Automatische Vertragsverlängerung von 24 Monaten AGB

Hallo zusammen,

bin auf der Suche nach einem Urteil, wonach automatische Vertragsverlängerungen von 24 Monaten gem. AGB unwirksam sind.

Ich meine, dass aufgrund eines solchen Urteils insbesondere die Mobilfunkbetreiber ihre AGB angepasst haben.
Überraschenderweise habe ich mit fristgerechter Kündigung meines Altvertrages festgestellt, dass der Vertrag sich entgegen meiner Annahme im Januar 2018 um zwei statt einem Jahr aufgrundlage der alten AGB verlängert hat. Hiergegen möchte ich vorgehen.

Gruß
iok

Hallo,

dafür braucht man kein Urteil, sondern nur das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB §309 9b). Allerdings gilt das nur für Verträge mit, ich nenne es mal, regelmäßigem Aufwand, wie ihn z.B. Telefonanbieter haben. Der BGH hat mehrfach entschieden, dass wenn mit die Vertragsverlängerung ein erheblicher finanzieller Aufwand für Entwicklung oder „Vorhaltekosten“ verbunden ist, eine längere Vertragsverlängerung möglich ist.

Das gilt natürlich nur für das Verhältnis Verbraucher-Händler. Zwei Händler untereinander haben Vertragsfreiheit und können sich gegenseitig zu fast allem verpflichten.

Grüße
Pierre

Hallo,
danke dir. Danach ist die automatische Vertragsverlängerung mangels von dir beschriebener Ausnahme unwirksam.

Was mich in diesem Zusammenhang nur wundert ist, dass trotz der Regelung § 309 Nr. 9b BGB die immerhin seit Jahren besteht, die AGB der Mobilfunkbetreiber eine zweijährige Vertragsverlängerung festgeschrieben hatten.
Die Mobilfunkbetreiber änderten - soweit mein Kenntnisstand - erst 2018 ihre AGB.
Gibt es dafür einen Grund?

… so manche AGB enthalten unwirksame Bedienungen. Aber nicht nur AGB, auch Arbeits- oder Mietverträge. Immer wieder versuchen Menschen andere Menschen zu übervorteilen - ob aus Dummheit, Arroganz oder einer Mischung aus beiden hängt von Einzelfall ab.

Würden sich AGB zu 100% an den Gesetzen und Urteilen orientieren, würde es wahrscheinlich viel weniger Streitigkeiten vor Gericht geben. Man kann es ja mal versuchen …

Grüße

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ok, dass die Mobilfunkanbieter derart dreist sind, konnte ich mir nicht vorstellen. Denn die Rechtslage ist hier anscheinend einfach und üblicherweise ruft das Verbraucherschutzverbände auf den Plan, sodass absehbar war, dass sich das nicht lange halten dürfte. Daher meine Verwunderung.

Was mir aber gerade einfällt: hat sich der Vertrag wirklich automatisch verlängert? Oder gab es vielleicht eine manuelle Vertragsverlängerung, verbunden mit einem neuen Smartphone, das man mit einer Zuzahlung erhielt? Oder gab es eventuell eine Verlängerung mit Veränderung der Bedingungen (z.B. anderer Tarif)? In beiden letztgenannten Fällen ist durchaus eine Verlängerung um 24 Monate üblich und dürfte rechtlich ok. sein.

Grüße
Pierre