Hi, Guido!
Mir wurde in der gestrigen Nacht mein Autoradio und
CD-Wechsler gestohlen.
Dumm gelaufen. Tut mir leid für Dich.
Ich habe zwar noch den Originalkarton, die Gebrauchsanweisung
und dieses Sicherheitskärtchen - nur habe ich bislang meine
Rechnung nicht gefunden (ich hasse Umzüge!).
Wird meine Versicherung trotzdem zahlen? Das Teil war knapp
ein Jahr alt…
Dazu mal ein paar Anmerkungen. Zunächst wäre es interessant zu wissen, wie die Teile geklaut wurden. Ist ein Einbruch ins Auto nachweisbar? Wenn Du den nicht belegen kannst, dann könnte man Dir unterstellen, das keine äußeren Spuren für einen Einbruch und damit für einen Diebstahl aus dem Auto sprechen. Ich unterstelle jetzt mal, das Dein Auto zwangsläufig auch aufgebrochen wurde. Dann mußt Du zwingend die ganze Sache bei der Polizei anzeigen. Ohne eine Anzeige reguliert die Versicherung i.d.R. nicht.
Wenn also der Aufbruch und der daraus resultierende Diebstahl bei der Polizei angezeigt wurden, mußt Du den Schaden auch noch der Versicherung melden (eigentlich logisch oder???
)
Für die Regulierung des Schadens ist eine Rechnung nicht zwingend erforderlich. Du mußt lediglich glaubhaft nachweisen können, das Du im Besitz der Geräte warst und sie auch im Auto waren. Für den Nachweis des Besitzes reichen i.d.R. die Originalverpackung, Handbuch und zum Beispiel eine Key-Card o.ä. völlig aus. Eventuell reicht auch eine Zeugenaussage zu diesem Thema. Für den Fakt, ob das Radio auch im Auto war, ist am besten ein Foto (wer hat das schon???) oder auch eine Zeugenaussage. Auf diese verzichten aber die meisten Versicherer. Es reicht i.d.R. aus, wenn der äußere Anschein dafür spricht, das das Radio aus dem Auto geklaut wurde. Hinsichtlich des Neupreises kannst Du Dir zum Beispiel von einem Händler bestätigen lassen, was das Gerät (oder ein vergleichbares, wenn dieses nicht mehr verfügbar ist) zur Zeit kosten würde. Dazu kannst Du aber zum Beispiel auch auf Kataloge etc. verweisen. Übrigens, wenn Du zufällig die Geräte bei einem Versandhaus gekauft hast, dann können die Dir auch problemlos eine Rechnungskopie zukommen lassen.
Wie gesagt, für die Regulierung ist die Rechnung nicht so wesentlich. Gezahlt wird auch ohne. Noch ein Hinweis am Rande: Beim Aufbruch des Fahrzeugs dürfte es doch bestimmt auch zu Beschädigungen (Kratzer, Scheibenbrüche, defekte Schlösser usw.) gekommen sein, oder? Und im Innenraum sind vielleicht die Armaturen oder Kabel beschädigt? Dies solltest Du mitmelden. Solche Schäden werden in Zusammenhang mit dem Diebstahl auch reguliert.
Noch Fragen? Stell sie einfach.
Gruß
Mathias
PS: Natürlich wird überhaupt nur reguliert, wenn Du eine Teilkasko hast. Aber das unterstelle ich jetzt mal. Eine eventuelle Selbstbeteiligung mußt Du natürlich selber löhnen.