im Frühjahr wurde an meinem Golf in einer VW-Werkstatt der Bremskraftversterker ausgetauscht. Nach gut 9 Monaten ist dieses neue Teil schon wieder kaputt.
Eigentlich sollte die ja länger halten.
Wie sieht es hier mit Garantie und Produkthaftung aus?
Hallo Tatjana, mit einem Moskvich wäre das sicher nicht passiert ))
Seit dem 01.01.2002 ist die gesetzliche Gewährleistung neu geregelt: Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und kann für Reparaturen nach vorheriger Absprache auf 1 Jahr gekürzt werden, also kein Grund zur Panik.
Zur ausführenden Werkstatt gehen und den Mangel anzeigen.
Gruß
HM
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