Autoradio weg - Rechnung auch

Hi!

Mir wurde in der gestrigen Nacht mein Autoradio und CD-Wechsler gestohlen.

Ich habe zwar noch den Originalkarton, die Gebrauchsanweisung und dieses Sicherheitskärtchen - nur habe ich bislang meine Rechnung nicht gefunden (ich hasse Umzüge!).

Wird meine Versicherung trotzdem zahlen? Das Teil war knapp ein Jahr alt…

Liebe Grüße
Guido

Hi, Guido!

Mir wurde in der gestrigen Nacht mein Autoradio und
CD-Wechsler gestohlen.

Dumm gelaufen. Tut mir leid für Dich.

Ich habe zwar noch den Originalkarton, die Gebrauchsanweisung
und dieses Sicherheitskärtchen - nur habe ich bislang meine
Rechnung nicht gefunden (ich hasse Umzüge!).

Wird meine Versicherung trotzdem zahlen? Das Teil war knapp
ein Jahr alt…

Dazu mal ein paar Anmerkungen. Zunächst wäre es interessant zu wissen, wie die Teile geklaut wurden. Ist ein Einbruch ins Auto nachweisbar? Wenn Du den nicht belegen kannst, dann könnte man Dir unterstellen, das keine äußeren Spuren für einen Einbruch und damit für einen Diebstahl aus dem Auto sprechen. Ich unterstelle jetzt mal, das Dein Auto zwangsläufig auch aufgebrochen wurde. Dann mußt Du zwingend die ganze Sache bei der Polizei anzeigen. Ohne eine Anzeige reguliert die Versicherung i.d.R. nicht.

Wenn also der Aufbruch und der daraus resultierende Diebstahl bei der Polizei angezeigt wurden, mußt Du den Schaden auch noch der Versicherung melden (eigentlich logisch oder??? :smile:)

Für die Regulierung des Schadens ist eine Rechnung nicht zwingend erforderlich. Du mußt lediglich glaubhaft nachweisen können, das Du im Besitz der Geräte warst und sie auch im Auto waren. Für den Nachweis des Besitzes reichen i.d.R. die Originalverpackung, Handbuch und zum Beispiel eine Key-Card o.ä. völlig aus. Eventuell reicht auch eine Zeugenaussage zu diesem Thema. Für den Fakt, ob das Radio auch im Auto war, ist am besten ein Foto (wer hat das schon???) oder auch eine Zeugenaussage. Auf diese verzichten aber die meisten Versicherer. Es reicht i.d.R. aus, wenn der äußere Anschein dafür spricht, das das Radio aus dem Auto geklaut wurde. Hinsichtlich des Neupreises kannst Du Dir zum Beispiel von einem Händler bestätigen lassen, was das Gerät (oder ein vergleichbares, wenn dieses nicht mehr verfügbar ist) zur Zeit kosten würde. Dazu kannst Du aber zum Beispiel auch auf Kataloge etc. verweisen. Übrigens, wenn Du zufällig die Geräte bei einem Versandhaus gekauft hast, dann können die Dir auch problemlos eine Rechnungskopie zukommen lassen.

Wie gesagt, für die Regulierung ist die Rechnung nicht so wesentlich. Gezahlt wird auch ohne. Noch ein Hinweis am Rande: Beim Aufbruch des Fahrzeugs dürfte es doch bestimmt auch zu Beschädigungen (Kratzer, Scheibenbrüche, defekte Schlösser usw.) gekommen sein, oder? Und im Innenraum sind vielleicht die Armaturen oder Kabel beschädigt? Dies solltest Du mitmelden. Solche Schäden werden in Zusammenhang mit dem Diebstahl auch reguliert.

Noch Fragen? Stell sie einfach.

Gruß
Mathias

PS: Natürlich wird überhaupt nur reguliert, wenn Du eine Teilkasko hast. Aber das unterstelle ich jetzt mal. Eine eventuelle Selbstbeteiligung mußt Du natürlich selber löhnen.

Hi Mathias!

Dumm gelaufen. Tut mir leid für Dich.

Naja - gibt Schlimmeres…

Dazu mal ein paar Anmerkungen. Zunächst wäre es interessant zu
wissen, wie die Teile geklaut wurden. Ist ein Einbruch ins
Auto nachweisbar? Wenn Du den nicht belegen kannst, dann
könnte man Dir unterstellen, das keine äußeren Spuren für
einen Einbruch und damit für einen Diebstahl aus dem Auto
sprechen. Ich unterstelle jetzt mal, das Dein Auto
zwangsläufig auch aufgebrochen wurde. Dann mußt Du zwingend
die ganze Sache bei der Polizei anzeigen. Ohne eine Anzeige
reguliert die Versicherung i.d.R. nicht.

