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Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,

weiss nich ob ich hier mit der Frage richtig bin.
Ich habe ein Fachbuch verfasst und es bei einem Wettbewerb eingereicht, in der Annahme, falls jemand sich das Werk „unter den Nagel“ reissen sollte, hätte ich ja alle Juroren als Zeugen. Diese Strategie verfolgte ich deshalb weil vor über 10 Jahren mir schon passierte das ein eingereichtes Werk bei einem Verlag, dankend mir gegenüber abgelehnt wurde und anschliessend unter anderem Namen dann doch veröffentlich wurde. Das Problem nun: Das Werk wurde erneut unter anderem Namen veröffentlicht. Es gibt keine Klausel darüber das ich mit der Einreichung meine Rechte abgetreten hätte. In meinem Fall lief es nach den bisherigen Recherchen deshalb schief, weil mein Werk gar nicht in den Wettbewerb genommen wurde und darüber aber nicht alle juroren gemeinsam abgestimmt hatten, sondern eine Vorauswahl stattfand ( auf die Idee war ich einfach nicht gekommen). Das Problem: Die vorauswahl traf der Leiter der Gruppe, ebenfalls Leiter der wissenschaftlichen Fachgesellschaft in deren Rahmen das stattfindet und in der ich Mitglied bin und als Student noch vor hatte Karriere zu machen.
Lange Zeit glaubte ich gar keine Chance zu haben, doch eben entdeckte ich in meinem alten emailbriefkasten weiteren sehr hinweisenden Schriftverkehr, den ich selber völlig vergessen hatte. Leute die das Werk, so wie man es jetzt auf dem Markt kaufen kann, in die Hand bekommen haben schon dazu gesagt das es nicht von der Person sein kann, weil man deren Schreibstil kenne. ( Auch deshalb hatte ich ja so ein Werk verfasst weil es nichts vernünftiges bis dahin gab) Auf meinem Rechner - den ich seit dem nicht mehr benutze ist das Werk noch unverändert ich habe auch noch den Schriftverkehr ( es musste ein persönliches Anschreiben beigelegt werden, ich fügte noch ein weiteres bei in dem das Design des Werkes und die Konzptidee hervorgeht, was dem fliesstext ja nicht zu entnehmen ist. Das ganze Konzept wurde einschliesslich dem Verlag, den ich haben wollte so übernommen, sogar Überschriften sind teilweise gleich…). Die Person besitzt mehrere Titel und ich dagegen bin nur ein kleiner Student. Ich hätte Zeugen, weiss aber nicht ob die Aussagen würden. ZU einigen habe ich leider heute keinen Kontakt mehr, aber ich könnte sie wieder ausgraben. Da ich nun den bestätigenden Schriftverkehr fand hatte ich wieder Hoffnung. Hat jemand einen Tipp? Das Buch war schliesslich ein Teil meiner Karriereplanung und ich habe einige Jahre an dem Werk gearbeitet (!).Natürlich habe ich auch überlegt es einfach noch mal zu machen, besser unter anderem Aspekt. Das wäre natürlich eine Lösung um über den „schmerz“ hinweg zu kommen. Aber immer wieder kommt mir der Gedanke das es einfach unfair ist solche Leute so davon kommen zu lassen nur weil sie sich ihrer Sache wegen der ungleichen Verhältnisse anscheinend so sicher sein können. Es gibt Verdachte das die Person das nicht nur mit mir so gemacht hat. Ich suche vor allem Hinweise zur kostengünstigen Beweissicherung und Methoden dazu und was eben gelten könnte, um es evtl dann doch mal zu verwenden, wenn ich mich dazu durchringen sollte dagegen vorzugehen. Ich habe schon etwas BEdenken großen Aufruhr zu betreiben. Meine Karriere kann ich dann in dem „Verein“ vergessen. Da ich aber derzeit zuhause und krank bin und eh meine Karriere neu planen muss und es schon fast rehabilitierend für mich gewesen wäre, ich hätte auf die REferenzen durch mein Werk zurück blicken können, - gerade jetzt…da kommen halt solche Gedanken wieder auf.

sorry war lang - aber hoffentlich überzeugend genug um Antworten oder zuspruch zu bekommen.

bitte an email: [email protected] antworten - danke

Gruß
Mützi

Liebe® Mützi,

das mit den Autorenrechten ist eine schwierige Sache. Selbstverständlich kann man eine Plagiatsklage einreichen. Allerdings braucht man Beweise, dass man selbst das Werk als erster entwickelt hat.

Der billigste Beweis, dass man das Werk früher schon erarbeitet hat als der Plagiator ist:

Das fertige Manuskript per Einschreiben zwei Mal an sich selber schicken und ungeöffnet aufbewahren. Der Poststempel ist der Beweis für das frühere Erzeugerdatum und der Absender der Beweis für den Autor. Vor Vorlage des Beweisstücks kann man eines davon auch vor einem Notar öffnen und die Angelegenheit notariell beurkunden lassen.

Man kann möglicherweise den Plagiator in Deinem Fall durch ein Manuskriptangebot eines anderen Autors ködern und überführen. Das würde zwar Dein Manuskript nicht mehr zurückbringen (siehe Beweislage), aber den Plagiator seiner Machenschaften überführen.

