Autoprobleme

Hallo !

Die kommende Frage mag sich vielleicht auf den ersten Blick merkwürdig anhören, hat aber einen ernsten Hintergrund.

Zwei Fälle:
Was passiert eigentlich wenn
a) das Auto geklaut wird
b) jemand 'n kleinen Parkplatzschaden in den Lack macht.

Wird das Auto geklaut steht man doch erstmal ohne Auto da und wenn es nicht gefunden wird . . . was is dann, das ersetzt doch niemand oder ?

Beim Parkplatzschaden kann man ja auch nicht direkt zum Gericht, zur Polizei wandern.

Da ich mir zum ersten mal einen Wagen kaufe sind das so meine Gedanken. Man ist doch immer der ge&$%§" . . .

Wie regelt man sowas, wie ist bei sowas der Ablauf und:

Ist es ratsam für eine dieser Fälle zusätzliche Versicherungen abzuschließen ? (Rechtschutz . . .)

Danke

Was passiert eigentlich wenn
a) das Auto geklaut wird
b) jemand 'n kleinen Parkplatzschaden in
den Lack macht.

Wird das Auto geklaut steht man doch
erstmal ohne Auto da und wenn es nicht
gefunden wird . . . was is dann, das
ersetzt doch niemand oder ?

Aber sicher wird das ersetzt, „Zeitwert des Wagens zum Zeitpunkt des Diebstahls“, allerdings nur bei Kasko (Teilkasko) versichert

Beim Parkplatzschaden kann man ja auch
nicht direkt zum Gericht, zur Polizei
wandern.

Kann man nicht, man muss sogar und den Schaden melden (Polizei). Sollte der Schadensverursacher nicht festzustellen sein, ist dies auch über deine Kaskoversicherung (Vollkasko) versichert.
Achtung: Eigenkosten berechnen lassen.

Gruss, peter

sorry, ich vergass: Eine verkehrsrechtsschutz Versicherung möchte ich dir empfehlen, wenn du dann Autofahrer bist.
Nochen´en Gruss, Peter

mal was Grundsätzliches
Hallo Carsten,

mal was grundsätzliches zur KFZ-versicherung:

  1. Haftpflicht
    braucht jeder, sonst kriegst Du keine Zulassung. Spar nicht an der Deckungssumme, die Mehr-Prämie dafür hält sich in Grenzen, natürlich glaubt man, dass ein Schaden im Bereich von mehreren Millionen DM nie vorkommt, aber wenn Deinetwegen ein Tankwagen in ein Haus fährt, dann hat sich da schnell ein schönes Sümmchen zusammen.

  2. Teilkasko
    Achtung: Teure Autoradios+Zubehör sind nur bis insgesamt 1.000 DM (oder so ähnlich) mitversichert. Mit 300 DM Selbstbehalt eigentlich eine recht günstige Sache

  3. Vollkasko
    Lohnt sich nur, wenn Du einen Neuwagen hast oder natürlich dann, wenn Dein Brief auf der Bank liegt…

Achtung, die Beiträge können um mehrere 100 DM pro Jahr schwanken. Anmeldung als Zweitwagen bei Daddy bringt erhebliche finanzielle Vorteile (allerdings kriegt er dann auch jeden noch so kleinen Strafzettel…)

So, damit dürftest Du erstmal über die Runden kommen.

Grüssle

Sven

Danke an euch beide
Jo danke !

So grundsätzliche Sachen, was alle mit der Haftpflicht abgesichert ist hat mir gefehlt.
Das beruhigt mich schon ungemeint :smile:

Aber wenn noch jemand ein paar Links zum Nachlesen weiß . . .

bye

Hallo Carsten,

  1. allgemein für Versicherungen:
    www.bundderversicherten.de
    Ist ein gemeinnütziger Verein, der auf seiner Homepage auch für Nicht-Mitglieder jede Menge Infos hat.

