Automatische Vertragsverländerung

Hallo zusammen,

die Hoffnung dass diese Anfrage nicht gegen FAQ 1129 verstößt ist sehr groß.

Wenn ein Kunde einen Vertrag (mit einem Anbieter von Webspace) über 24 Monate abschließt, darf dieser Vertrag sich dann automatisch um weitere 24 Monate verlängern wenn der Ursprungsvertrag nicht gekündigt wurde?

Bisher war wohl bekannt dass eine automatische Vertragsverlängerung zulässig sei. Doch diese automatische Vertragsverlängerung dürfte maximal 12 Monate betragen. Jetzt besteht aber eine Unsicherheit ob es dafür bestimmte Paragrafen (welche?) gibt die so etwas gesetzlich regeln, oder ob das durch ABG umgangen werden kann.

Sollte es dazu entsprechende § geben, wäre es hilfreich zu erfahren ob diese auch für oben genannte Verträge gelten, oder ob davon nur bestimmte (andere) Bereiche betroffen sind.

Die Nennung der (oder des) entsprechenden Paragrafen und eventuell gefällter Urteile könnte hier bestimmt Klarheit verschaffen.

Vielen Dank und Gruß
Horst

Ich würde zuerst mal den Vertrag darauf abklopfen …

http://de.wikipedia.org/wiki/Salvatorische_Klausel

… und mich dann so oder so mit dem Vertragspartner in Verbindung stzen. 24 Monate sind nicht üblich …

Wie wäre es denn mit § 309 Nr. 9 b BGB:

„Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam […] eine den anderen Vertragsteil bindende stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils mehr als ein Jahr […].“

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__309.html

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