Ist es zulässig, in einem Verwaltervertrag, dessen Laufzeit von 5 Jahren bereits überschritten wurde, mit der Eigentümergemeinschaft (vertreten durch den/die Beirat/e) eine Verlängerungsklausel von z.B. 1 Jahr einzuführen, die eine automatische Verlängerung des Verwaltervertrages ohne erneute Abstimmung der Gemeinschaft zur Folge hätte.
(§ 26 Bestellung und Abberufung des Verwalters)
Oder ist es zwingend notwendig, dass über eine Verlängerung neu durch die EG abgestimmt werden muss , womit dann eine solche Verlängerungsklausel nicht rechtens wäre?