristete Arbeitsverhältnis
automatisch in ein unbefristetes?

Nicht durch das Erscheinen. Erst wenn der AG davon Kenntnis nimmt und nicht unverzüglich reagiert.

Fall 2:
A hat befristeten Arbeitsvertrag bis 30.11. Er erscheint in
den folgenden Tagen (mehrere!) trotzdem wieder zur Arbeit. Der
Arbeitgeber B sieht ihn dabei mehrfach und äußert sich nicht
dazu.

Wird dadurch automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
geschlossen?

Ja. Aber nicht „geschlossen“ sondern das befristete AV geht in ein unbefristetes über.

Fall 3:
A hat einen befristeten Arbeitsvertrag bis 30.11. B hat ihn
aber noch bis 22.12. im Dienstplan eingeteilt.

Ergibt sich dadurch automatisch ein unbefristetes
Arbeitsverhältnis oder wird der alte befristete Arbeitsvertrag
nur bis zum 22.12. verlängert? Oder besteht überhaupt kein
Arbeitsvertrag mehr?

Nicht durch das Einteilen an sich. Sobald A aber den Dienstplan mit Wissen des AG nach dem 30.11. erfüllt siehe Antwort Fall 2.

Nach meinem momentanen Wissenstand ergibt sich bei Fall 1 kein
neues Arbeitsverhältnis. Dazu müsste schon das wiederholte
Erscheinen am Arbeitsplatz sowie die Duldung des Arbeitsgebers
nötig sein.

„Wiederholtes Erscheinen“ ist nicht notwendig, Duldung schon.

Wenn mir das einer gleich noch mit Paragraphen erklären kann,
wäre mir sehr geholfen.

TzBfG § 15 Ende des befristeten Arbeitsvertrages

(1) Ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit.
(…)
(5) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.

Gruß,
LeoLo