Autorentätigkeit keine Nebentätigkeit bei Lehrer?

Liebe Experten!

Ein Lehrer schreibt ein Schulbuch. Er erkundigt sich bei einem Kollegen und beim Abteilungsleiter, ob er das als Nebentätigkeit angeben muss. Als Antwort erhält er die Auskunft, dass diese Tätigkeit nicht angegeben werden muss, und zwar weil man während der Zeit, in der man schreibt, ja kein Geld damit verdient, und dann, wenn man Geld damit verdient, ja keine Arbeit mehr damit hat.

Der Lehrer ist verbeamtet in Rheinland-Pfalz.

Meine Fragen:
Stimmt das? Auch mit den Begründungen?
und
Wo kann man das nachlesen?

Vielen Dank schon mal

Liebe Grüße

noi

Hallo,

Geseztliche Grundlage ist das Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz.

Hierzu empfehle ich folgende Internet-Seite:

http://www.nebentaetigkeitsrecht.de/

Gruß