Automatischer Einbehalt der Kirchensteuer

Hallo,

ich habe zwei kurze Fragen zur Kirchensteuer - über Eure Antworten würde ich mich freuen.

  • Muss ein Arbeitgeber auch bei keiner Kirche angehörenden Beschäftigten die KirchenSt einbehalten und abführen, wenn noch keine LohnSt-Karte vorliegt und der Arbeitnehmer somit lediglich bei seiner Einstellung auf dem Personalfragebogen „ohne Konfession / keine Kirchenzugehörigkeit“ angegeben hat?

  • An welche Religionsgemeinschaft wird die KirchenSt denn dann gegeben, wenn der Arbeitgeber ja gar nicht weiß, welcher Konfession der Arbeitnehmer wohl angehört (nachdem dieser selbst ja „ohne Konfession“ angegeben hat). (Dass es der Interessensverband der Atheisten bekommt, ist ja eher unwahrscheinlich).

Vielen Dank
und viele Grüße
Frank

Hallo

Der Arbeitgeber haftet für einen zu niedrigen Steuereinbehalt.

Aus diesem Grund wird er mal Kirchensteuer einbehalten und zwar so lange, bis ihm die Lohnsteuerkarte vorgelegt wird. Dann ist zu erwarten, dass er die Kirchensteuer wieder erstattet, falls der Arbeitnehmer wirklich keiner Kirchensteuerpflicht unterliegt.

Üblicherweise nimmt man das was anzunehmen ist: in Bayern, bei Italiener, Polen, etc. Katholisch, usw…

Gruß

Jörg

Hallo Jörg,

danke für Deine Antwort!

Viele Grüße
Frank