mal angenommen, ein Kunde hat sein Auto mehrere Tage in der einer Vertragswerkstatt, es wird fertig (Auftrag abgeschlossen), er wird angerufen und will es am nächsten (!) Tag abholen.
In der Nacht zwischen Fertigstellung und Abholung wird auf dem Hof/Parkplatz der Werkstatt das Auto aufgebockt und die Räder demontiert. Der Schaden umfasst nicht nur die gestohlenen Räder, sondern auch Frontschürze, Seitenschweller und vordere Bremsscheiben.
Der Hof der Werkstatt ist ein abgeschlossenes Gelände, die Diebe sind über einen Zaun geklettert.
Wer haftet für den Schaden? Die Versicherung der Werkstatt ist der Meinung, dass Sie nicht zuständig ist, da das Fahrzeug schon fertig war und damit die Haftung auf den Kunden übergeht. Der Kunde ist der Meinung, dass die Werkstatt haften muss, da das Fahrzeug ja noch nicht abgeholt wurde - unabhängig von der Fertigstellung am Vortag.
Wer haftet für den Schaden? Die Versicherung der Werkstatt ist
der Meinung, dass Sie nicht zuständig ist, da das Fahrzeug
schon fertig war und damit die Haftung auf den Kunden
übergeht.
Laienrat: Der Kunde sollte umgehend einen Rechtsanwalt mit seiner Interessenwahrnehmung beauftragen, um die Versicherung zu überzeugen, ihren interessanten Standpunkt noch einmal zu überdenken.
Die Werkstatt, da das Fahrzeug sich noch in ihrer Obhut befand.
Die Versicherung der Werkstatt ist der Meinung, dass Sie nicht zuständig ist, da das Fahrzeug schon fertig war und damit die Haftung auf den Kunden übergeht.
Wurde ihr mitgeteilt, dass der Kunde das Fahrzeug noch gar nicht übernomen hatte ?
Der Kunde ist der Meinung, dass die Werkstatt haften muss,
Das würde ich als Nicht-Jurist auch so sehen. Vielleicht mal die eigene Versicherung anrufgen (Teilkasko !) und fragen ob die Versicherung der Werkstatt Recht hat.
Die Werkstatt, da das Fahrzeug sich noch in ihrer Obhut
befand.
Würde ich - als Nicht-Jurist - auch so sehen.
Wurde ihr mitgeteilt, dass der Kunde das Fahrzeug noch gar
nicht übernomen hatte ?
Da gehe ich von aus, aber sonst wäre das Fahrzeug ja nachts auch nicht mehr auf dem Werksgelände gewesen, sondern beim Kunden zu Hause.
Das würde ich als Nicht-Jurist auch so sehen. Vielleicht mal
die eigene Versicherung anrufgen (Teilkasko !) und fragen ob
die Versicherung der Werkstatt Recht hat.
Die Teilkasko des Kunden ist der selben Meinung wie der Kunde selbst und meint, die Versicherung der Werkstatt müsse für den Schaden aufkommen.
das ist ja ganz schön, dass Ihr helfen wollt und deswegen reihenweise schreibt „Ich habe keine Ahnung, frage doch einfach jemanden, der Ahnung haben könnte“. Das ist aber keinesfalls der Sinn dieses Forums.
Hier wird die Frage aufgeworfen, ob ein Gefahrübergang bereits stattgefunden hat oder nicht. Dazu spricht § 644 BGB eine recht deutliche Sprache: Der Kunde dürfte sich nicht mit der Abnahme im Annahmeverzug befinden, sodass die Gefahr beim Unternehmer liegt - es sei denn(!!!), es handelt sich um einen zufälligen Untergang oder eine zufällige Verschlechterung. Und da ist es wohl tatsächlicgh herrschende Meinung, dass ein Einbruchsdiebstahl darunterfällt, wenn das Gelände ausreichend abgesichert worden war.