Person A ist deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in D und Halter eines in D zugelassenen PKW. Er begeht mit diesem PKW im europäischen Ausland eine Verkehrswidrigkeit, den entsprechenden Bußgeldbescheid erhält er erst, nachdem er wieder zurück in D ist. Person A reagiert nicht auf den Bußgeldbescheid, er wird auch nicht vollstreckt. Einige Zeit später wechselt der Halter des besagten PKW, neuer Halter sei Person B. Das KFZ-Kennzeichen ändert sich nicht. Person B fährt nun als Fahrer mit besagtem PKW ins besagte Ausland und gerät in eine Polizeikontrolle. Die Polizisten stellen fest, dass mit eben diesem PKW damals besagter Verkehrsverstoß begangen wurde, und der Fall noch offen ist.
Was passiert nun? Kann die Polizei das Fahrzeug pfänden, obwohl es gar nicht mehr das Eigentum von A ist? Ändert sich etwas an der Sachlage, wenn A & B verwandt sind und/oder Person A als Mitfahrer mit an Bord ist, als sie in besagte Polizeikontrolle kommen?
… Ausland eine Verkehrswidrigkeit, … Person A reagiert nicht …
Einige Zeit
später wechselt der Halter … Das KFZ-Kennzeichen ändert sich nicht.
Person B
fährt nun als Fahrer mit besagtem PKW ins besagte Ausland und
gerät in eine Polizeikontrolle.
Was passiert nun? Kann die Polizei das Fahrzeug pfänden,
obwohl es gar nicht mehr das Eigentum von A ist? Ändert sich
etwas an der Sachlage, wenn A & B verwandt sind und/oder
Person A als Mitfahrer mit an Bord ist, als sie in besagte
Polizeikontrolle kommen?
In der Schweiz steht das Kennzeichen auf dem Führerschein, da es personenbezogen ausgestellt wird. Entsprechend reagiert die Polizei.
gleiches Kennzeichen = gleiche Person
Das Fahrzeug ist dabei völlig irrelevant.
Allerdings wissen die Polizisten der Schweiz mittlerweile, dass das in anderen Ländern anders geregelt ist.
Die Pfändung des Fahrzeuges ist die Einbehaltung eines Wertgegenstandes. Das könnte auch jeder andere Gegenstand sein, der wertvoller ist als die zu erwartenden Kosten.
In der Schweiz steht das Kennzeichen auf dem Führerschein, da
es personenbezogen ausgestellt wird. Entsprechend reagiert die
Polizei.
gleiches Kennzeichen = gleiche Person
Das Fahrzeug ist dabei völlig irrelevant.
Allerdings wissen die Polizisten der Schweiz mittlerweile,
dass das in anderen Ländern anders geregelt ist.
Die Pfändung des Fahrzeuges ist die Einbehaltung eines
Wertgegenstandes. Das könnte auch jeder andere Gegenstand
sein, der wertvoller ist als die zu erwartenden Kosten.
Irgendwie hab ich nicht verstanden, worauf Du hinaus willst?! Könnte das Fahrzeug denn nun gepfändet werden oder nicht?
Innerhalb der EU ist die Zulassunsbescheinigung der Nachweis des Halters des Fahrzeuges.Mithin können die Polizisten in jedem Land ersehen,wer das aktuell ist.
sollten die Behörden des „Bußgeldlandes“ das Fahrzeug sicherstellen wollen, so könnte das m.E. lediglich wegen des Wertes (also nicht als Tatmittel) zur Durchführung des Owi-Verfahrens (Analog § 132 StPO) bzw. Vollstreckung des rechtskräftigen Bußgeldes geschehen.
Sollte dies aufgrund des örtlichen Rechts möglich sein, so könnte jeder Wertgegenstand und nicht nur das Auto des Zahlungspflichtigen sichergestellt/gepfändet werden.
Ein Detail fehlt aber in deiner Sachverhaltsschilderung: Du schreibst, dass der Halter gewechselt hat. Hat denn auch der Eigentümer gewechselt? Ein Halterwechsel ist in Deutschland nicht an einen Eigentumswechsel gekoppelt. Man kann auch Halter eines Fahrzeuges sein, ohne dessen Eigentümer zu sein.