Bei der Polizei war ich natürlich schon! Äußere Spuren des Einbruchs waren keine zu erkennen (mir wurde allerdings gesagt, dass das bei Autos mit Fernbedienung auch nicht unbedingt sein muss). Die einzigen Spuren sind halt die (sehr kurz) abgekniffenen Kabel. Allerdings saßen noch zwei Leute neben mir, denen das gleiche passiert ist - sind fast Nachbarn von mir! Und nur Geräte der Marke Pioneer!!

Wenn also der Aufbruch und der daraus resultierende Diebstahl
bei der Polizei angezeigt wurden, mußt Du den Schaden auch
noch der Versicherung melden (eigentlich logisch oder??? :smile:)

Da die Versicherung direkt hier im Haus sitzt, habe ich auch das schon erledigt. Allerdings habe ich noch nicht wegen der Rechnung gefragt (vielleicht finde ich diese ja noch). Melden kann ich den Schaden eh erst am Montag oder Dienstag, wenn ich die Tagebuchnummer der Polizei habe.

Für die Regulierung des Schadens ist eine Rechnung nicht
zwingend erforderlich. Du mußt lediglich glaubhaft nachweisen
können, das Du im Besitz der Geräte warst und sie auch im Auto
waren. Für den Nachweis des Besitzes reichen i.d.R. die
Originalverpackung, Handbuch und zum Beispiel eine Key-Card
o.ä. völlig aus. Eventuell reicht auch eine Zeugenaussage zu
diesem Thema. Für den Fakt, ob das Radio auch im Auto war, ist
am besten ein Foto (wer hat das schon???) oder auch eine
Zeugenaussage. Auf diese verzichten aber die meisten
Versicherer. Es reicht i.d.R. aus, wenn der äußere Anschein
dafür spricht, das das Radio aus dem Auto geklaut wurde.
Hinsichtlich des Neupreises kannst Du Dir zum Beispiel von
einem Händler bestätigen lassen, was das Gerät (oder ein
vergleichbares, wenn dieses nicht mehr verfügbar ist) zur Zeit
kosten würde. Dazu kannst Du aber zum Beispiel auch auf
Kataloge etc. verweisen. Übrigens, wenn Du zufällig die Geräte
bei einem Versandhaus gekauft hast, dann können die Dir auch
problemlos eine Rechnungskopie zukommen lassen.

Danke - das beruhigt zumindest. Es waren vor einem Jahr knapp 800 DM - vor Weihnachten habe ich das Gerät dann schon für 550 DM gesehen…

Wie gesagt, für die Regulierung ist die Rechnung nicht so
wesentlich. Gezahlt wird auch ohne. Noch ein Hinweis am Rande:
Beim Aufbruch des Fahrzeugs dürfte es doch bestimmt auch zu
Beschädigungen (Kratzer, Scheibenbrüche, defekte Schlösser
usw.) gekommen sein, oder? Und im Innenraum sind vielleicht
die Armaturen oder Kabel beschädigt? Dies solltest Du
mitmelden. Solche Schäden werden in Zusammenhang mit dem
Diebstahl auch reguliert.

Es wurden tatsächlich NUR die Kabel beschädigt! Ich bin, ehrlich gesagt, ganz froh darüber. Man hat mir vor vier Jahren mal versucht, etwas aus dem Wagen zu entwenden und dafür die Windschutzscheibe eingeschlagen!
Die Kabel kann ich selbst wieder reparieren - es ist mir zu lästig, das langwierig von einer Werkstatt machen zu lassen.

Noch Fragen? Stell sie einfach.

Erst mal nicht - vielen Dank!

Grüße
Guido

Hi Guido,

Bei der Polizei war ich natürlich schon! Äußere Spuren des
Einbruchs waren keine zu erkennen (mir wurde allerdings
gesagt, dass das bei Autos mit Fernbedienung auch nicht
unbedingt sein muss).

Berichtest Du bitte im Forum wie die Sache ausgeht? Würde mich sehr interessieren, denn normalerweise unterstellen Versicherer, daß das Auto nicht ordnungsgemäß verschlossen war, wenn keine Spuren da sind.

Gruß (und hoffenatürlich, daß Du Dein Geld bekommst)
Gero

Bericht :wink:
Hi!

Berichtest Du bitte im Forum wie die Sache ausgeht? Würde mich
sehr interessieren, denn normalerweise unterstellen
Versicherer, daß das Auto nicht ordnungsgemäß verschlossen
war, wenn keine Spuren da sind.

Tu ich doch glatt!

Meine Versicherung zahlt nach Ablauf der Frist (vier Wochen) ohne Beanstandung! Ich wurde nur gefragt, ob mein Auto durch eine Fernbedienung zu entriegeln ist…

Grüße
Guido