In der Sache mit dem Werk ist mein Rat: Es gibt so viele Verlage und so viele Bücher, dass man Ihr Manuskript möglicherweise nur ein bisschen anders aufziehen und umschrieben müsste, und schon hätten Sie eine schöne Veröffentlichung. Wenn das Thema interessant genug ist, wird es sicher ein Verlag annehmen. Im P.S. einige Tipps zum Verlag-Finden.

Mit freundlichen Grüßen, Stephan Gebhardt-Seele

P.S.: Es gibt ein paar kleine Regeln, die man unbedingt beachten sollte beim
Verlag-Finden.

Erstens: Verlage werden mit Manuskripten, die unverlangt eingeschickt werden,
nur so überschüttet. Daraus folgt: Nicht das Manuskript schicken, nicht
anrufen. Keinen Ansprechpartner ermitteln. Hat überhaupt keinen Zweck.
Zweitens: Der Verlag veröffentlicht Manuskripte nicht aus Interesse oder aus
Mitleid, sondern nur aus dem Gesichtspunkt des Profit machens. Selbst wenn
irgend ein grüner Lektor einem etwas anderes erzählt, auch der muss erst zum
Cheflektor und der wieder zur Marketingabteilung, bevor irgendetwas
veröffentlicht wird. Und erst wenn die ein Projekt abnicken, dann gehts.

Es gibt Verlage, die bei Autoren akquirieren gehen und ihr Geld damit
verdienen, dass sie von Autoren sog. Druckkostenzuschüsse verlangen. Die sind
immer so kalkuliert, dass sie bereits damit genug Gewinn machen, auch wenn
kein einziges Buch verkauft wird. Diese Angebote sind also strikt abzulehnen.

Ein „richtiger“ Verlag zahlt zwischen 5 und 8 Prozent vom Verkaufspreis an
den Autor. Wenn der Titel sehr interessant und/oder der Autor bekannt ist,
gibt es eine Vorschuss von ein paar Euro bis zu ein paar Millionen.
Ist der Autor unbekannt, ist ein Vorschussangebot unwahrscheinlich und immer ein Zeichen, dass der Verlag sehr ordentlich ist und sich wirklich für den Titel interessiert. Dass er deshalb in Mengen verkauft wird, ist damit natürlich nicht gesagt.

Um einen solchen Verlag zu finden, muss man ein Exposé schicken. Das Exposé
enthält die Daten, die ein Verlag braucht, um zu entscheiden, ob er sich für
die Veröffentlichung eines Buches interessiert. Wie gesagt, das Interesse
hängt weniger mit dem Thema oder dem Inhalt des Buches zusammen als mit der
Chance, die der Verlag im Abverkauf sieht.

Regel zwei: Viele, viele Verlage mit dem Exposé beballern. Mindestens 100.
Allermindestens. Eine gute Quelle für Verlagsadressen und Art des Verlags ist das Ausstellerverzeichnis der Frankfurter Buchmesse www.buchmesse.de. Ansprechpartner zu ermitteln ist nicht notwendig.

Regel drei: Nie nachtelefonieren. Die Verlage in Deutschland sind sehr
höflich. Sie schicken freundliche Absageschreiben oder fordern in höflichen
Worten das Manuskript an. Dann das Manuskript schicken. Nie nachtelefonieren.
Die Verlage lesen das Manuskript wirklich (zumindest Teile davon - sie haben
es ja selbst angefordert) und schicken dann eine Absage oder ein Angebot,
selbst wenn dies einige Zeit dauern kann (manche schicken einem sogar eine
Art Zwischenbescheid, dass man sich mit dem Manuskript befasse und der Autor
sich doch bitte noch etwas gedulden möge).

Ein Wort zu Konzept und Inhalt des Buches: Das Buch sollte nicht nur einem
kleinen Kreis von wohlwollenden Verwandten oder Fans gefallen, sondern für
einen größeren Leserkreis geeignet sein, damit ein guter Verlag die
Veröffentlichung in Erwägung zieht. Je schlüssiger man diesen Punkt im Exposé
darlegen kann, umso größer die Chancen einer Anfrage nach dem Manuskript.

Das Manuskript selbst wird wiederum auf rein geschmackliche Zustimmung oder
Ablehnung stoßen. Das bedeutet, dass man sich für die Gründe einer Ablehnung,
falls der Verlag sie überhaupt mitteilt, niemals zu interessieren braucht.
Es ist vollkommen unwichtig, was ein untergeordneter Lektor über ein
Manuskript denkt. Es kann sein, dass der Lektor einfach schlecht geschlafen
hat und das Manuskript deshalb ablehnt, oder er hat gerade eine neue Freundin
und nimmt es an. Ich selbst habe für mein erstes Buch tatsächlich ein zweites
Mal ein Exposé an Verlage geschickt - auch an diejenigen, die beim ersten Mal
abgelehnt oder überhaupt nicht geantwortet hatten. Und prompt weitere
Anfragen erhalten. Angenommen hat es schließlich ein Lektor, der zuerst eine Absage geschickt und dann noch an meiner penetranten Briefeschickerei herumgemäkelt hatte.

Viele Grüße, Stephan

Absender:
Stephan Gebhardt-Seele
Leonrodstr. 68
D-80636 München
Tel. (089)50 03 15-0
Fax (089) 50 03 15-15
E-Mail: [email protected]
www.gebhardt-seele.de