ich bin seit einigen Jahren bei der WüBa Unfall versichert. Jetzt habe ich von einem neuen Versicherer eine neue Police bekommen. Mit dem Hinweis die WüBa sei nicht mehr an dem Geschäft interessiert. Beim BAV sei díeses Verfahren zur Genehmigung vorgelegt worden.
So weit so gut.
Kann ich dem neuen Vertrag jetzt widersprechen? Ich will bei dem neuen Versicherer nicht versichert sein. Auch wenn die Konditionen gleich sind.
Klar!
Hallo Christian,
sofort per Einschreiben kündigen. Datum: zum genauen Tag des Wechsels.
Und beim nächsten Mal eine Unfallversicherung nehmen, die Jahresvertäge gibt. Der Vermittler hätte zwar gerne 10-jahres-Verträge (höhere Provision), doch das soll Dich nicht kratzen. Dein Geldbeutel ist wichtiger. So kannst Du in einem Jahr, solltest Du was besseres finden wieder wechseln.
Grüße
Raimund
Wenn eine Einzugsermächtigung erteilt ist, sofort für die letzten 6 Wochen (max. Zeitraum) diese eingezogenen Beiträge über die Bank wieder zurückholen.
Dann keine weiteren Beiträge mehr zahlen…auch nach Aufforderung der Versicherung nicht, so wird dann von der Vericherung der Vertrag automatisch gekündigt.
Du hast somit neben der Kündigung auch noch, wenn es vom Zeitraum paßt, noch Rückwirkend die letzen zwei Beiträge, zumindestens aber einen Beiträge, wieder zurück bekommen…
Gruß
Karl-Heinz
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nicht gut!
die Versicherung lässt evtl.in der Schufa eintragen, dass er ein schlechter Zahler ist. Oder gar seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Dann sind die Kreditgeschäfte und weitere Versicherungen zu vergessen!
Grüße
Raimund
meine Recherchen bei den Versicherern haben folgendes ergeben:
Die WüBa hat nur den Vermittler gekündigt, der wohl nicht wirklich fit war. Sie betreibt das Unfallgeschäft weiter hat aber dem Übertrag der Bestände zugestimmt. Der Vorstand hat sich sehr über die Zusendung des Anschreibens der HKD gefreut, da sie es noch nicht hatten. Etwas gewundert haben die sich schon über die Formulierung.
Die HKD als neuer Versicherer behauptet, daß die WüBa das Geschäft völlig aufgegeben hat. Der stellv. Vorstand meinte, daß das alles genehmigt sei und ich keine Möglichkeit habe den Vertrag zu beenden, da er ohne Veränderungen von der WüBa übernommen wurde.
Das Telefonat mit dem BAV hat nicht sehr viel gebracht. Die haben sich sehr bedeckt gehalten was die Genehmigung anging. Allerdings habe ich eine Beschwerde eingereicht und man hat sich sehr über die Zusendung des Anschreibens der HKD gefreut, da die Formulierung dort auch nicht bekannt war.
Ich werde auf jeden Fall erstmal widersprechen und sehen was passiert.
was dazu kommt, der Versicherer hebt den Vertrag nicht auf, sondern kündigt ihn oder lässt ihn (weil neuer Versicherer) rückwirkend aufheben.
Beides ist aber mit Kosten für dich verbunden, die er bei dir zudem einzutreiben versucht. Notfalls per gesetzlicher Deckung und richterlicher Absegnung.
kann es evtl. sein das Du die Unfallversicherung bei der WÜBA über einen Makler abgeschlossen hast und dieser Kraft seines Maklerauftrages die Unfallversicherung bei der WÜBA gekündigt und zu einem anderen Versicher (HKD ist bitte wer ??) gebracht hat ??
Das klingt mir alles etwas sehr unverständlich - sorry.
MfG Siegfried Nikschick
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dies hörte sich für mich nach einem allgemeinen Hinweis an.
Und letztendlich wäre es ja so (was ja nun bei dir wiederum nicht ist), dass der neue Versicherer Rechtsnachfolger ist. Mit allen Rechten und Pflichten. Wenn mir dieser nicht passt, kann ich höchstens außerordentlich kündigen, aber nicht einfach sagen: Ich zahl nimmer und die Versicherung löst sich dann im Nichts auf.
Dann kommt sie nämlich ganz schnell mit §39 VVG. (Oder Kosten aus §38, weiß nicht wie ein Übergang gewertet werden würde)
nein so ist das nicht.
Die WüBa hat den Vermittler gekündigt und dieser hat den Bestand neu eingedeckt.(ein Makler ist der Vermittler auch nicht) Angeblich geht das lt. VVG wenn die WüBa zustimmt. Das hat sie auch getan. Somit tritt die HKD automatisch in den laufenden Vertrag ein.
Die Frage ist nur ob ich Aufgrund des Wechsels des Versicherers den Vertrag kündigen kann.
hallo Christian,
es sind die mahnkosten, es sind die Auflösungskosten, die des Gerichtsvollziehers, die ganze gerichtliche Seite.
Für Dich kommt dazu, dass Du in der Schufa stehst und nicht mehr geschäftsfähig bist.
Rentiert sich das?
Grüße
Raimund
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Heute gabs Post des BAV. Es besteht meinerseits kein Sonderkündigungsrecht, da das BAV meine Interessen gewahrt hätte.
Ich könnte nur noch bei Vertragsende kündigen.