Hoffentlich bin ich in diesem Board richtig; sehe leider kein geeigneteres:
Ich verhandle demnächst mit einem (kleineren) Verlag, der auf Honorarbasis (nebenberufliche) Mitarbeiter für ein neues (Lehrbuch-) Programm sucht. So weit, so gut. Doch wie steht es in diesem Kontext mit der Abgeltung geistiger Leistungen, die der Verlag dann ja über Jahre hinweg vermarktet (entspr. Umsatz vorausgesetzt)?
Im Klartext: Ich konzipiere Bücher (inhaltlich/ didaktisch etc.) und schreibe sie auch noch (Autorenleistung). Ist in solchen Fällen nicht eine Art „Tantieme“ üblich? Und falls ja: In welcher Form/Höhe? Oder werden solche (Copyright??-) Rechte grundsätzlich an den Verlag abgetreten?
Ich möchte mich vor den Verhandlungsgesprächen gern sachkundig machen!
Hallo Karin,
ich denke gerade im Verlagswesen ist ein Vertrag oder ein Studium dessen,
eine wichtige Voraussetzung die von Anfang an geklärt werden sollte.
Im Normalfall ist es bei Angestellten so, daß geistiges Eigentum beim Arbeitgeber
verbleibt.
Schreibst du hingegen Selbsständig sind die Rechte natürlich ersteinmal bei Dir.
Wenn du daraufhin mit einem Verlag ins Geschäft kommst, wird in der Regel ein
Vertrag abgeschlossen.
Wie weit dann Rechte abgetreten werden sollte im Vertrag stehen.
OL
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es gibt im netz normverträge für autoren/verlage, die du dir zumindest mal auf tauglichkeit (für dich) durchsehen solltest. z.b. bei http://www.uschtrin.de/ai.html (unter N wie normvertrag)
da sind sicher auch noch andere infos, die dich weiterbringen könnten.