Letztlich stellt sich noch die Frage, ob es überhaupt verhältnismäßig wäre, wegen eines geringen (?) Bußgeldes ein wesentlich wertvolleres (?) Fahrzeug sicherzustellen/zu pfänden. Aber auch das hängt vom Recht des jeweiligen Staates ab.
Letztlich stellt sich noch die Frage, ob es überhaupt
verhältnismäßig wäre, wegen eines geringen (?) Bußgeldes ein
wesentlich wertvolleres (?) Fahrzeug sicherzustellen/zu
pfänden.
Nein, die stellt sich nicht, denn:
Aber auch das hängt vom Recht des jeweiligen Staates ab.
Und beispielsweise in Italien kann ein Fahrzeug wegen einer damit begangenen Ordnungswidrigkeit direkt beschlagnahmt werden - ohne dass man es jemals wiedersieht.
Und beispielsweise in Italien kann ein Fahrzeug wegen einer
damit begangenen Ordnungswidrigkeit direkt beschlagnahmt
werden - ohne dass man es jemals wiedersieht.
Oha, verstehe ich das gerade richtig? Ich kaufe in D ein gebrauchtes KFZ von privat, lasse den Wagen auf mich ummelden und behalte das Nummernschild. Dann fahre ich damit in den Urlaub nach Italien und es kann passieren dass die das Auto beschlagnahmen?
Was für ein Problem ???
Innerhalb der EU gibt es keines Eigentumsnachweis ist die Zulassunsgbescheinigung,die für alle EU-Länder gültig ist.
Falls irgendwelche Dorfsheriffs meinen,den Max zu machen,dafür gibt es Gerichte.
Als sehr hilfreich hat sich schon immer die Mitgliedschaft in einem Automobilclub + einer
Rechtsschutzversicherung erwiesen.
Natürlich kann das passieren,da man gegen Maschinenpistolen direkt vor Ort selten passende Gegenargumente hat.
Trotzdem handelt es sich um reine rechtswidrige Tat.Denn auch die Staatsgewalt ist an Recht und Gesetz gebunden.
Das Fahrzeug gehört nicht mehr dem ursprünglichen Täter und damit fehlt es auch an der Rechtsgrundlage für eine Beschlagnahme.
Von daher ist die Mitgliedschaft in einem Automobilclub plus eine Rechtschutzversicherung immer eine gute Sache.Gerade in Ländern wie Italien,dem Balkan oder Griechenland können ortsansässige Anwälte oft für wundersame
Änderungen bei dne Behörden sorgen.
Letztlich stellt sich noch die Frage, ob es überhaupt
verhältnismäßig wäre, wegen eines geringen (?) Bußgeldes ein
wesentlich wertvolleres (?) Fahrzeug sicherzustellen/zu
pfänden.
Nein, die stellt sich nicht, denn:
Aber auch das hängt vom Recht des jeweiligen Staates ab.
Und beispielsweise in Italien kann ein Fahrzeug wegen einer
damit begangenen Ordnungswidrigkeit direkt beschlagnahmt
werden - ohne dass man es jemals wiedersieht.
In Italien wird nur dann in mobiles Vermögen zur Ahndung von Contravvenzioni vollstreckt, wenn es verhältnismäßig ist.
Was du vermutlich meinst, ist eine gänzlich andere Sache. Die Beschlagnahme des Fahrzeugs erfolgt in Italien häufig deshalb, weil es als Tatmittel (instrumenta sceleris) benutzt wurde. (vgl § 74 StGB deutsch).
Neu wäre mir aber, wenn die Beschlagnahme als Tatmittel auch bei den Owis angewandt würde. Meines Wissens kommt es nur bei Straftaten zur Anwendung, dann aber mit aller Härte. Fahren unter Alk z.B. zieht mit hoher Wahrscheinlichkeit den Verlust des Kfz nach sich.