Hallo,
ich habe zwei kurze Fragen zur Kirchensteuer - über Eure Antworten würde ich mich freuen.
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Muss ein Arbeitgeber auch bei keiner Kirche angehörenden Beschäftigten die KirchenSt einbehalten und abführen, wenn noch keine LohnSt-Karte vorliegt und der Arbeitnehmer somit lediglich bei seiner Einstellung auf dem Personalfragebogen „ohne Konfession / keine Kirchenzugehörigkeit“ angegeben hat?
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An welche Religionsgemeinschaft wird die KirchenSt denn dann gegeben, wenn der Arbeitgeber ja gar nicht weiß, welcher Konfession der Arbeitnehmer wohl angehört (nachdem dieser selbst ja „ohne Konfession“ angegeben hat). (Dass es der Interessensverband der Atheisten bekommt, ist ja eher unwahrscheinlich).
Vielen Dank
und viele Grüße
Frank