  2. Unter www.stern.de und www.focus.de gibt es unter „Finanzen“ die Möglichkeit eines Online-Vergleichs.

Ach ja, die Höhe der Versicherungsprämien hängt davon ab, welches Auto Du fährst. Motto: Familienkutsche = billig, Heizerschlitten = teuer

Grüssle

Sven

Hallo Carsten,

Anmeldung als Zweitwagen bei Daddy bringt erhebliche

finanzielle Vorteile (allerdings kriegt
er dann auch jeden noch so kleinen
Strafzettel…)

Geht auch anders. Bei Daddy versichern und auf Dich zulassen. Sehen die Versicherer nicht so gerne, aber wenn man da nachhakt ist das machbar.

alf

Hallo Carsten,

hier einige Info’s für Dich:

Kraftfahrthaftpflichtversicherung

Jeder Halter eines inländischen Kraftfahrzeugs ist nach dem
Pflichtversicherungsgesetz vom 5.4.1965 (PflVG) zum Abschluss einer
Haftpflichtversicherung für sich, den Eigentümer und den berechtigten Fahrer zwecks Deckung der durch das Kraftfahrzeug verursachten Personen- und Sachschäden
verpflichtet, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen und Wegen verwendet wird.

Aufgabe der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist die „Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche, die auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden, wenn durch den Gebrauch des im Vertrag bezeichneten Fahrzeugs
a) Personen verletzt oder getötet werden,
b) Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen,
c) Vermögensschäden herbeigeführt werden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen.“

Fahrzeugversicherung

Mit der Fahrzeugteilversicherung (= Teilkaskoversicherung) werden die
nachfolgenden Gefahren gedeckt:

  • Brand und Explosion (Definition analog der Feuerversicherung),
  • Entwendung (Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch, Unterschlagung),
  • Elementarschäden (unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung),
  • Wildschaden (Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes),
  • Glasbruch,
  • Schmorschäden an der Verkabelung durch Kurzschluss.

Die in letzter Zeit durch verstärkte Population von Mardern auch in Städten immer
häufiger hervorgerufenen Schäden durch Marderbisse können im Rahmen von
Deckungserweiterungen mitversichert werden. Einige Versicherer bieten dies generell
innerhalb ihrer Tarifbestimmungen an.

Die Fahrzeugvollversicherung (= Vollkaskoversicherung) umfasst den
Deckungsbereich der Teilkaskoversicherung und bietet darüber hinaus
Versicherungsschutz für Schäden durch

  • Unfall (ein unmittelbar, von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt
    einwirkendes Ereignis),
  • Mut- und böswillige Beschädigung (Vandalismus) durch Dritte,
  • Reifenschäden (werden nur ersetzt, wenn durch das Schadenereignis gleichzeitig
    auch andere ersatzpflichtige Schäden am Fahrzeug entstanden sind).

Innerhalb der Fahrzeugversicherung sind reine Brems-, Bruch- und Betriebsschäden
nicht versichert. Dies führt aus Unkenntnis des Versicherungsnehmers häufig zu
Problemen im Schadensfall.

Rechtsschutzversicherung

Im Rahmen des Verkehrs-Rechtsschutzes ist der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Halter jedes
Landfahrzeugs sowie Anhängers, das entweder bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf ihn zugelassen oder auf seinen Namen mit einem
Versicherungskennzeichen versehen ist, versichert. Voraussetzung für den Anspruch
auf Rechtsschutz ist, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Rechtsschutzfalles auf
den Versicherungsnehmer zugelassen ist. Gleichermaßen besteht Anspruch auf
Rechtsschutz für zulassungsfreie und auf den Namen des Versicherungsnehmers mit
einem Versicherungskennzeichen versehenen Fahrzeuge, dagegen besteht im kein Versicherungsschutz für zulassungsfreie und nicht mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Fahrzeuge.

Versicherungsschutz besteht:

  • für den Versicherungsnehmer als Eigentümer und Halter jedes bei
    Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen
    Fahrzeugs,
  • für den Versicherungsnehmer als Eigentümer und Halter jedes auf seinen Namen
    mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Fahrzeugs,
  • für den Versicherungsnehmer als Mieter jedes von ihm als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Motorfahrzeuges zu
    Lande sowie Anhängers,
  • für den Versicherungsnehmer als berechtigter Fahrer fremder Fahrzeuge sowie
    als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer,
  • für die berechtigten Fahrer der oben genannten Fahrzeuge.

Versicherte Leistungsarten

  • Schadenersatz Rechtsschutz. Darunter ist Versicherungsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen zu verstehen.
  • Vertrags-Rechtsschutz. Darunter ist die Wahrnehmung von Interessen aus
    schuldrechtlichen Verträgen zu verstehen.
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten.
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen.
  • Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.

Das sollte erst mal reichen - oder!?

Gruß
WALTER