Hallo liebe Experten,
folgende Situation:
das Auto ist aufgebrochen worden (das Schloss auf der Beifahrerseite weist auch dementsprechende Spuren auf). Das Radio ist weg - und mit dem auch der CD Wechsler der im Kofferraum lag (von aussen nicht einsehbar). Schaden also defacto: Radio, Wechsler, Cd’s und das Schloss in ein wenig auch die Tür. Nun zu meiner Frage: das Radio hatte ein abnehmbares Display und nun frage ich mich inwiefern mir die Versicherung anlasten kann, dass ich fahrlässig gehandelt habe, weil ich das Display im Auto gelassen hab. Ausserdem steht in der Teil.Kasko auch noch eine Passage, dass bei Diebstahl in der Nacht nicht gazahlt wird. Doch leider weiss ich nicht, wann es geklaut wurde und habe auch den Zeirtraum vom 3 Tagen bei der Polizei angegeben. Meinen Versicherungsmokel hab ich noch nicht erreicht, denn ich wollte erstmal eben eure Meinungen hören - vielleicht bin ich dann auch sicherer im Gespräch mit der Versicherung.
Was meint ihr? Hab ich mitschuld, weil ich das Display nicht abgenommen hab? Bekomme ich denn wenigstens den Schaden an der Tür noch ersetzt? Oder is eh alles vorbei, weil es wohl nachts geklaut wurde???
Fragen über Fragen und eine ziemlich ratlose Julia…
vielen lieben dank an alle, die sich mit meiner Frage auseinandersezten…
