Autoradio weg

Hallo liebe Experten,

folgende Situation:

das Auto ist aufgebrochen worden (das Schloss auf der Beifahrerseite weist auch dementsprechende Spuren auf). Das Radio ist weg - und mit dem auch der CD Wechsler der im Kofferraum lag (von aussen nicht einsehbar). Schaden also defacto: Radio, Wechsler, Cd’s und das Schloss in ein wenig auch die Tür. Nun zu meiner Frage: das Radio hatte ein abnehmbares Display und nun frage ich mich inwiefern mir die Versicherung anlasten kann, dass ich fahrlässig gehandelt habe, weil ich das Display im Auto gelassen hab. Ausserdem steht in der Teil.Kasko auch noch eine Passage, dass bei Diebstahl in der Nacht nicht gazahlt wird. Doch leider weiss ich nicht, wann es geklaut wurde und habe auch den Zeirtraum vom 3 Tagen bei der Polizei angegeben. Meinen Versicherungsmokel hab ich noch nicht erreicht, denn ich wollte erstmal eben eure Meinungen hören - vielleicht bin ich dann auch sicherer im Gespräch mit der Versicherung.
Was meint ihr? Hab ich mitschuld, weil ich das Display nicht abgenommen hab? Bekomme ich denn wenigstens den Schaden an der Tür noch ersetzt? Oder is eh alles vorbei, weil es wohl nachts geklaut wurde???

Fragen über Fragen und eine ziemlich ratlose Julia…

vielen lieben dank an alle, die sich mit meiner Frage auseinandersezten…

Hallo Julia!

Nun zu meiner Frage: das Radio hatte ein
abnehmbares Display und nun frage ich mich inwiefern mir die
Versicherung anlasten kann, dass ich fahrlässig gehandelt
habe, weil ich das Display im Auto gelassen hab.

Meiner Meinung nach könnte Dir hier im Höchsten Falle lediglich leichte Fahrlässigkeit unterstellt werden, diese hätte jedoch nicht zur Folge, das Dir die Leistung (Entschädigung) verweigert werden könnte. Also mach Dir diesbezüglich keine Sorgen. Denn schließlich kann es ja mal passieren, das man was vergißt.

Ausserdem
steht in der Teil.Kasko auch noch eine Passage, dass bei
Diebstahl in der Nacht nicht gazahlt wird.

Was ist das denn für eine Klausel? Ich habe von einer derartigen Klausel bisher noch nicht gehört. Mich würde mal brennend interessieren, in welchem Paragraphen der AKB das versteckt wurde und vor allem, welche Gesellschaft es ist.

Doch leider weiss
ich nicht, wann es geklaut wurde und habe auch den Zeirtraum
vom 3 Tagen bei der Polizei angegeben.

Auch hier würde ich mir keine Sorgen machen. Im Zweifel soll Dir doch der Versicherer erstmal beweisen, das das Radio nicht am Tage sondern Nachts geklaut wurde. Ich finde solche Klausel schon recht fragwürdig.

Was meint ihr? Hab ich mitschuld, weil ich das Display nicht
abgenommen hab? Bekomme ich denn wenigstens den Schaden an der
Tür noch ersetzt? Oder is eh alles vorbei, weil es wohl nachts
geklaut wurde???

Nein - Du hast definitv keine Mitschuld. Die hättest Du eventuell, wenn Du´s Auto offen gelassen hättest. Aber in Deinem Fall hast Du keine Schuld. Eine grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz könnte ich hier auch nicht sehen, insofern mach Dir da echt keine Sorgen. Im Zweifel tät ich es hier auf einen Streit ankommen lassen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, das man Dir ernsthaft die Leistung verweigert, weil es Nachts passiert sein soll. Das soetwas überhaupt in den Bedingungen steht, höre ich wie gesagt zum ersten Mal.

Die Versicherung (ich unterstelle mal, Du hast ´ne Teilkasko) sollte Dir das Radio, den Wechsler und die Reparatur des Schlosses und der Tür. Die CD´s kannst Du abschreiben, in der Regel sind diese vom Ersatz ausgeschlossen. Von der gesamten Entschädigung wird Dir lediglich eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen.

Fragen über Fragen und eine ziemlich ratlose Julia…

Immer noch ratlos? Dann frage einfach, wenn Dich noch was interessiert.

So long.

Der Dicke MD.

Erste Bilanz und fettes Danke

Fragen über Fragen und eine ziemlich ratlose Julia…

Immer noch ratlos? Dann frage einfach, wenn Dich noch was
interessiert.

hallo dicker :wink:

WOW - wollt nur mal eben sagen, daß ich mich wahnsinnig gefreut habe eine so komplexe antwort zu erhalten. kleiner bericht - falls es dich interessiert - soweit: die haben gar nicht nach der uhrzeit gefragt und ich hab jetzt erstmal die freigabe für tür und schloss - 2000 DM und fürs radio wolln die ne rechnung haben - die hab ich nicht mehr - aber hier im forum stand schonmal was zu dem thema und da wurde geantwortet, daß ein nachweis wieviel man dafür heute hinlegen müsste reichen - aber hauptsache die sache mit der tür ist erstmal geklärt…

wie gesagt… vielen, vielen lieben dank - und noch 50 sternchen in gedanken. SUPER

viele grüsse, julia

Hi nochmal!

Freut mich, das ich Dir helfen konnte.

fürs radio wolln
die ne rechnung haben - die hab ich nicht mehr - aber hier im
forum stand schonmal was zu dem thema und da wurde
geantwortet, daß ein nachweis wieviel man dafür heute hinlegen
müsste reichen - aber hauptsache die sache mit der tür ist
erstmal geklärt…

Wegen dem Radio noch einen kleinen Tip: Es reicht eigentlich aus, wenn Du erstens der Versicherung nachweist, das Du so ein Radio besessen hast. Als Beweis reicht auch aus, wenn Du z.Bsp. die Bedienungsanleitung noch hast oder die Verpackung oder auch ein Foto. Zur Not tut es auch ´ne Zeugenaussage. Dann brauchst Du zweitens nur noch ein neues zu kaufen und reichst diese Rechnung ein. Das Original der Rechnung kannst Du übrigens behalten, der VErsicherer muß sich mit ´ner Kopie zufriedengeben. Auf ´ne Kopie hat er aber Anspruch. Du darfst allerdings nur ein „vergleichbares“ Radio kaufen, da Du durch die Angelegenheit keine Wertverbesserung erfahren darfst. Sprich das am besten vorher mit der Versicherung ab.

Ach Ja, Du kannst Dir das Radio auch von der Werkstatt fachgerecht einbauen lassen. Die Kosten für den Einbau muß die VErsicherung auch übernehmen.

wie gesagt… vielen, vielen lieben dank

Gern geschehen. Wenn´s geholfen hat.

So long.

Der Dicke MD.

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