Automatische Verlängerung des Verwalterverertrags?

Ist es zulässig, in einem Verwaltervertrag, dessen Laufzeit von 5 Jahren bereits überschritten wurde, mit der Eigentümergemeinschaft (vertreten durch den/die Beirat/e) eine Verlängerungsklausel von z.B. 1 Jahr einzuführen, die eine automatische Verlängerung des Verwaltervertrages ohne erneute Abstimmung der Gemeinschaft zur Folge hätte.
(§ 26 Bestellung und Abberufung des Verwalters)

Oder ist es zwingend notwendig, dass über eine Verlängerung neu durch die EG abgestimmt werden muss , womit dann eine solche Verlängerungsklausel nicht rechtens wäre?

Bin zwar kein Jurist, aber ich meine, dass die Verlängerung nichtig sei, da man einem Verwalter wohl unterstellen kann, dass er § 26 WEG kennt und weiss, dass ein Eigentümerbeschluss notwendig ist.

Die Eigentümer sollten aber abwägen, ob EIN weiteres Jahr vielleicht das kleinere Übel ist, als per sofort nun den Verwalterwechsel durchzusetzen. Prozessieren kann viel Geld kosten, was anderswo am Objekt bestimmt sinnvoller eingebracht werden kann !

Ja, so sehe ich das auch, Boris!

Einen Automatismus ohne Zustimmung der Eigentümer gibt der § 26 nicht her.
Es ist zu vermuten, dass dieser Fall für den Verwalter nicht glücklich ausging, eben weil die Eigentümer gar nicht befragt wurden.
:wink: