Kann ein Arbeitgeber eigentlich eigenständig einen Rentenversicherungsvertrag für alle seine Mitarbeiter abschließen, ohne das dieser dazu in irgendeiner Weise involviert ist?
Also das jeder Arbeitnehmer ab einem Bestimmten Datum ein Teil seines Gehaltes einbehalten wird für eine Betriebsrente?
Sollte er dies nicht wollen, muß er innerhalb drei Wochen ein Schreiben einreichen, das er dies nicht will.
Normalerweise kenne ich Verträge eher umgekehrt. Wäre aber prinzipiell ein tolles Geschäftsmodell, wenn man automatisch Handy-Verträge abschließt, sofern man nicht binnnen 14 Tage dagegen Einspruch erhebt.
Würde der Wirtschaft - oder der Post - sicherlich einen erheblichen Aufschwung geben… ?
Voraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrags ist eine
Willenserklärung.
Man braucht sogar mind. zwei Willenserklärungen. Die liegen hier aber womöglich vor: Die eine stammt vom Arbeitgeber, die andere von dem Rentenversicherungsträger. Dass eine nicht am Vertragsschluss beteiligte Person begünstigt wird, ist rechtlich unproblematisch und im Gesetz auch ausdrücklich vorgesehen:
Der Dienstvertrag bzw. Arbeitsvertrag bleibt davon aber unberührt. Der Arbeitgeber kann darum nicht einfach einen Teil des Gehalts einbehalten. Für eine Änderung dieses Vertrages fehlt es dann in der Tat an der notwendigen zweiten Willenserklärung.